Mobilfunkfrequenzen: Bundesregierung setzt auf Versorgung statt Versteigerung

O2 hat eine neue Umfrage zum Mobilfunk vorgelegt.

Nach drei Jahrzehnten, in denen der Staat durch Frequenzversteigerungen etwa 70 Milliarden Euro eingenommen hat, zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab. Die Bundesnetzagentur plant, die bestehenden Frequenznutzungsrechte der Netzbetreiber gegen moderate Gebühren zu verlängern, anstatt sie wie bisher zu versteigern. Erste Spekulationen gab es im Mai 2024, nun ist das Ganze fast offiziell, wie das Handelsblatt berichtet.

Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, betont, dass die Priorität nicht mehr bei den Staatseinnahmen liegt. Stattdessen rückt die flächendeckende Mobilfunkversorgung in den Mittelpunkt der Strategie. Die Netzbetreiber erhalten die Möglichkeit, ihre Frequenzen in den Bereichen 800, 1800 und 2600 MHz für weitere fünf Jahre zu nutzen. Diese Verlängerung ist an konkrete Ausbauverpflichtungen gekoppelt. Der vorliegende Entwurf der Bundesnetzagentur sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 99,5 Prozent der Bundesfläche mit einer Downloadgeschwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde versorgt sein müssen.

Besonders der ländliche Raum profitiert von den neuen Auflagen. In dünn besiedelten Gebieten sollen ab 2029 99 Prozent der Haushalte Zugang zu Downloadraten von 100 Megabit pro Sekunde erhalten. Die Versorgung der Verkehrswege wird ebenfalls verbessert. Alle Landes- und Staatsstraßen müssen ab 2029 mit 50 Megabit pro Sekunde ausgestattet sein, die Kreisstraßen folgen ein Jahr später.

O2 hat schon direkt ein Statement parat. „Unsere Mission ist es, Menschen miteinander zu verbinden. Daher ist die von der Bundesnetzagentur vorgesehene Frequenzverlängerung ein Durchbruch für den Mobilfunkausbau und eine gute Nachricht für die rund 85 Millionen Menschen hierzulande. Die Verlängerung von Funklizenzen ebnet den Weg für 5G im ganzen Land. Eine Verlängerung von Nutzungsrechten dient dem Gemeinwohl und liefert noch schneller noch bessere Netze. Sie schafft die Grundlage für eine schnelle und umfassende Digitalisierung des Landes zum Wohl von Verbrauchern und Wirtschaft.

Die vorgesehene Ausweitung der Regularien für Diensteanbieter über neue Verhandlungsleitplanken entbehrt allerdings jeder sachlichen und rechtlichen Grundlage. Sie ist Ausdruck einer Überregulierung in einem nachweislich wettbewerbsintensiven Mobilfunkmarkt.

Sie beeinträchtigt die Investitions- und damit auch die Innovationsfähigkeit der Netzbetreiber, während sich Menschen und Wirtschaft im Land zuallererst starke und wachsende Netze wünschen“, so CEO Markus Haas.

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12 Kommentare

  1. Na dann spricht ja nichts mehr dagegen, endlich die Preise zu senken. Bisher waren die Auktionskosten immer der angebliche Grund, warum es in Deutschland so teuer ist.

    Und hoffentlich hat Merz nicht fest mit einer Einnahme gerechnet.

  2. Dann muss das Geld für den Bundeshaushalt woanders herkommen. Das Handelsblatt weiß offenbar schon mehr: „In Berlin werden die Erhöhung der Mehrwertsteuer und weitere schmerzhafte Einschnitte diskutiert, um das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen und zusätzliche Verteidigungsausgaben nicht allein über neue Schulden zu finanzieren.“

    • Die zukünftigen Koalitionäre haben sich darauf verständigt, den Bundeshaushalt zu konsolidieren. Wie und an welchen Stellen im Haushaltsplan ist noch nicht spruchreif. Soviel zu den schmerzhaften Einschnitten.

      Weiter gehts mit dem Sondervermögen. Das hat eine Laufzeit von 12 Jahren. Es ist also nicht so, dass die Bundesregierung auf einen Schlag 500 Milliarden Euro abrufen wird. Besser wäre es gewesen, sich gänzlich von der Schuldenbremse zu verabschieden.

      Allen, die dagegen sind, dass der Staat Schulden macht ein kurzer Hinweis zum Nachdenken.
      Wenn das Haus marode ist und droht unbewohnbar zu werden, dann holt man sich fremdes Geld (Schulden) und bringt das Haus in Schuss. Tut man das nicht, hinterlässt man nachfolgenden Generationen eine wertlose Ruine, die sie nie mehr in einen ordentlichen Zustand versetzen können.

  3. Bin gespannt ob sich dann die Tarife entsprechend schnell nach unten bewegen…..

    • Ganz bestimmt, die werden argumentieren, dass nun auch in der Pampa Antennen stehen und deren Betrieb viel zu teuer ist und nur drei vier Stunden Nutzer sich dort aufhalten(Industriegebiete z.B.), so dass man eher die Preise anheben wird, statt zu senken.

  4. Guter entschluß.

    Nächster guter entschluß wäre
    – entbürokratisierung der Genehmigungsverfahren für Mobilfunkstandorte (wie für jeder anderen, der Allgemeinheit dienenden Infrastruktur), z. B. keine Klagebefugnisse mehr für Umweltverbände wegen eines Fröschleins oder herbeiphantasierten 5G-Schäden für Vögel
    (übrigens wäre das auch eine grundvoraussetzung für das Funktionieren des 500 Milliarden-Investitionspakets)
    – Verpflichtung von Grundstücksinhabern, der Allgemeinheit dienenden Installationen bzw. Zuführungen (Leitungen) auf oder über oder unter ihrem Grundstück zu dulden, wenn sie keine Kosten durch die maßnahmen haben und die Nutzbarkeit des Grundstücks nicht vermindert wird
    – Verpflichtung von Gemeinden auf ihren Liegenschaften bzw. Grundstücken Flächen für die Installation von Mobilfunksendern auszuweisen

    Alles nach dem Motto „Gemeinnutz vor Eigennutz“.

    Das würde auf die Dauer echt Kosten für die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunksendern (und vielen anderen notwendigen Dingen) senken und allgemeine Güter endlich einer größeren Allgemeinheit zugänglich machen.

    Und ja: ich bin der meinung im zweifelsfall, wenn es keine andere sachgerechte Lösung gibt, gehen die Interessen der menschen denen von Frosch und Kröte vor. Das müssen auch die „Grünen“, jetzt ja bald in der Oppositionsrolle, (wieder) lernen.

    Die Mobilfunkbetrreiber sollte man, wenn sie den flächendeckenden Ausbau nicht leisten können, die Netze entziehen bzw. verblindliche Auflagen für ein dann generelles Open-Access-Netz, das heißt reguliertes nationales Roaming für alle, zu machen. eine solche Drohung zu einem bestimmten Zeitpunkt wirkt sicher sehr ausbaufördernd.

    • „gehen die Interessen der menschen denen von Frosch und Kröte vor.“

      Beschwere Dich dann aber nicht über die Mückenplage. Artenvielfalt nutzt dem Menschen sehr wohl, nur nicht so direkt wie ein Mobilfunkmast.
      Wobei ich bezweifle, dass ein einzelner Mobilfunkmast große Auswirkungen auf die Artenvielfalt hat. Ich bin da aber auch kein Experte.

      „herbeiphantasierten 5G-Schäden für Vögel“

      Soweit hergeholt ist das nicht: Fernsehen und Hörfunk stören Magnetsinn von Zugvögeln. Mobilfunk liegt allerdings oberhalb der Schwelle, die Vögel beeinträchtigt.

      „keine Klagebefugnisse“

      Warum sollte ich mein Recht nicht mehr durchsetzen dürfen? Eine Klage mag unbegründet oder unverhältnismäßig sein. Aber das entscheiden bitte nicht die Politik und erst recht nicht irgendwelche Unternehmen, sondern Gerichte. Wir sind hoffentlich noch weit von den (geplanten) Freedom Cities der USA entfernt.

      • Hallo 3 of 8,

        ich sprach von Schäden für vögel durch HF.

        Der von dir zitierte Artikel ist interessant , spricht aber nur von „Beeinflussung“. Immerhin werden diese Frequenzen praktisch seit Beginn der Radioaussendungen Mitte der 20er Jahre des vergangenen Jahrhunderts genutzt, Frequenzen zwischen 30 und 116 MHz seit den mittleren 40er Jahren. Wäre es zu echtn Schäden für die Vögel gekommen, wüßte man das inzwischen.

        Wenn ich im heißen Badewasser liege beeinflußt das meinen Körper auch. Aber schädigt es ihn auch?

        Dennoch danke für die Verlinkung, ich bin u. a. jemand der funk als Hobby betreibt und wußte bislang nicht um diese Forschungsergebnisse.

        Bei den Klagebefugnissen geht es mir nicht um Beschränkung der Individualklage, also wenn eine konkrete Person sich in ihren Rechten verletzt sieht, sondern um sog. Verbandsklagen. Da klagen dann Leute eben z. B. wegen Bäumen, die gefällt werden müssen oder anderen abstrakten Interessen gegen wichtige Projekte , ja sogar gegen Wohnungs- oder U-Bahn-Bau wie hier in meiner Heimatstadt. Da habe ich dann kein Verständnis für.

        Aber gut da hat jeder seine eigenen Einstellungen. Ich versetze mich eben immer gern in die Lage der menschen, die dort auf eine Wohnung oder den U-Bahn-Anschluß oder eben die bessere Mobilfunkausleuchtung warten.

        • Hallo Andreas,

          Eine „Beeinflussung“ meint in dem Fall die Orientierung, das kann schon zu ernsten Problemen für die (Zug)Vögel führen.
          Wie beim Badewasser hängt das natürlich von der Stärke ab: wenn das Wasser 90°C hat, schädigt das bestimmt auch. Wobei Schäden auch indirekt oder verzögert sein können, die nicht zu den Radiowellen zugeordnet werden konnten.
          Dass der Mobilfunk oberhalb der Schwelle liegt habe ich erwähnt. Ich bezog mich eher auf das „herbeiphantasierten“, es mag zwar falsch sein, aber so ganz abwegig ist es eben nicht.

          Gerichte versetzen sich auch bei Verbandsklagen in die Lage beider Seiten und fällen entsprechend eine Entscheidung. Die werden Gründe haben, weshalb eine Wohnung oder ein U-Bahn-Anschluss nicht gebaut werden darf.
          Das ist für die Betroffenen natürlich doof. Eine einseitige Betrachtung ist aber nicht zielführend, eine der beiden Seite hat immer das Nachsehen. Wenn einem das nicht passt, kann man Berufung einlegen oder man lässt die zugrundeliegenden Gesetze ändern, die für die Ablehnung der Projekte geführt haben. Aber schränkt nicht die Klagebefugnis ein.

          • Hallo 3 of 8,

            nochmal: ich will nicht einschränken wenn jemand _für sich selber_ oder noch seine Familie klagt, weil er z. B. Nachteile durch Lärm bei einer neuen Autostraße „vor der haustür“ befürchtet.

            Aber Verbandsklagen, namentlich im Umweltrecht, da klagt niemand _für sich selber_ sondern für bäume, Vögelchen und Co.

            Da möchte ich die Beschränkung: ich bin der (vielleicht von manchen als altmodisch angesehenen) ansicht, daß Mensch und nichtmenschliche Dinge eben nicht auf gleicher Ebene stehen und daher auch deren „interessen“ rechtlich nicht gleich schwer gewichtet werden sollten.

            Wenn also jemand meint, das Paarungsverhalten von vögeln würde durch den Lärm der Straße beeinträchtig ist das eben was Anderes als wenn die gesundheit von menschen beeinträchtigt wird.

            Für mich geht da das Interesse von Mensch vor .

  5. lächerlich, die Ausbauziele werden wie bei 1&1 auch jetzt nicht erreicht werden, und dann passiert… nichts. die Bundesnetzagentur lässt sich nur an der Nase herumführen, und jetzt müssen die mobilnetzbetreiber nicht mal mehr für den luxus bezahlen

  6. Also das O2 so große Töne spuckt empfinde ich als Hohn.
    Ich lebte bis 2021 beruflich im ländlichen Raum bei Cloppenburg. Dort hatte ich ein ausgezeichnetes Netz. Sprich Vollausschlag.
    Nun lebe ich wieder in Wilhelmshaven, in der Wohnung gerade einmal einen Balken, bei Nutzung des selben Handy. Nicht einmal eine Umstellung auf 2G bevorzugt bringt eine Besserung. Nur die Nutzungen von VoWLAN bringt eine deutliche Verbesserung.
    Auf dem Land in der Pampa Top, und in einer Stadt mit 80.000 Einwohnern innerhalb Gebäuden und Teils im Freien für’n Popo.

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