Google-Kartellverfahren: Keine Trennung von KI-Investitionen mehr gefordert, Chrome-Zwangsverkauf weiter im Raum
Das US-Justizministerium hat laut Reuters-Bericht seine Position im Kartellverfahren gegen Google teilweise revidiert. Die ursprüngliche Forderung, Google müsse sich von seinen Investitionen in KI-Unternehmen wie Anthropic trennen, wurde zurückgezogen. Diese Entscheidung berücksichtigt die komplexe Situation im sich schnell entwickelnden Bereich der Künstlichen Intelligenz.
Google hält Minderheitsanteile an Anthropic. Das KI-Unternehmen warnte vor den Folgen eines erzwungenen Verkaufs dieser Anteile, da dies Wettbewerber wie OpenAI und Microsoft stärken würde. Die Staatsanwälte erkannten das Risiko unbeabsichtigter Konsequenzen für die KI-Entwicklung. Stattdessen soll Google künftige KI-Investitionen vorab den Behörden melden.
Die Kernforderungen des Verfahrens bleiben bestehen. Das Ministerium und 38 Generalstaatsanwälte verlangen weiterhin den Verkauf des Chrome-Browsers und weitere Maßnahmen gegen Googles Suchmaschinenmonopol. Diese Forderungen basieren auf einer richterlichen Feststellung der illegalen Monopolstellung. Der Konzern plant, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Google schlägt vor, die Vereinbarungen zu lockern, die Google als Standard-Suchmaschine auf neuen Geräten festlegen. Ein Gerichtstermin zur Verhandlung der Vorschläge ist für April angesetzt. Google betont, zu strenge Auflagen könnten die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens im KI-Bereich gefährden und die technologische Führungsposition der USA schwächen.
Die Anpassungen im Verfahren betreffen auch den Datenzugang. Google darf für die Weitergabe von Suchanfragedaten an Wettbewerber eine Gebühr erheben. Diese Wettbewerber müssen nachweisen, dass sie keine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen. Der Fall ist Teil einer umfassenderen kartellrechtlichen Überprüfung der Tech-Branche. Auch gegen Apple, Meta und Amazon laufen Verfahren wegen mutmaßlicher illegaler Monopolstellungen.
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