Apple: Apps ohne Händlerangaben fliegen aus dem EU-App-Store
Apple hat damit begonnen, Apps aus dem europäischen App Store zu entfernen, die nicht den neuen Händlerrichtlinien entsprechen. Diese Maßnahme betrifft alle Apps, deren Entwickler die nach dem Digital Services Act (DSA) erforderlichen Händlerinformationen nicht hinterlegt haben. Jener verpflichtet Apple dazu, die Kontaktdaten aller „Händler“ zu überprüfen und anzuzeigen, die ihre Apps im EU App Store vertreiben. Als Händler gilt dabei jeder, der durch App-Verkäufe oder In-App-Käufe Geld verdient – egal ob großes Unternehmen oder einzelner Entwickler.
Konkret müssen die Entwickler folgende Informationen bereitstellen:
- Geschäftsadresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Diese Angaben werden dann auf der Produktseite der jeweiligen App im App Store angezeigt, sofern die App in einem der 27 EU-Länder verfügbar ist. Apple hatte den Entwicklern mehrfach Warnungen geschickt und den 17. Februar 2025 als Stichtag genannt. Wer bis dahin seine Händlerangaben nicht verifiziert hatte, dessen Apps wurden nun entfernt.
Die Apps können erst wieder in den Store zurückkehren, wenn die erforderlichen Angaben hinterlegt und von Apple verifiziert wurden. Für neue Apps und Updates gilt die Pflicht zur Angabe der Händlerinformationen bereits seit einiger Zeit, weshalb die meisten aktiven Apps bereits entsprechend aktualisiert sein sollten.
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Etwas traurig für kleine oder Open-Source-Entwickler und Entwicklerinnen. Bei der Telefonnr. kann man ja noch eine extra für diese Zweck kaufen oder einen Empfangsdienst dafür nutzen. Aber wie veröffentliche ich denn eine kleine App, ohne meine persönliche Wohnadresse öffentlich dran stehen zu haben?
was ist denn so schlimm daran? Dass du dafür geradestehen musst, wenn du was verlffentlichst? Ich finds gut so.
Weil es Verrückte gibt, die plötzlich vor Deinem Haus stehen können, weil Du die Farbe des Logos von Rot auf Lila umgeändert hast und die damit psychisch nicht klarkommen.
Bei jeder Popel Internetseite muss man seine Adresse angeben, also halb so wild.
Aber bei den „Popel-Internetseiten“ steht deine Adresse dann nicht für ALLE Leute sichtbar im Internet.
Ja, doch. Das nennt man Impressum. Ein wesentliches Hemmnis für die Pressefreiheit.
Ist wirklich spannend: „Allerdings begnügte man sich im Reich keineswegs mit der Zensur. Vielmehr wurden die Mittel der Pressekontrolle im Laufe des 16. Jahrhunderts in Reichsabschieden wie in Gerichts- und Polizeiordnungen mehrfach ergänzt und verschärft – ein Zeichen dafür, dass die getroffenen Vorkehrungen offenbar nicht den erwünschten Erfolg hatten. So mussten seit 1530 die Namen von Drucker und Druckort angegeben werden (Impressumspflicht).“ https://www.ieg-ego.eu/de/threads/europaeische-medien/zensur-und-pressefreiheit-in-europa
Ich konnte vor ein paar Jahren bei 1&1 im Kundenportal bis zu insgesamt 10 Telefonnummern kostenlos einrichten. Als ich als Versatel-Kunde von 1&1 zwangsassimiliert wurde, hatte ich 3 Telefonnummern. Später brauchte ich zu meinem Schutz noch eine 4. und es war kein Problem die selbst anzulegen. Natürlich konnte ich mir sie nicht aussuchen, sondern sie wurde von 1&1 festgelegt. Ich weiß allerdings nicht, ob das heutzutage noch möglich ist.
Es gibt Zweitwohnsitze 😉
Postfach mieten, angeben, fertig.
> Als Händler gilt dabei jeder, der durch App-Verkäufe oder In-App-Käufe Geld verdient – egal ob großes Unternehmen oder einzelner Entwickler.
Auch kostenlose Apps ohne In-App-Käufe fallen drunter, wenn sie Werbung zeigen.
Für große Entwickler/Unternehmen kein Problem.
Für kleine Entwickler aber schon, wenn sie keine nennenswerten Profite machen und nur einen optionalen Kauf als Dankeschön anbieten, um gerade noch die Hostingkosten für die App zu decken. Die müssen dann ihre private Adresse veröffentlichen. Ciao Datenschutz. Hallo zusätzliche Kosten für eine Geschäftsadresse. Danke EU.
Schon mal dran gedacht, dass es es so oder so ein Impressum braucht?
Auch für die „Großen“ nicht so einfach. Habe das bei Apple und Google sehr mühsam durchgespielt. Das muss eine Rufnummer sein, die kontaktiert werden kann, wenn die was an der App zu meckern haben. Was gibst du denn da an in einem Konzern? Die vom Endkunden-Support? Zumal die Nummer live angerufen wird.
Und Google wollte sogar einen Personalausweis. Da war ich dann raus. Zum Glück haben wir einen sehr hemdsärmeligen CIO.
Klar wäre es für kleinere schön nicht seine Private Adresse angeben zu müssen.
Auf der anderen Seite können Leute die Blödsinn mit ihren Apps machen schneller belangt werden.
Klar wäre es für kleinere schön nicht seine Private Adresse angeben zu müssen.
Auf der anderen Seite können Leute die Blödsinn mit ihren Apps machen schneller belangt werden.
„Die müssen dann ihre private Adresse veröffentlichen. Ciao Datenschutz“
Das sehe ich auch so. Ist wie vor ein paar Jahren, als irgendein kleiner Amts- oder Landgerichts-Richter (ich glaube in Hamburg) entschied, dass auch Betreiber privater Websites eine Impressumspflicht hätten. Angeblich um die Nutzer der privaten! Websites zu schützen. Unter gewerbsmäßig verstand er, dass die Website dazu angelegt ist, auf Dauer betrieben zu werden. Unabhängig davon, ob die Website als Einnahmequelle dient oder nicht! Auf die zu schützende Privatsphäre der Websitebetreiber hatte der Richter geschissen. Ich hatte mir dann damit geholfen, dass ich meine persönlichen Daten in Form zusammengesetzter Bilder in den jeweiligen Impressen einsetzte, damit meine Privatsphäre wenigsten vor den Crawlern geschützt war. Und den Suchmaschinenbots hatte ich verboten meine Impressen zu durchsuchen und zu indexieren. Wenn ein Bot es trotzdem machte, ist er bestimmt auch in eine der von mir ausgelegten Spidertraps getreten, was anschießend einen automatischen kompletten Auschluss des Bots zur Folge hatte. Es gibt beim Impressum keine Vorschrift die besagt, dass die persönlichen Daten maschinenlesbar sein müssen und eine Faxnummer statt Telefonnummer ist rechtlich auch zulässig ;-).
Aber leider lässt sich das nicht in den App-Store übertragen.
Hallo Ralf R.,
„Ich hatte mir dann damit geholfen, dass ich meine persönlichen Daten in Form zusammengesetzter Bilder in den jeweiligen Impressen einsetzte, damit meine Privatsphäre wenigsten vor den Crawlern geschützt war. “
und damit hast du alle Menschen, die z. B. wegen Blindheit einen sog. Screenreader nutzen, von der Möglichkeit ausgeschlossen, Dein Impressum zu lesen.
Denn die von Dir angeführte „nicht-maschinen-lesbarkeit“ bedeutet auch Unzugänglichkeit für Hilfstechnologien die behinderten Menschen die gleichberechtigte Teilnahme am elektronischen Informationszeitalter ermöglichen.
Ich als blinder mensch danke Dir für diese Unsensibilität .
Halte dir zugute daß Du aus Unwissenheit handeltest und nicht vorsätzlich in Kauf nahmst daß Deine maßnahme Menschen aussperrte die auf Hilfstechnologien angewiesen sind.
Gleiches gilt für diese „Grafick-Codes“ (ja ich hab das absichtlich falsch geschrieben damit jeder merkt was ich davon halte Gra-Fick!!) die als angebliche Sicherheitsmaßnahme bei Anmeldungen oder Logins abgefragt weerden und für Screenreader nicht lesbar sind.
Ich habe auch blinden Menschen nicht verboten mein Impressum zu lesen. Ich habe keinen Menschen daran gehindert mein Impressum aufzurufen und den Inhalt zu lesen. Auch nicht mit Hilfe eines Screenreaders. Nur meinen Namen, meine private Adresse und meine Faxnummer geht niemanden etwas an, solange ich auf meiner Website nichts verkauften will.
Den Schutz meiner persönlichen Daten, meines Hab und Guts und meiner körperlichen Unversehrtheit und mein Recht auf informelle Selbstbestimmung halte ich für weitaus wichtiger als die Befriedigung der Neugierde von irgendwelchen wildfremden Menschen, die anscheinend nichts Besseres zu tun haben, als die Namen, Adressen und Telefonnummern von unbescholtenen Bürgern herauszufinden. Handykap hin oder her. Ich bin nicht anderen Leuten deren Betreuer, der ihnen ein Freizeitvergnügen verschaffen muss.
Erst die Dienste von Betreibern privater Websites kostenlos in Anspruch nehmen und sich dann darüber beschweren, wenn sie daran gehindert werden, ihrem moralisch höchst bedenklichen Hobby – dem Ausspionieren unbescholtener Bürger – frönen zu können oder anderen Leuten, die das selbe Recht wie sie haben ihre persönlichen Daten und Privatsphäre vor Bots zu schützen, und ihr grundgesetzlich zugesichertes Recht auf informelle Selbstbestimmung in Anspruch zu nehmen, Unsensibilität vorzuwerfen, ist ja wohl das Allerletzte. Soviel Hochmut, Hochnäsigkeit, Arroganz und Überheblichkeit auf einmal habe ich bis jetzt selten erlebt.
Ich habe mit Sicherheit nicht aus Unwissenheit gehandelt. Bekomme ich jetzt einen Bußgeldbescheid von irgendeinem wichtigtuenden Obermoralapostel?
Mir ist es schittegal, und vermutlich allen Anderen auch, welche Wörter du aus welchem Grund bewusst falsch schreibst. Frag höflich bei den Betreibern der betreffenden Websites nach, ob sie das bitte ändern könnten. Aber jammer mir deswegen nicht die Ohren voll.
Du musst nicht glauben, dass nur weil du blind bist, du die wichtigste Person auf der Welt bist und alle dir huldigen müssten oder wenn du so einen arroganten Bullshit wie oben schreibst, sie dich unterwürfigst um Entschuldigung zu bitten haben. Wenn du gleich wie andere behandelt werden möchtest, dann verhalte dich auch gleich wie die Anderen. Und nicht wie jemand der glaubt, dass er etwas Besseres ist als die Anderen und deshalb besser behandelt werden müsste wie die Anderen..
Ich denke mal, du hast mich verstanden.
Hallo Ralf R.,
ja ich habe Dich verstanden.
Du mich aber nicht.
Denn ich will nicht besser behandelt werden, sondern gleich.
Da sehende Menschen Deine Adresse, Mail-Adresse und telefonnummer ohne Hilfsmittel oder Assistenten fragen zu müssen direkt lesen können, möchte ich das auch können.
Das nennt man Inclusion. Inclusion bedeutet wo immer möglich die (Um-)Welt so zu gestalten, daß sie für alle Menschen , egal ob ihnen z. B. bestimmte Sinneswahrnehmungen abgehen oder ob sie in vollem Umfang beweglich sind zugänglich ist.
Das hat nichts mit Bevorzugung zu tun. Sondern mit einer Denkweise die von anfang an mitdenkt daß es Menschen gibt die eben nicht der physiologischen Mehrheit, also der sogenannten „Normalität“ entsprechen und deren Bedürfnisse wo immer möglich gleichberechtigt mit zu berücksichtigen.
Und die Zeiten wo sich Menschen mit handycap damit zufrieden gaben immer wieder neu zu fragen, zu bitten, zu erinnern, denkt doch unsere Bedürfnisse bitte mit, ihr Architekten, ihr Planer, und auch ihr Webseitengestalter sind lange vorbei. Oder sollten es zumindest in einer sozialen, emphatischen und rücksichtsvollen Gesellschaft sein.
Inclusion ist kein Almosen, es ist ein Menschenrecht.
Und daher eigentlich eine Bringschuld all derer die Öffentlichkeit gestalten.