KI-Musikgenerator Suno: GEMA klagt wegen Urheberrechtsverletzungen
Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat rechtliche Schritte gegen das amerikanische Unternehmen Suno Inc. eingeleitet. Der Grund für die Klage, die am 21. Januar 2025 beim Landgericht München eingereicht wurde, ist die mutmaßliche Verletzung von Urheberrechten durch das KI-gestützte Musiktool des Unternehmens.
Suno Inc. bietet einen KI-basierten Dienst an, der auf Basis von Texteingaben Musikstücke generiert. Die GEMA hat festgestellt, dass das System Musikstücke erzeugt, die bekannten Songs täuschend ähnlich sind. Die Ähnlichkeit erstreckt sich auf zentrale musikalische Elemente wie Melodie, Harmonie und Rhythmus. Zu den betroffenen Werken gehören Hits wie „Forever Young“ von Alphaville, „Mambo No. 5“ von Lou Bega und „Cheri Cheri Lady“ von Modern Talking. Auch Erfolge wie „Atemlos“ von Kristina Bach und „Daddy Cool“, produziert von Frank Farian, sind betroffen. Eine Seite mit Beispielen hat man hier live geschaltet.
Die GEMA argumentiert, dass Suno Inc. für das Training seiner künstlichen Intelligenz urheberrechtlich geschützte Musikstücke verwendet hat. Das Unternehmen generiert durch ein kostenpflichtiges Abonnementmodell Einnahmen mit dem Tool, ohne die Urheber der verwendeten Werke an den Erlösen zu beteiligen. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken im Kontext von KI-Training auf. Nicht nur die Musikindustrie steht vor der Herausforderung, die Rechte der Künstler im digitalen Zeitalter zu schützen und faire Vergütungsmodelle für die Nutzung ihrer Werke durch KI-Systeme zu bekommen.
Klar, für den Anwender ist es immer funny, so etwas zu benutzen, doch wenn Dritte mit anderer Leute Schaffen Geld verdienen, ist das natürlich immer guter Grund für Diskussionen. „Everything is a remix / mashup“ gilt für viele nämlich nur, solange sie dadurch nicht eingeschränkt werden oder Geld verlieren.
Bereits im November 2024 hat die GEMA eine Klage gegen OpenAI vor dem Landgericht München eingereicht. Darin wirft sie dem Unternehmen vor, geschützte Songtexte von GEMA Mitgliedern wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben, beziehungsweise die Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben. Mit der aktuellen Klage weitet die GEMA ihre Aktivitäten nun auch auf ihren Kernbereich aus, nämlich die Lizenzierung von abspielbaren Musiktiteln. In den USA ist das KI-Tool von Suno Inc. bereits Gegenstand einer Klage der Musikindustrie, in Europa hingegen ist die Klage der GEMA die erste gegen einen der führenden Anbieter von KI-Musiktools.
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Es ist alles nur geklaut…
Sorry, aber wenn ich Suno AI den Liedtext füttere, was ich sowieso nicht darf, muss ich mich nicht wundern wenn genau das rauskommt was man auf der Beispielseite hört.
Suno hat ja sogar zugegeben, dass man Musik „aus dem Internet“ zum Training verwendet.
Wenn man bei Stil oder in den Lyrics einen Namen eines Künstlers verwendet, bricht das Tool sofort ab.
Nicht verstanden? Dass Suno AI in Reaktion auf den Liedtext quasi eine Imitation des betroffenen Titels ausspuckt, belegt, dass die dazugehörigen Titel zum Anlernen verwendet worden. Und das mahnt die GEMA an, weil es ohne Erlaubnis nicht zulässig ist.
Würde Suno AI daraus einen völlig anderen Song basteln, würde es umgekehrt belegen, dass nicht einfach bestehende Musikstücke als Basis für die Generierung benutzt werden.
Nein. suno bricht dann nicht automatisch ab.
„Beatles-style arrangement“, „Falco-style“ und vieles weitere problemlos gepromptet.
Ach so … und nur, weil man etwas „zugibt“, heißt es ja im Umkehrschluss nicht, dass es erlaubt ist.
„Ich hab doch zugegeben, dass ich das Buch aus dem Laden geklaut habe“ ist ja auch kein Garant für Straffreiheit. Diebstahl bleibt eben Diebstahl. In diesem Fall der einer kreativen Leistung von Dritten.