AOK mit neuer Ident-App: GesundheitsID zieht um

Bei vielen Dingen ist man sicher froh, wenn man von einem Dienstleister eine App in die Hand gedrückt bekommt, mit der man mehrere Bereiche abfrühstücken kann. Ist man Kunde der Krankenkasse AOK, dann kennt man sicher AOK Mein Leben und Meine AOK (und AOK Schwanger gibt es auch noch).

In der ersten App, der AOK Mein Leben findet man beispielsweise die elektronische Patientenakte, die GesundheitsID, das E-Rezept und die Erklärung zur Organ- und Gewebespende. Die GesundheitsID als Punkt regelt die Zugangsberechtigungen – und da wird es zukünftig wieder etwas fitzeliger. Ab Mitte Januar 2025 wird die Erstellung und Verwaltung der GesundheitsID in eine eigene App verlagert – die „AOK Ident“-App. Künftig können Kunden die GesundheitsID als Zugang für weitere digitale Gesundheitsanwendungen nutzen, müssen aber unter Umständen bald aktiv werden.

Wer die elektronische Patientenakte (ePA) über die „AOK Mein Leben“-App nutzt, muss diese ab Mitte Januar 2025 in die „ePA für alle“ übertragen. Gut zu wissen: Wie dies funktioniert, erklärt man dann Schritt-für-Schritt in der „AOK Mein Leben“-App. Wenn die App euch fragt, ob ihr das Update durchführen möchtet, klickt unbedingt auf „Ja“ und überspringt diesen Schritt nicht. Andernfalls kann die Datenübertragung nicht durchgeführt werden und die Daten in der bisherigen ePA gehen unwiederbringlich verloren. Ebenso werden die Daten gelöscht, wenn man nicht bis Ende 2025 seine Daten umzieht.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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10 Kommentare

  1. Wenn jemand eine Krankenkasse kennt, die nur EINE App anbietet, wo alles drinne ist, bitte mitteilen, dass ist doch nicht normal bei der AOK. Die PIN für die eGK habe ich immer noch nicht bekommen, damit ich die EPA nutzen kann.
    Will selber Arztbriefe uploaden.

  2. Toll, noch mehr AOK Apps. Habe ich mir zu Weihnachten gewünscht. Kann man sowas nicht in einer ver-wortwahl-ten App realisieren? Am besten wäre noch, sie hieße „Deine AOK Ident“. Dann hätten wir mein, dein und ohne Anrede – alles von der AOK.

    Wie soll ich das meinen ü60 Eltern noch erklären? Am besten gar nicht. Die geben sich wirklich mühe auf dem Laufenden zu bleiben. Aber mittlerweile ist das doch böswillig von den Anbietern.

    • Da haste wohl recht… Wie ich das hasse… „Mein Vodafone“ und „Meine AOK“. Warum nicht einfach unter A und unter V. Könnte so einfach sein…

      • Gott sei dank kann man bei den meisten Androidendgeräten den Titel selbst wählen. Da ist das Löschen von jeweiligen Ergänzungen immer das erste was ich mache.

  3. In Summe habe ich dann 4 AOK Apps und frage mich wozu. Im Grunde kann ich dann die „Mein Leben“ App entsorgen. Für das eRezept nutze ich lieber die native App. Die ist deutlich schneller als die schnarchlangsamen AOK Apps.
    Aber man muss der AOK zugute halten, das sie stets bemüht sind.
    Vielleicht können die noch AOK Meine Zentrale basteln aus denen man, nach der der Anmeldung über die id App die jeweils anderen Apps auswählen kann.
    Und wer die Apps in der richtigen Reihenfolge startet bekommt als Easteregg den Passierschein A38.

  4. Nutze seit Jahren die AOK Apps. Die ständige Änderungen an den Apps lassen die User verzweifeln.
    Laufende Fehlermeldungen: Server nicht erreichbar , ups da ist wohl etwas schief gegangen, usw.
    Antworten der Hotline: wir arbeiten daran , kann ich so nicht beantworten , usw.
    Die Entwickler der App sind ihr Geld nicht wert.

  5. Mira Bellenbaum says:

    Zu meinem Glück muss ich mich mit diesem Sch… nicht rumplagen!
    Wo zu auch? Das Rezept landet in der Cloud, gut is.
    Der ePA habe ich grundsätzlich widersprochen. Bin doch nicht der Depp und liefere jedem Hansel meine Gesundheitsdaten!
    Für die Patientenverfügung und auch Organspende uns was es da noch so alles zu beachten gibt, liegt alles bei einem Notar
    und ist Gerichtsfest!!
    Es sollte also im Falle eines Falls, die Angehörigen gefragt werden und wenn sie nach meiner Versichertenkarte suchen,
    wird ihnen auch die Karte für die Verfügungen in die Hände fallen.
    Per Gesetz sind sie dann auch verpflichtet, die Verfügungen anzufordern und einzusehen!

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