Amazon: EU-Kommission prüft wohl bald mögliche Verstöße gegen den DMA
Amazon muss sich wohl 2025 in der EU einer neuen Untersuchung stellen. Es soll darum gehen, ob der Online-Riese sich tatsächlich an die Regeln des Digital Markets Act (DMA) hält. Daran hat man offenbar in der EU-Kommission so seine Zweifel. Es geht konkreter etwa um die Frage, ob Amazon in seinem Store seine eigenen Marken gegenüber Produkten anderer Hersteller bevorzugt.
Sollte Amazon gegen den DMA verstoßen haben, drohen bis zu 10 % der weltweiten Jahresumsätze als Strafe. In den kommenden Monaten soll die oberste Wettbewerbshüterin, Teresa Ribera, die gerade ihren Job antritt, über die weitere Vorgehensweise entscheiden, wie Reuters berichtet. Ribera übernimmt damit den Posten von Margrethe Vestager. Amazon selbst ist sich natürlich keiner Schuld bewusst und hat bisher stets betont, dass man sich an den DMA halte.
Der DMA hält unter anderem fest, dass große Betreiber, wie auch Amazon einer ist, ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen nicht gegenüber Partnern auf ihren Plattformen bevorzugen dürfen. Amazon darf also eben z. B. nicht, wenn ein Kunde nach einem Produkt im Store sucht, bevorzugt seine Eigenmarken hervorheben. Innerhalb der EU-Kommission scheinen aber Zweifel zu bestehen, dass sich Amazon wirklich an diese Vorgabe hält.
Amazon wiederum behauptet, die eigenen Ranking-Mechanismen würden keinen Unterschied dafür machen, ob ein Produkt direkt von Amazon oder einem Marketplace-Seller verkauft wird bzw. ob es sich um eine Eigenmarke oder ein Drittanbieter-Produkt handelt. Im Übrigen schaut sich die EU-Kommission da nicht nur die Geschäftspraktiken von Amazon näher an, sondern auch von Google, Apple und Meta.
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