Deutsche Bahn: Datenschützer kritisieren Verkaufsmodell der Sparpreistickets

Die Deutsche Bahn bietet auch vergünstigte Sparpreistickets an. Diese lassen sich sowohl online im Web bzw. über die App als auch am Schalter kaufen. Doch: Auch wer am Schalter ein Sparpreisticket lösen will, muss mindestens seine E-Mail-Adresse oder die Mobilfunknummer angeben. Das kritisieren Datenschützer aktuell scharf. Die Abfrage dieser persönlichen Daten sei einerseits vollkommen unnötig und erschwere andererseits auch den Zugang.

Alte Menschen, die z. B. Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse nicht parat haben oder Menschen, die über keinen Internetanschluss verfügen, könnten dann kein Ticket kaufen. Generell sei diese Art von Digitalisierungsstrategie jedoch fragwürdig, weil es eben keine echte Notwendigkeit gebe, beim Kauf der vergünstigten Fahrkarten die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer abzufragen. Wer also datensparsam leben wolle, werde ebenfalls ohne triftigen Grund ausgeschlossen.

Kritisch sieht man die Vorgehensweise der Deutschen Bahn auch vor dem Hintergrund, dass das Unternehmen im Grunde ein Monopol im Zugverkehr in Deutschland habe. Daraus ergebe sich auch eine besondere Verantwortung. Wer das Sparpreisticket nicht am Schalter, sondern online, kaufe, muss ebenfalls seinen Namen und entweder die Mailadresse oder die Telefonnummer angeben. Auch das sei im Grunde vermeidbar, denn eine Individualisierung des Tickets wäre auch auf andere Art und Weise möglich.

Deutsche Bahn handelt wohl datenschutzrechtlich unzulässig

Laut den Datenschützern handele die Deutsche Bahn am Ende datenschutzrechtlich nicht zulässig. Eigentlich sei es verpflichtend, nur die absolut notwendigen Daten der Kunden zu erheben. Die Deutsche Bahn ignoriere dies und erhebe vielmehr die für sie besonders interessanten Daten. Sprecher des Unternehmens haben die Vorwürfe wiederum zurückgewiesen. Man argumentiert, die Daten zu erheben sei sinnvoll, um die Kunden etwa bei Änderungen wie Gleiswechseln oder Verspätungen zu informieren. Das mag zwar stimmen, diese Entscheidung könnte man aber natürlich den Käufern überlassen und die Angabe der E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer optional halten.

Wie seht ihr das Ganze? Ich bin hier geneigt den Datenschützern zuzustimmen und denke, dass die Deutsche Bahn da primär mit der Erhebung der Daten eigene Interessen verfolgt. Notwendig wäre das Ganze nicht.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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14 Kommentare

  1. Wird doch keiner gezwungen das Angebot anzunehmen

    • André Westphal says:

      Muss ich da jetzt wirklich Beispiele geben, um zu erklären, dass deine Aussage von der Basis her absoluter Unfug ist? Es geht nicht darum, was man „muss“ oder „nicht muss“. Unternehmen dürfen nicht alles – erst recht dann nicht, wenn sie eine marktbeherrschende Stellung haben.

      Um dein „Nicht-Argument“ mal komplett zu entlarven: Wenn ein Mann mit schwarzer Hautfarbe vom Eintritt in ein Geschäft ausgeschlossen wird, mit der Begründung er sei schwarz, kannste natürlich auch sagen „Na und, er kann ja woanders einkaufen?“ Ja, kann er. Ändert aber nix daran, dass ein Geschäft ihn nicht allein aufgrund seiner Hautfarbe aussperren darf.

      • Dein Argument zieht nicht, da es sich um Diskriminierung handelt. Wenn der Bäcker von mir meine Telefonnummer haben möchte und ich dieses nicht rausgeben will, dann kaufe ich dort eben nicht mehr.
        Um auf den konkreten Fall der Bahn zurück zu kommen, wo ist das Problem eine „Traumnummer“ oder fake Mailadrsse anzugeben? Man kann überall ein Problem sehen. Es ist doch besser in (kreativen) Lösungen zu denken, als ein riesen Fass für so ein kleines Thema aufzumachen.

        • „Wenn der Bäcker von mir meine Telefonnummer haben möchte und ich dieses nicht rausgeben will, dann kaufe ich dort eben nicht mehr.“

          Welcher Teil von „Quasimonopolist“ (André nannte es „marktbeherrschende Stellung“) will Ihnen nicht eingehen? Sie können Zugfahrten nicht einfach bei einem Anderen buchen und selbst wenn wir Flixbus & Co als zumutbare Alternative ansähen (sind sie nicht) wäre das Liniennetz immer noch viel viel dünner.

  2. Meiner Meinung nach ist die Angabe von E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer am Automaten komplett sinnlos und sollte auch nicht gefordert werden.

    • André Westphal says:

      Sehe ich persönlich auch so, die Begründung der Bahn halte ich auch für Blödsinn, denn man könnte es eben optional anbieten – wenn die Käufer denn Updates zu Verspätungen und Gleisänderungen wünschen.

      Bestreiten kann man sonst ja grundsätzlich nicht, dass das sinnvoll ist, so oft wie Züge ausfallen oder sich verspäten.

      • Genau das! Die sollen ihre Verspätung einfach vernünftig über die entsprechenden Anzeigen am Bahnhof kommunizieren. Dann wird man häufig gar keine Infos per E-Mail oder SMS benötigen.

        Wer trotzdem zusätzliche Informationen bekommen möchte, sollte dies optional machen können.

  3. Ja genau, DAS ist das Problem der deutschen Bahn…

    Wo ist das fucking Problem? Natürlich bin ich angemeldet wenn ich nen Ticket kaufe?? Ist doch für mich.

    Btw, musste gerade fürs Posten meine Mail-Adresse angeben. Hab schnell meine Krone gecheckt: Alle Zacken noch drin.

  4. Durchdigitalisiert says:

    habe@ich.net
    Können sie gerne haben ..!.. 😀

  5. Ich finde Jeder sollte die Angebote der Bahn nutzen können ohne Digitalzwang. Alles andere verstößt gegen den Artikel 3 des Grundgestzes (Verbot von Benachteiligung und Diskriminierung). Auch ein Negativbeispiel ist DHL – Digitalzwang bei ihren neuen Packstationen. Übrigens hat DHL den BigBrotherAwards 2023 in der Kategorie Verbraucherschutz erhalten – Glüchwunsch!

  6. Hier sei noch mal der Service „Frank geht ran“ von Digitalcourage erwähnt 😉
    https://digitalcourage.de/frank-geht-ran

  7. Bei Mailadresse und Telefonnummer habe ich persönlich bei der DB kein Problem. Eigentlich… Unlängst musste ich einen Erstattungsantrag für ein online gekauftes Ticket stellen. Das konnte ich direkt in der DB-App erledigen. Aber auch nur bis eine Antwort der DB DIALOG GMBH per Post bekam. Unnötig zudem, weil ich die angeblich fehlende Information Nachweis schon im Online-Formular gemacht hatte. Antwortmöglichkeit: Nur per Post

    Du führt die Bahn mit ihrer Datensammlung letztlich den User doch wieder an der Nase herum. Das finde ich dann auch nicht gut!

  8. Jede Form von „Digitalzwang“, dazu gehört auch das Vorhalten eines Mobilfunkvertrages, gehört verboten. Jedes Geschäft sollte auch analog , mit Bargeld und ohne Identifikation der Person abwickelbar sein.
    Die einzigen hinnehmbaren Einschränkungen wäre die Gefahrenabwehr z. B. Geldwäsche und Co.
    Aber das ist beim Kauf eines Bahntickets ja wohl irrelevant.
    Es dürfte keinen Zwang geben sich für eine alltägliche Geschäftsbeziehung mit seinen Daten zu offenbaren.
    Hoffe da wird bald erfolgreich geklagt.

  9. Danke für den Tipp mit Frank! Ich habe die Nummer schon seit vielen vielen Jahren im Einsatz. Irgendwann hiess es mal, dass sie nicht mehr funktioniert, weil der Betreiber die Kosten nicht mehr tragen wollte. Es ist relativ wahrscheinlich, dass ich das damals ebenfalls hier gelesen habe… 🙂 Hat mich natürlich nicht davon abgehalten, die Nummer trotzdem weiterhin überall anzugeben… 😀 Und nun eben erst gesehen, dass der Ansagetext offenbar schon seit drei Jahren wieder funktioniert. Topp!

    Beim Thema an sich bin ich ehrlicherweise zwiegespalten. Auf der einen Seite habe ich durchaus ein gewisses Verständnis dafür, dass jemand, der Tickets für egal was verkauft, gewisse persönliche Daten haben will. Ist ja letztlich bei den allermeisten anderen Tickets für andere Dinge auch so, bzw. noch viel schlimmer. Tickets für Konzerte z.B. gibt es ohne komplette Personalisierung überhaupt keine mehr. Des weiteren bin ich als technikaffiner Mensch natürlich in der Lage, in so einem Fall wie dem hier eben einfach irgendeine Fakeadresse anzugeben, ohne dass ich damit mentale oder echte Probleme hätte.

    Auf der anderen Seite spricht sicher auch das ein oder andere Argument dafür, dass der Kauf eines Tickets für öffentliche Verkehrsmittel auch ohne Angabe jeglicher persönlicher Daten möglich sein muss. Erst recht, wenn ich es offline erwerbe. Das Argument mit alten Leuten würde ich dabei aber nicht gelten lassen. Es ist noch nicht so wahnsinnig lange her, da hätte man etwas, wo nur bargeldlose Zahlungen akzeptiert werden, genauso und mit demselben Argument verteufelt. Heute regen sich darüber nur noch die Leute auf, die man in den Abendstunden am Einzahlungsautomaten der Deutschen Bank mit Geldbündeln in mehreren Plastiktüten sieht, die sie auf verschiedene Konten einzahlen… 😀 Heute wird allgemein akzeptiert, dass auch alte Menschen Girokonten und ec-Karten haben (müssen). Dennoch sprechen zweifellos Argumente dafür, dass in diesem Fall hier die Angabe einer Telefonnummer oder Emailadresse nicht nötig sein sollte.

    Mir persönlich wie gesagt egal, da ich, wenn ich privat ein ÖVM-Ticket kaufen wollen würde (was nicht vorkommt), ich dann halt einfach Fakedaten angeben würde.

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