Deutsche Bahn: Datenschützer kritisieren Verkaufsmodell der Sparpreistickets

Die Deutsche Bahn bietet auch vergünstigte Sparpreistickets an. Diese lassen sich sowohl online im Web bzw. über die App als auch am Schalter kaufen. Doch: Auch wer am Schalter ein Sparpreisticket lösen will, muss mindestens seine E-Mail-Adresse oder die Mobilfunknummer angeben. Das kritisieren Datenschützer aktuell scharf. Die Abfrage dieser persönlichen Daten sei einerseits vollkommen unnötig und erschwere andererseits auch den Zugang.

Alte Menschen, die z. B. Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse nicht parat haben oder Menschen, die über keinen Internetanschluss verfügen, könnten dann kein Ticket kaufen. Generell sei diese Art von Digitalisierungsstrategie jedoch fragwürdig, weil es eben keine echte Notwendigkeit gebe, beim Kauf der vergünstigten Fahrkarten die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer abzufragen. Wer also datensparsam leben wolle, werde ebenfalls ohne triftigen Grund ausgeschlossen.

Kritisch sieht man die Vorgehensweise der Deutschen Bahn auch vor dem Hintergrund, dass das Unternehmen im Grunde ein Monopol im Zugverkehr in Deutschland habe. Daraus ergebe sich auch eine besondere Verantwortung. Wer das Sparpreisticket nicht am Schalter, sondern online, kaufe, muss ebenfalls seinen Namen und entweder die Mailadresse oder die Telefonnummer angeben. Auch das sei im Grunde vermeidbar, denn eine Individualisierung des Tickets wäre auch auf andere Art und Weise möglich.

Deutsche Bahn handelt wohl datenschutzrechtlich unzulässig

Laut den Datenschützern handele die Deutsche Bahn am Ende datenschutzrechtlich nicht zulässig. Eigentlich sei es verpflichtend, nur die absolut notwendigen Daten der Kunden zu erheben. Die Deutsche Bahn ignoriere dies und erhebe vielmehr die für sie besonders interessanten Daten. Sprecher des Unternehmens haben die Vorwürfe wiederum zurückgewiesen. Man argumentiert, die Daten zu erheben sei sinnvoll, um die Kunden etwa bei Änderungen wie Gleiswechseln oder Verspätungen zu informieren. Das mag zwar stimmen, diese Entscheidung könnte man aber natürlich den Käufern überlassen und die Angabe der E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer optional halten.

Wie seht ihr das Ganze? Ich bin hier geneigt den Datenschützern zuzustimmen und denke, dass die Deutsche Bahn da primär mit der Erhebung der Daten eigene Interessen verfolgt. Notwendig wäre das Ganze nicht.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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39 Kommentare

  1. Wird doch keiner gezwungen das Angebot anzunehmen

    • André Westphal says:

      Muss ich da jetzt wirklich Beispiele geben, um zu erklären, dass deine Aussage von der Basis her absoluter Unfug ist? Es geht nicht darum, was man „muss“ oder „nicht muss“. Unternehmen dürfen nicht alles – erst recht dann nicht, wenn sie eine marktbeherrschende Stellung haben.

      Um dein „Nicht-Argument“ mal komplett zu entlarven: Wenn ein Mann mit schwarzer Hautfarbe vom Eintritt in ein Geschäft ausgeschlossen wird, mit der Begründung er sei schwarz, kannste natürlich auch sagen „Na und, er kann ja woanders einkaufen?“ Ja, kann er. Ändert aber nix daran, dass ein Geschäft ihn nicht allein aufgrund seiner Hautfarbe aussperren darf.

      • Dein Argument zieht nicht, da es sich um Diskriminierung handelt. Wenn der Bäcker von mir meine Telefonnummer haben möchte und ich dieses nicht rausgeben will, dann kaufe ich dort eben nicht mehr.
        Um auf den konkreten Fall der Bahn zurück zu kommen, wo ist das Problem eine „Traumnummer“ oder fake Mailadrsse anzugeben? Man kann überall ein Problem sehen. Es ist doch besser in (kreativen) Lösungen zu denken, als ein riesen Fass für so ein kleines Thema aufzumachen.

        • „Wenn der Bäcker von mir meine Telefonnummer haben möchte und ich dieses nicht rausgeben will, dann kaufe ich dort eben nicht mehr.“

          Welcher Teil von „Quasimonopolist“ (André nannte es „marktbeherrschende Stellung“) will Ihnen nicht eingehen? Sie können Zugfahrten nicht einfach bei einem Anderen buchen und selbst wenn wir Flixbus & Co als zumutbare Alternative ansähen (sind sie nicht) wäre das Liniennetz immer noch viel viel dünner.

        • André Westphal says:

          Mein Beispiel passt, weil es schnurzegal ist, ob es Alternativen gibt oder nicht: Es geht darum, dass sich auch ein Anbieter an Regeln zu halten hat, egal ob man ihn nutzen „muss“. Davon abgesehen trägt die DB noch eine besondere Verantwortung, da es keine Ausweichmöglichkeiten gibt.

          Dann damit zu kommen, irgendwelche Fake-Mails anzugeben, uff. Die einfachere Lösung wäre, dass die DB einfach von Anfang an datensparsam vorgeht, statt Daten zu erheben, die sie zwar gerne haben will – aber nicht benötigt.

  2. Meiner Meinung nach ist die Angabe von E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer am Automaten komplett sinnlos und sollte auch nicht gefordert werden.

    • André Westphal says:

      Sehe ich persönlich auch so, die Begründung der Bahn halte ich auch für Blödsinn, denn man könnte es eben optional anbieten – wenn die Käufer denn Updates zu Verspätungen und Gleisänderungen wünschen.

      Bestreiten kann man sonst ja grundsätzlich nicht, dass das sinnvoll ist, so oft wie Züge ausfallen oder sich verspäten.

      • Genau das! Die sollen ihre Verspätung einfach vernünftig über die entsprechenden Anzeigen am Bahnhof kommunizieren. Dann wird man häufig gar keine Infos per E-Mail oder SMS benötigen.

        Wer trotzdem zusätzliche Informationen bekommen möchte, sollte dies optional machen können.

  3. Ja genau, DAS ist das Problem der deutschen Bahn…

    Wo ist das fucking Problem? Natürlich bin ich angemeldet wenn ich nen Ticket kaufe?? Ist doch für mich.

    Btw, musste gerade fürs Posten meine Mail-Adresse angeben. Hab schnell meine Krone gecheckt: Alle Zacken noch drin.

  4. Durchdigitalisiert says:

    habe@ich.net
    Können sie gerne haben ..!.. 😀

  5. Ich finde Jeder sollte die Angebote der Bahn nutzen können ohne Digitalzwang. Alles andere verstößt gegen den Artikel 3 des Grundgestzes (Verbot von Benachteiligung und Diskriminierung). Auch ein Negativbeispiel ist DHL – Digitalzwang bei ihren neuen Packstationen. Übrigens hat DHL den BigBrotherAwards 2023 in der Kategorie Verbraucherschutz erhalten – Glüchwunsch!

    • Erstens binden die Grundrechte den Staat, nicht jedes Unternehmen. Deshalb dürfte zum Beispiel dieses Blog hier auch Meinungen, die ihm nicht passen, in den Kommentaren blockieren. Steht in Art. 1. Zweitens ist nicht jede Ungleichbehandlung Diskriminierung. Wenn man jemandem etwas nicht verkauft, weil er nicht genug Geld hat, ist das ja auch keine Diskriminierung. Ich will das Vorgehen der Bahn nicht verteidigen, aber man muss auch nicht überall die Grundrechtekeule rausholen, wenn einem irgendwas nicht passt.

  6. Hier sei noch mal der Service „Frank geht ran“ von Digitalcourage erwähnt 😉
    https://digitalcourage.de/frank-geht-ran

  7. Bei Mailadresse und Telefonnummer habe ich persönlich bei der DB kein Problem. Eigentlich… Unlängst musste ich einen Erstattungsantrag für ein online gekauftes Ticket stellen. Das konnte ich direkt in der DB-App erledigen. Aber auch nur bis eine Antwort der DB DIALOG GMBH per Post bekam. Unnötig zudem, weil ich die angeblich fehlende Information Nachweis schon im Online-Formular gemacht hatte. Antwortmöglichkeit: Nur per Post

    Du führt die Bahn mit ihrer Datensammlung letztlich den User doch wieder an der Nase herum. Das finde ich dann auch nicht gut!

  8. Jede Form von „Digitalzwang“, dazu gehört auch das Vorhalten eines Mobilfunkvertrages, gehört verboten. Jedes Geschäft sollte auch analog , mit Bargeld und ohne Identifikation der Person abwickelbar sein.
    Die einzigen hinnehmbaren Einschränkungen wäre die Gefahrenabwehr z. B. Geldwäsche und Co.
    Aber das ist beim Kauf eines Bahntickets ja wohl irrelevant.
    Es dürfte keinen Zwang geben sich für eine alltägliche Geschäftsbeziehung mit seinen Daten zu offenbaren.
    Hoffe da wird bald erfolgreich geklagt.

  9. Danke für den Tipp mit Frank! Ich habe die Nummer schon seit vielen vielen Jahren im Einsatz. Irgendwann hiess es mal, dass sie nicht mehr funktioniert, weil der Betreiber die Kosten nicht mehr tragen wollte. Es ist relativ wahrscheinlich, dass ich das damals ebenfalls hier gelesen habe… 🙂 Hat mich natürlich nicht davon abgehalten, die Nummer trotzdem weiterhin überall anzugeben… 😀 Und nun eben erst gesehen, dass der Ansagetext offenbar schon seit drei Jahren wieder funktioniert. Topp!

    Beim Thema an sich bin ich ehrlicherweise zwiegespalten. Auf der einen Seite habe ich durchaus ein gewisses Verständnis dafür, dass jemand, der Tickets für egal was verkauft, gewisse persönliche Daten haben will. Ist ja letztlich bei den allermeisten anderen Tickets für andere Dinge auch so, bzw. noch viel schlimmer. Tickets für Konzerte z.B. gibt es ohne komplette Personalisierung überhaupt keine mehr. Des weiteren bin ich als technikaffiner Mensch natürlich in der Lage, in so einem Fall wie dem hier eben einfach irgendeine Fakeadresse anzugeben, ohne dass ich damit mentale oder echte Probleme hätte.

    Auf der anderen Seite spricht sicher auch das ein oder andere Argument dafür, dass der Kauf eines Tickets für öffentliche Verkehrsmittel auch ohne Angabe jeglicher persönlicher Daten möglich sein muss. Erst recht, wenn ich es offline erwerbe. Das Argument mit alten Leuten würde ich dabei aber nicht gelten lassen. Es ist noch nicht so wahnsinnig lange her, da hätte man etwas, wo nur bargeldlose Zahlungen akzeptiert werden, genauso und mit demselben Argument verteufelt. Heute regen sich darüber nur noch die Leute auf, die man in den Abendstunden am Einzahlungsautomaten der Deutschen Bank mit Geldbündeln in mehreren Plastiktüten sieht, die sie auf verschiedene Konten einzahlen… 😀 Heute wird allgemein akzeptiert, dass auch alte Menschen Girokonten und ec-Karten haben (müssen). Dennoch sprechen zweifellos Argumente dafür, dass in diesem Fall hier die Angabe einer Telefonnummer oder Emailadresse nicht nötig sein sollte.

    Mir persönlich wie gesagt egal, da ich, wenn ich privat ein ÖVM-Ticket kaufen wollen würde (was nicht vorkommt), ich dann halt einfach Fakedaten angeben würde.

  10. Ich kann da wieder einmal nur den Kopf schütteln. Alle jammern, dass es mit der Digitalisierung in DE nicht vorangeht. Dann kommen die Daten- und Verbraucherschützer und beklagen sich darüber, dass man eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse angeben muss, wenn man mit einem Unternehmen einen Vertrag schließt. Wie bitte soll denn Digitalisierung funktionieren, wenn sämtliche Bedenkenträger der Nation irgendwelche Gefahren sehen? Wie Unternehmen mit den von ihnen erfassten Daten umzugehen haben, ist doch klipp und klar geregelt. Selbst wenn das Unternehmen eine „marktbeherrschende Stellung“ hat, ist es für mich unerheblich, ob ich eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben muss, um deren Dienstleistung, insbesondere Sparangebote, nutzen zu können. Es bleibt letztendlich mir und allen anderen Kunden überlassen, auf Fakes zurückzugreifen. Nein, ich will mir nicht von Daten- und Verbraucherschützern vorschreiben lassen, was ich mit meinen Daten zu tun habe.

    • Hier geht’s nicht um Netflix, die gerne deine Handynummer hätten, sondern um DEN Anbieter für Verkehr.
      > Es bleibt letztendlich mir und allen anderen Kunden überlassen, auf Fakes zurückzugreifen.
      Bis die Daten auf Richtigkeit kontrolliert werden.

      Und weil du deine Digitalisierung so liebst, möchtest du sicher auch noch einen Gesichtsscan beim Kauf samt Bestätigung deines Persos aus der Google Wallet, weil … ?

      • >>Und weil du deine Digitalisierung so liebst, möchtest du sicher auch noch einen Gesichtsscan beim Kauf samt Bestätigung deines Persos aus der Google Wallet, weil … ?

        … es der Kriminalitätsbekämpfung dienen könnte und unsere Sicherheit erhöht.

        • OMG, Sie glauben diesen BS doch hoffentlich nicht wirklich?
          Cams helfen bestenfalls gegen Kleinkriminelle, nicht gegen „Männer“ (psychisch Instabile, Menschen mit völlig anderen Wertmasstäben und/oder heilige Krieger), aber Letztere sind das akute Problem für die innere Sicherheit.
          Schauen Sie gerne nach GB, wie wenig selbst massive Überwachung bewirkt.

          P.S. Grüsse von Bejamin Franklin! „Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.“

          • Ob das Zitat von Benjamin Franklin (1706 – 1790) noch in die heutige Zeit passt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Außerdem war im Beitrag und den Kommentaren nie die Rede von permanenter Kameraüberwachung, die sowieso schon vorhanden ist. Außer den Sicherheitsbehörden und Politikern sieht wohl kaum jemand darin eine tatsächliche Verbesserung der Sicherheit. Trotzdem kann es ein Hilfsmittel zur Verfolgung von Straftätern sein. Das greift aber erst, nachdem die Straftat schon stattgefunden hat. Aber, auch wenn die abschreckende Wirkung von Überwachungsmaßnahmen begrenzt ist, halte ich sie für einen akzeptablen Baustein in der Sicherheitsarchitektur.

    • Hallo Mr. T., „Dann kommen die Daten- und Verbraucherschützer und beklagen sich darüber, dass man eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse angeben muss, wenn man mit einem Unternehmen einen Vertrag schließt. “ ja es ist ein Vertrag – aber ein Vertrag der in der analogen Welt auch ohne Erfassung z. B. der Adresse/Postanschrift bzw. Festnetztelefonnummer funktionierte.
      Warum jetzt auf einmal verpflichtende Erfassung und _Speicherung_ von Mailadresse und/oder Mobilfunknummer?
      Und nein es gibt viele Dinge die _kann_ man , Mmuß_ man aber nicht zwangsläufig digital erledigen.
      Die dingliche Variante – z. B. Papierticket gegen papiergeld – funktionierte seit Bestehen der Bahn und – oh ihr wundergläubigen der digitalisierung – funktioniert immer noch. Ohne Einschränkungen.
      Wer Digitalisierung nur als eine Erweiterung des Zugangs zu unseren Daten, unserem Kauf- Wewegungs, Sozialprofil und so weiter ansieht mißbraucht die Digitalisierung.
      Zumindest dann wenn er auf einmal mehr Daten als Voraussetzung für einen Geschäftsabschluß fordert als in der dinglichen Welt üblich ist und war.
      Und es muß nicht alles digitalisiert werden. Alle herkömmlichen Verfahren sind immer noch anwendbar .
      menschen können immer noch auf Papier lesen und schreiben , sogar ohne Maschine mit der Hand .
      Menschen können immer noch Karteikarten anlegen und dinge einordnen und sogar wiederfinden.
      Und wenn etablierte Verfahren nicht künstlich verhindert würden z. B. durch Abschaltung der ddahinterstehenden , eigentlich noch funktionalen Infrastruktur (Telegrammdienst z. B.) funktionierten sie immer noch.
      Klar nutze ich auch digitale angebote – aber als _Angebot_ und will sie auch so verstanden wissen.
      Als _Erweiterung_ meiner Wahlfreiheit.
      Aber ich will mein Bahnticket auch immer noch am Schalter kaufen können, ohne ein persönliches Datum zu hinterlassen was nicht unbedingt für den Vertragsabschluß notwendig ist.
      Also wenn ich z. B. einen Seniorenfahrausweis kaufe, muß ich den Perso oder Rentenbescheid _zeigen_ – das reicht aber, er muß _vorgelegt_, nicht aber gespeichert werden.
      So geht Datensparsamkeit.
      Und nur so ist Digitalisierung bürgerfreundlich.
      Nein hier muß im sinne von Datensparsamkeit noch viel genauer hingeguckt werden was wann wo wirklich vom einzelnen erhoben werden darf und was nicht.

      • >>Und es muß nicht alles digitalisiert werden. Alle herkömmlichen Verfahren sind immer noch anwendbar .

        Wir könnten auch immer noch in Höhlen leben, uns als Jäger und Sammler betätigen und mit Kuhfuhrwerken fortbewegen. Hat ja früher auch funktioniert. 😉

        • Halllo Mr. T., Du übersiehst den Faktor Zeit.
          Das mit den Höhlen und dem Kienspan ist schon sehr lange her.
          Aber Furhwerk und auto haben lange parallel existiert , selbst wenn es nur „Folklore“ war kenne ich aus meiner Jugend noch Bierkutscher die mit Pferdegespannen Kneipen belieferten. Und da war das Auto schon das „goldene Kalb“ um das sich die deutsche Wirtschaft drehte, also in den 60er und nicht in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts.
          Das gelbe Notizzettelchen , schnell mit der Hand bekritzelt und an den Kühlschrank geklebt ist sogar noch bei Stromausfall oder „kein Netz“ lesbar , auch 2050.
          Und so einfach hingekritzelt, ohne App, ohne Tastatur. Oder zur Not mit Lippenstift auf den Spiegel im Bad – lach !
          Es gibt m. E. keinen echten Grund gegen die Koexistenz digitaler und analooger Verfahren.

          • >>Es gibt m. E. keinen echten Grund gegen die Koexistenz digitaler und analooger Verfahren.

            Wenn es darum geht, die Digitalisierung voranzutreiben, dann müssen zwangsläufig analoge Verfahren weichen. Kaum jemand wäre bereit, für vorgehaltene Doppel- und Mehrfachstrukturen zu bezahlen. Der Erhalt analoger Verfahren um jeden Preis führt in die Sackgasse und zum Stillstand. Beweise dafür gibt es in DE doch mehr als genug. Selbst Länder, die wir gerne als „Entwicklungsland“ bezeichnen, machen uns etwas vor.

            @Andreas
            Deine Beispiele gehen an der Realität vorbei. Was nützt die mit Lippenstift nach dem One Night Stand an den Spiegel gekritzelte Telefonnummer, wenn das Telefonnetz nicht mehr funktioniert. Die Sammlung von Daten und Informationen, in jeglicher Art und Weise, macht nur dann Sinn, wenn diese Informationen verarbeitet und nutzbringend angewandt werden können.

            • Hallo Mr. T., „Die Sammlung von Daten und Informationen, in jeglicher Art und Weise, macht nur dann Sinn, wenn diese Informationen verarbeitet und nutzbringend angewandt werden können.“ und da ist maschinelle Datenverarbeitung eben nicht einfach nur eine andere Form der Datenverarbeitung, sondern hat durch die Faktoren Geschwindigkeit und Menge der verarbeitbaren Daten durch maschinelle Verfarhen eben eine andere qualiität als die analoge Datenspeicherung und -verarbeitung.
              Daher sind an den Schutz des Einzelnen gerade bei der maschinellen Datenverarbeitung und -erfassung hörere Ansprüche und ggf. auch höhere Hürden für die Anwender und Nutzer der DV anzulegen.
              Da sind wir dann eben wieder bei der Frage: Darf und muß die Bahn unbedingt persönliche Daten wie mailadresse und Telefonnummer für den Kauf eines Tickets, sogar „analog“ am Schalter, zur voraussetzung für den Kartenerwerb machen?
              Begehrlichkeiten die Vorratsdatenspeicherung gab es sicher auch schon in der „Papieraktenzeit'“ – aber da war es z. B. nicht praktikabel und bezahlbar Metadaten zu wpeichern z. B. wer wann wem einen Brief geschrieben hatte oder mit wem telefoniert hatte.
              Maschinelle DV hat Dinge in den Bereich des Möglichen gebracht, die den Einzelnen gläserner, überwachbarer und verwundbarer machen.
              Daher sind sie besonders streng zu regulieren.
              Und ja ich empfinde Doppelstrukturen als sinnvoll, auch um sich z. B. einer maschinellen Überwachung zu entziehen.
              Oder eben für Menschen die sich durch digitale Verfahren überfordert finden.
              Gerade für letztere gilt:
              Ein Sozialstaat _muß_ sein Handeln immer an seinen schwächsten und verwundbarsten Mitgliedern orientieren.
              Sonst darf er sich nicht mehr sozial nennen.

              • @Andreas
                Die Regulierung von erfassten Daten und wie sie verarbeitet werden, ist eine ganz andere Baustelle. Menschen, die sich durch irgendetwas überfordert fühlen, gab es zu jeder Zeit. Wer aber schon überfordert ist, wenn er irgendwo seine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben soll, dessen Fähigkeit ein selbständiges Leben zu führen, muss angezweifelt werden. Damit wären wir dann beim Sozialstaat angekommen. Der hat für solche Menschen und deren Unterstützung zu sorgen. Wer immer und überall ungerechtfertigte Überwachung sieht, dem ist nicht mehr zu helfen, denn er ist irgendwo in der Vergangenheit stehengeblieben und will sich nicht weiterentwickeln. Für so jemand ist die Mehrheit bestimmt nicht bereit Doppelstrukturen zu finanzieren. Für die Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bekommt man die Berechtigung ein Sparpreisticket zu erwerben. Andernfalls muss man die Doppelstruktur durch die Bezahlung des „Normalpreises“ oder gar eines Aufschlags selbst finanzieren. Das ist nicht mehr als gerecht.

                • Hallo Mr. T., wo ist die Doppelstruktur? „Für die Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse “ es geht ja um den papier-Ticketkauf am Schalter , also ist ja schon eine wie Du es nennst „Doppelstruktur“ da.
                  Und Du hast etwas ausgelassen „Für die Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse “ nein nicht Telefon-Nummer, sondern _Mobil_Telefon-Nummer … also wer kein Mobilfunktelefon hat, haben möchte oder sich nicht leisten kann soll kein Sparpreis-Ticket bekommen können ? Oder wer sich eben keine e-Mail-Adresse zulegen möchte?
                  Es geht hier also nicht nur darum daß jemand kein normales Telefon hat sondern darum daß jemand zur Teilnahme am Mobilfunk gezwungen_ werden soll oder am e-mail-Verkehr.
                  Und ich kenne aus meinem persönlich Umfeld mindestens zwei Menschen – die einge gut 90, die hat weder PC noch Mobiltelfon, könnte aber noch mit Rollator Bahn fahren , und jemand anderen bei dem es eher kognitive einschränkungen sind.
                  Und ja: ein Sozialstaat _muß_ sich solche Ausgaben für doppelstrukturen leisten – sonst darf er sich nicht mehr Sozialstaat nennen.
                  Der mensch – auch der ältere, oder der dem digitale Verfahren einfach zu neu , zu überbordend sind, ja auch der ist ein Mensch.
                  Und der mensch ist das maß der Dinge, nicht die Wirtschaftlichkeit.

                  • @Andreas
                    Du verlangst zu viel vom Sozialstaat und vergisst, dass er auch finanziert werden muss.

                    Niemand will der 90-jährigen Oma mit Rollator oder dem Menschen mit kognitiven Einschränkungen das Bahnfahren verbieten. Der Erwerb eines Tickets zum Sparpreis ist an bestimmte Bedingungen, hier die Angabe einer Mobiltelefonnummer oder E-Mail-Adresse, geknüpft. Die Datenschützer behaupten, dass es die eigene Mobiltelefonnummer oder E-Mail-Adresse sein muss. Diese Behauptung ist anzuzweifeln, denn eine Überprüfung der Angaben scheint nicht stattzufinden. Das ist eigentlich viel schlimmer, denn so ist es möglich, dass nicht der Erwerber des Sparpreistickets die Nachrichten erhält und irgendein anderer Empfänger diese Nachrichten erhält, die er gar nicht haben möchte und dessen Empfang er nicht zugestimmt hat. Sowas wird als Spam bezeichnet. Aber zurück zum angeblich benachteiligten Personenkreis. Niemand wird diese Menschen davon abhalten, sich beim Erwerb eines Sparpreistickets, sowohl im Web als auch am Schalter, helfen zu lassen. Mobiltelefonnummern und E-Mail-Adressen gelten nicht als Identifikationsmerkmal, wie z. B. der Personalausweis samt gespeichertem Fingerabdruck.

                    • Hallo Mr. T., da werden wir nie zusammen kommen.
                      Denn wenn jemand etwas bisher ohne fremde Hilfe kaufen konnte, ist nicht einzusehen, warum er jetzt durch eine Änderung von AGB zur hilfsbedürtigen Person gemacht werden soll.
                      Und nein es darf für niemanden für die erledigung von Alltagsgeschäften zur Pflicht werden sich digitalen Verfahren zu unterwerfen oder sich an digitalen Informationssystemen anzumelden:
                      https://digitalcourage.de/blog/2023/grundrecht-analoges-leben
                      Ich bin also mit meiner Ansicht nicht allein und gar kein „Exot“ wie es vielleicht auf den ersten Blick aussieht.

  11. Grundsätzlich sehe ich das auch so, Infrastruktur und Verkehr darf niemanden von der Teilhabe gleich welchen Grundes ausschließen. Auch datenschutzrechtlich unterstütze ich das daher dagegen vorgegangen wird.

    Die Frage ist warum das gemacht wird?

    Gleiswechsel ankündigen und co, ok, kann man wie ihr schreibt im Zweifel das Risiko als mündiger Kunde eingehen oder aktiv informieren, das zieht nicht.

    Vielmehr wird der Grund sein – wie auch schon die Verschärfungen online nur noch gegen Bankverbindung kaufen zu können – kriminellen das leben schwer zu machen die die Tickets kaufen und auf dem Schwarzmarkt verhökern. Ob das aber das probate Mittel ist?

    Aber nochmal warum?

    Warum gibt es überhaupt Sparpreise. Schluss mit dem Privatisierungsquatsch unserer Infrastruktur und einfach ein Ticket ein Preis. Aus ist der Schmuh!!!

    • Eine Information über einen Gleiswechesel, als „Risiko eines mündigen Bürgers“ anzusehen, darauf muss man esrt mal kommen.

      • Haben Sie da nicht ein wenig zu kurz gedacht?
        Das Risiko, das der mündige Bürger nach OPs Aussage einzugehen entscheiden können sollte, ist, jenen Gleiswechsel _nicht_ mitzubekommen (und dadurch den Zug zu verpassen == Auftrag verloren, Job nicht bekommen, Ärger mit XYZ, …) – a.k.a. „kleine Ursache, grosse Wirkung“.
        Wer aktiv auf Informationskanäle der DB AG verzichtet nimmt o.g. Möglichkeit billigend in Kauf und in der Praxis nennt man des eben „Risiko“ (vgl. Duden: „möglicher negativer Ausgang bei einer Unternehmung, mit dem Nachteile, Verlust, Schäden verbunden sind“).

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