Uber: 290 Millionen Euro Geldstrafe aufgrund Übermittlung von Fahrerdaten

Die Datenschutzbehörde der Niederlande hat Uber eine Strafe von 290 Millionen Euro auferlegt. Dies geschah, nachdem festgestellt wurde, dass das Unternehmen personenbezogene Daten europäischer Taxifahrer unzureichend geschützt in die USA übertragen hat. Dieser Vorgang, so die Behörde, verstößt gravierend gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Uber hat die beanstandete Praxis inzwischen beendet. Bei den Daten handelte es sich um Kontodaten und Taxilizenzen, aber auch um Standortdaten, Fotos, Zahlungsdetails, Ausweisdokumente und in einigen Fällen sogar um strafrechtliche und medizinische Daten der Fahrer.

Die niederländische Datenschutzbehörde leitete die Untersuchung gegen Uber ein, nachdem sich über 170 französische Fahrer bei der französischen Menschenrechtsorganisation Ligue des droits de l’Homme (LDH) beschwert hatten, die daraufhin eine Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde einreichte. Gemäß der DSGVO müssen sich Unternehmen, die Daten in mehreren EU-Mitgliedstaaten verarbeiten, an eine Datenschutzbehörde wenden: die Behörde in dem Land, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Der europäische Hauptsitz von Uber befindet sich in den Niederlanden.

„In Europa schützt die DSGVO die Grundrechte der Menschen, indem sie Unternehmen und Regierungen dazu verpflichtet, mit personenbezogenen Daten sorgfältig umzugehen“, sagte der niederländische DPA-Vorsitzende Aleid Wolfsen. „Aber leider ist dies außerhalb Europas nicht selbstverständlich. Denken Sie an Regierungen, die in großem Umfang Daten abgreifen können. Deshalb sind Unternehmen in der Regel verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie personenbezogene Daten von Europäern außerhalb der Europäischen Union speichern. Uber hat die Anforderungen der DSGVO nicht erfüllt, um das Schutzniveau der Daten im Hinblick auf Übertragungen in die USA zu gewährleisten. Das ist sehr ernst.“

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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4 Kommentare

  1. Jonas, Wagner says:

    Bekommen die Fahrer, die oft in prekären Umständen leben, denn auch einen Schadenersatz?

    • Wofür Schadenersatz? Es ist ja kein Schaden entstanden. Es geht nur um die Art der Datenübertragung die nicht entsprochen hat nach Dsgvo. Das bedeutet nicht, dass es jemand geschafft hat die Daten abzugreifen. Da Uber ein US-Unternehmen ist dürfte die Übertragung der Daten selbst ja keine Straftat sein. Das ist ja üblich und steht auch sicher in den Verträgen.

      • Der Sitz des Unternehmens ist bezüglich der DSGVO vollkommen irrelevant. Einzig relevant ist der Sitz des Betroffenen. Alles andere würde die DSGVO auch ad absurdum führen.

  2. Schade das so etwas nicht selbstverständlich ist. Nur weil’s einmal etwas mehr aufwand bedeutet und damit Geld kostet. Diese „wird schon keiner merken“- Strategie nervt. Und wenn Unternehmen um eine Stellungnahme gebeten werden haben die eh alles getan was die konnten.

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