EU-Petition will für Erhalt von Videospielen sorgen

Die Mehrheit der Videospiele ist darauf ausgelegt, dauerhaft funktionstüchtig zu sein, doch eine wachsende Zahl von Spielen wird so gestaltet, dass sie unspielbar werden, sobald die Unterstützung durch die Entwickler endet. Dies entzieht den Verbrauchern nicht nur den Zugang, sondern gefährdet auch das kulturelle Erbe der Spiele und ist überflüssig. Eine Initiative strebt danach, eine europäische Gesetzgebung zu fördern, die diese Praxis unterbindend.

Der Vorschlag der Petenten beinhaltet wie folgt:

Videospiele müssen auch nach Ende des Supports weiterhin funktionieren

Eine Verbindung zum Herausgeber darf nach Ende des Supports keine Voraussetzung zum Spielen sein

Ein Eingriff in die Geschäftspraktiken, solange das Spiel aktiv vom Hersteller unterstützt wird, ist nicht vorgesehen

Obwohl Videospiele primär zur Unterhaltung gedacht sind und oft als weniger wichtig angesehen werden, ist die Zerstörung eines Produkts durch einen Verkäufer, für das bereits bezahlt wurde, ein tiefgreifender Eingriff in die Verbraucherrechte und sogar in das Eigentumskonzept.

Sollte dieses Vorgehen nicht unterbunden werden, besteht die Gefahr einer gesetzlichen Verankerung, die möglicherweise auf andere bedeutendere Produkte wie landwirtschaftliche Maschinen, Bildungsmaterialien oder medizinische Geräte ausgedehnt wird, führen die Petenten aus. Es ist daher essenziell, dass Konsumenten ein fundamentales Recht haben, um sich vor solchen ausbeuterischen Praktiken zu schützen. Zudem sind Videospiele künstlerisch einzigartige Kreationen. Die Vorstellung, jede Kopie eines Buches, eines Liedes oder eines Films zu vernichten, würde allgemein als kultureller Verlust betrachtet werden. Auch wenn sie als Medium vielleicht weniger anerkannt sind, verdienen Videospiele grundlegende Schutzvorkehrungen gegen die willkürliche Zerstörung ihrer Inhalte, heißt es weiter.

Solltet ihr das auch so sehen, so könnt ihr eine FAQ einsehen und die Petition mitzeichnen. Wie ist eure Sicht der Dinge dazu?

AngebotBestseller Nr. 1
QNAP NAS, no HDD/SSD, ARM processor, NPU | TS-233, 2-bay, 2GB RAM, 1GbE
QNAP NAS, no HDD/SSD, ARM processor, NPU | TS-233, 2-bay, 2GB RAM, 1GbE
KI-gestützte Bilderkennung; Sicherer Fernzugriff; Snapshot Schutz gegen Ransomware
−26,64 EUR 182,36 EUR Amazon Prime
AngebotBestseller Nr. 2
Qnap TS-433-4G NAS System 4-Bay
Qnap TS-433-4G NAS System 4-Bay
4 GB onboard (nicht erweiterbar); 1x 1Gbit LAN; 1x 2,5Gbit LAN; x 25Gbit LAN; 1x USB 3.0; 1 x 2,5 Gigabit...
−85,81 EUR 389,00 EUR Amazon Prime
AngebotBestseller Nr. 3
QNAP TS-253E-8G NAS System 2-Bay
QNAP TS-253E-8G NAS System 2-Bay
2x 2,5" und 3,5", Hot-Swap-fähig; 2 x 2.5 Gigabit Ethernet Anschlüsse; 2 x M.2 2280 PCIe Gen3 x2
−161,99 EUR 491,32 EUR Amazon Prime

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

26 Kommentare

  1. Zusammenfassung: Ein Spiel, das eine Online-Anbindung benötigt, sollte auf keinen Fall innerhalb der EU veröffentlicht werden – es sei denn, der Publisher ist nicht ganz bei Trost.

    • Hast es glaube ich nicht ganz verstanden. Es geht nicht darum, offizielle Online Server ewig für Multiplayer laufen zu lassen. Es geht darum, dass manche Spiele gänzlich unspielbar werden – also auch kein Singleplayer oder self hosted mehr. Damit sind sie gänzlich tot, obwohl man vielleicht noch vor kurzer Zeit über 60€ hingeblättert hat. Und das kann‘s nicht sein.

    • keine Ahnung woher diese Schlussfolgerung. Die EU hat mehr Einwohner als die USA und ist durchaus durchsetzungsfähig. Siehe USB-C Anschluss…5 Jahre Service und Update Garantie etc.

  2. Danke, dass ihr darüber berichtet! Das wäre sonst sicherlich an mir vorbei gegangen. Tolle Initiative und definitiv unterstützenswert. Ich habe gerade gezeichnet.

  3. Michael S. says:

    Danke für die Info. Habe gleich mal teilgenommen.

  4. Heisenberg says:

    Wer finanziert denn die Server von den uraltspielen wenn es online Spiele sind?

    Das müssen dann aber nicht die Kunden von anderen Spielen von den Firmen querfinanzieren, sondern die Nostalgiker welche diese alten Spiele dann weiter spielen wollen müssen dann die Server Gebühren direkt zB im Abo bezahlen, das ist doch doch hoffentlich schriftlich mit festgehalten des unbeteiligte dadurch nicht belastet werden?

    Ansonsten bekommt die Petition von mir einen Daumen runter!

    • Mal keine Verschwörungstheorie: Die Publisher benutzen eigene Server gerade um diese einfach abschalten zu können. Früher gab es IMMER self hosted server und LAN Möglichkeit bei den Games. Diese wurden ABSICHTLICH rausgenommen um die Kontrolle über das Spiel nicht den Spielern zu überlassen.

    • Nee reicht doch wenn die den Sourcecode rausgeben, dann kümmert sich die Community selbst drum. Wie beid en ganzen anderen Klassikern CnC3, Battlefield 2 3 usw da haben die ja sogar alles reverse engineerd.
      Es gibt auch oft Offline Singleplayer Spiele die einfach nicht mehr funktionieren wg nem behinderten Online Login Zwang obwohl das Game selber gar keine Online Resourcen benötigen würde.

      • Es muss nicht mal der Sourcecode sein, ein Docker Image mit dem Server als Binary reicht schon aus.

      • Den Sourcecode rauszugeben wird nicht funktionieren. Da da auch zukgekaufte Softwarekomponenten und Bibliotheken enthalten sind. Da würde es dann auch (Lizenz)rechtlich Ärger geben.

    • Natürlich muss der Entwickler nicht die Server dafür bereitstellen. Es gibt mehrere Möglichkeiten damit umzugehen. Entweder bei Online Spiele die Serversoftware zu verfügung Stellen. Oder die Schnittstellen öffentlich machen. Bei Solo spiele mit Onlinezwang, kann auch ein Patch oder ein lokaler Server Emulator angeboten werden.

    • Es geht darum, das man manche SINGLEPLAYERspiele nicht mehr spielen kann, sobald die Server abgeschaltet sind. Siehe The Crew.
      Erst denken, dann kommentieren

  5. Ich unterstütze das, bin ich doch von Kleinauf mit Videospielen aufgewachsen. Und das sind immerhin schon bald 50 Jahre. Kulturgut einer ganzen Ära und mittlerweile auch mehreren Generationen langsam aber sicher unter den Teppich zu kehren, weil man Server nicht am Leben halten möchte, oder ein Support / Download nicht mehr lukrativ ist, ist nicht schön.

  6. Danke für die News gleich mal unterzeichnet

  7. Ähmm: Man kauft derartige Spiel nicht, sondern erwirbt eine Nutzungslizenz. Da gibt es kein Eigentum. Das haben sich die Hersteller schon entsprechend abgesichert. Die Petition klingt für mich ein wenig naiv.

    • Es geht hier gar nicht um Besitz, Eigentum oder Nutzungsrechte, sondern um den Erhalt von Kulturgut.

    • Und wenn der Anbieter in die AGB geschrieben hat, dass du ihm außerdem Anspruch auf dein Haus, dein Auto und dreimal pro Woche Sex mit deiner Frau gewährst, ist das natürlich auch rechtens, denn es steht ja in den AGB, die hättest du vorher lesen können und du musstest doch nicht zustimmen!

      Wie kommt es eigentlich, dass Anbietern von Software aller Art (dazu zählen auch urheberrechtlich geschützte Werke in rein digitaler Form; neben Softwareherstellern sind also auch z. B. Streamingdienste und Spieleplattformen mit inbegriffen) – und nur diesen – von Gesetzgeber und Rechtsprechung so völlige Narrenfreiheit gewährt wird, was Kaufverträge, Eigentumsrechte der Käufer und Haftung für Mängel und dadurch verursachte Schäden betrifft?

      – Kein Händler kann sich vorab herausnehmen, alle Ware, die seine Kunden käuflich erworben haben, ohne Kompensation bzw. Erstattung wieder einzuziehen oder zu zerstören, falls er seinen Laden zumacht. Nur bei Software ist das mittlerweile Alltag.

      – Wenn ich fünfzigmal bei Media Markt kaufe, sie mich dann beim Klauen erwischen und mir Hausverbot erteilen, gewährt ihnen das auch nicht das Recht, die fünfzig Sachen, die ich zuvor anständig gekauft und bezahlt habe, mir einfach wieder wegzunehmen oder sie unbrauchbar zu machen. Softwareanbieter, Streamingdienste oder Spieleplattformen können jederzeit meinen Account sperren und mir ohne jede Erstattung Zugriff auf alle Produkte, die ich jemals bei ihnen ihrem eigenen Wortlaut nach „gekauft“ habe, wieder entziehen.

      – Normalerweise dürfen Unternehmen auch nicht einseitig und rückwirkend bestehende Verträge ändern und dir dann den Zugriff auf das gekaufte Produkt entziehen, wenn du den Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Kaufs nicht galten, nicht zustimmst – zumindest nicht, ohne dass du eine komplette Rückabwicklung des Vertrags durchsetzen könntest, weil du ihn bei Kenntnis dieser neuen Bedingungen gar nicht erst abgeschlossen hättest, was hieße, dass sie auch die Kohle wieder rausrücken müssten. Softwareanbieter ändern ständig ihre AGB/EULA, und es ist ganz selbstverständlich, dass du, wenn du auf „Ablehnen“ klickst, die Software bzw. die Dienste nicht mehr nutzen kannst. Von Einvernehmlichkeit kann da keine Rede sein. Frei nach Max Schrems: Nicht mal die DDR hatte so hohe Fake-Zustimmungsraten wie die Softwareindustrie.

      – Außerdem muss ein Händler die Sache, die du kaufst, grundsätzlich mangelfrei abliefern; bei Mängeln gilt die Faustregel, dass sie dreimal (!) Nacherfüllung probieren dürfen (Mängelbeseitigung oder Ersatz), ansonsten darfst du komplett vom Vertrag zurücktreten. Nur bei Software haben wir uns darauf runterhandeln lassen, dass das Produkt mit Mängeln übersät auf den Markt geworfen und dann so lange gepatcht wird, bis genug Leute zufrieden sind, auch über die Regel „maximal drei Versuche, sonst Geld zurück“ redet in dem Zusammenhang niemand.

      – Jede Firma, die Produkte oder Dienstleistungen anbietet, haftet für die Schäden, die durch Mängel in ihren Produkten bzw. unsachgemäße Durchführung verursacht werden. Diese ganzen Rückrufaktionen, weil Metallsplitter in der Salami gefunden wurden oder das Netzteil für die neue Lampe Brände verursachen könnte, erfolgen nicht ohne Grund. In ähnlicher Weise haftet der Händler für alle Schäden, die dir dadurch entstehen, dass er dir eine mangelhafte Sache geliefert hat, das geht von Versandkosten bis hin zu Behörden- und Gutachterkosten bei einem PKW mit falschem Kilometerstand. Nur Softwarehersteller müssen nach wie vor nicht für den Mist, den sie verzapfen, den Kopf hinhalten. Der CrowdStrike-Vorfall ist nur das jüngste Beispiel.

      – Ganz grundsätzlich darf niemand, einschließlich Unternehmen, etablierte Begriffe mit einer juristisch wohldefinierten Bedeutung, wie „Kauf“, einfach in bester EA-Manier nach Gutdünken rechtsverbindlich umdefinieren. Dein Vermieter kann dir nicht einen „Kaufvertrag“ auf den Tisch legen und dann Ansprüche aus einem Mietverhältnis geltend machen. Eine Dienstleistung, die einmal bezahlt wird, hat immer klar abgegrenzt zu sein (wie z. B. eine Kinovorführung); ebenso gibt es kein „Mieten mit nicht näher bestimmtem Rückgabedatum“ oder ähnlichen Firlefanz. Nur der Softwareindustrie hat man nicht nur jahrelang gestattet, in ihre AGB alles Mögliche reinzuschreiben, nein, man sie auch noch extra auf sie zugeschnittene Paragraphen ins BGB lobbyieren lassen, die diese Unterwanderung geltenden Rechts legalisieren und das Prinzip, dass die Softwareschweine gleicher sind als alle anderen, zementieren.

      Vor dem Hintergrund wird auch ersichtlich, warum heutzutage alle möglichen Hersteller versuchen, Software in ihre Produkte zu integrieren bzw. diese mit Apps o. ä. zu koppeln, ohne dass dies in irgendeiner Form mit einem reellen Mehrwert für die Kunden verbunden wäre, einfach weil Software, als Freifahrtschein zur Unterwanderung geltender Kundenrechte und Herstellerpflichten, ein äußerst effektives Mittel für zusätzliche Paywalls (siehe BMW mit ihrem Sitzheizungsabo), Datenhandel, Kontrolle (DRM), Überwachung und geplante Obsoleszenz ist.

      Bei dieser Petition geht es um weit mehr als nur Videospiele. Es geht um die ganz grundsätzliche Idee von Kaufverträgen und Verbrauchereigentum, und es geht darum, wie viel Macht wir Unternehmen bzw. kommerziellen Rechteinhabern im Sinne des Urheberrechts über den Erhalt oder das Verschwinden von Kulturgütern gewähren wollen.

      • Danke! Genau das!

        …und man sieht ja, wie das gerade auf alle anderen Branchen übergreift. BMW sperrt Features im Auto, bis man zahlt. Congstar entfernt die Verwaltungsoberfläche aus dem Browser zu“gunsten“ einer App. Irgendwer halluziniert gerade über cloud-abhängige Miet-Mäuse.

        Es hat auch seinen Grund, warum Hersteller auf Teufel-komm-raus Smart-Technik ins Haus bringen wollen: Damit man irgendwann ein Abo abschließen muss, um Licht, Kühlschrank und Herd nutzen zu können. Und wenn das ausfällt – siehe AGB, Pech gehabt.

    • Das hat nichts mit Naiv zu tun. Das ist durchaus eine Sache die man durchsetzen kann. Wenn Sie die Software im EU Markt anbieten wollen. Ein Lizensabkommen ist ebenfalls ein Vertrag der sich gesetzlichen Anforderungen beugen muss. Es ist alles eine Sache der Formulierung. Wenn man natürlich nur vom Kauf redet, währe das Gesetz nicht Zeitgemäß.

  8. Wir schaffen uns schon noch ab in der EU mit unserer dauernden Regulierungswut. Alle Schiss lang die Schreier das muss die EU regeln/verbieten/vorschreiben. Und dann? Dann investiert eben kein Hersteller von irgendwas mehr in der EU und spart sich die Veröffentlichung. Spiele sind, genauso wenig wie ihre Spieler, für die Ewigkeit gemacht. Alles hat ein Ende, klammern hilft auch nichts, und die exemplarischen 12,50 Euro für einen Gamekey sind auch nicht die Maxiinvestition gewesen…

    • wo ist das problem bei abschaltung des servers diesen abgespeckt als vm oder/und n patch fürs game zu publishen? is ja nicht so, dass das ne „we have a problem“ voyager herausforderung ist, deren erbauer und das knowhow von der zeit gebraindraint wurde.
      und woher diese einstellung, dass spiele nicht für die ewigkeit gemacht sind? bei büchern und filmen geht es doch auch? oder die alten amiga, c64, dos und konsolen klassiker? soll das alles weg? frei nach wie die hersteller das gern hätten, ähnlich geplanter obsolescence und dem alten hit singend „history repeating“ von den propellerheads. (wow stell dir vor, das könnte man mit songs macht? die rechteinhaber würden sturm laufen)

      manchmal hab ich das gefühl hier mischen EA trolle mit der fomo-keule mit, bezahlt von microtransactions und inovationslosen endlosreihen wie fifa :p oder..
      oder die indoktrination zur favorisierung von abomodellen trägt endlich früchte. der nächst grosse wurf wird deshalb sicher gefeiert werden.. logitechs „forever mouse“.

  9. Keine Spiele mit dem Online-Zwang zu kaufen wäre auch eine Lösung.

    • Willi Wupzich says:

      Da Gamer seit dem Erscheinen von Half-Life 2 gezeigt haben, dass sie alles kaufen, was man ihnen vorsetzt, habe ich da jegliche Hoffnung aufgegeben. Falls Gog mal seine Pforten schließen sollte und es nur noch DRM-Games zu kaufen gibt, spiele ich meine bis dahin gekauften Spiele und ignorier den Rest …

  10. verstrahlter says:

    Ein wenig traurig die ganzen Schnellschusskommentare derer, denen jahrelang ´Kauf=Miete nach Belieben des Publishers laut AGB´ eingetrichtert wurde, bis sie es für Gesetz hielten.

    Die verstehen zwar nicht den Kern, wissen es aber natürlich wie immer besser.
    Ist es so schwer, sich mal kurz die Zusammenfassung oben bzw. bei Unklarheit die verlinkte Aufschlüsselung anzuschauen?

    Da sind durchaus schlüssige Argumente bei und das als stumpf als „Verbot“ zu bezeichnen trifft hart daneben.
    Hat man sich schon so stark an die Gängelung von Onlinezwang bei reinen Singleplayergames gewöhnt, dass man nix anderes mehr hinbekommt, als lautstark dafür zu trommeln?
    Welchen Sinn macht denn Beides?

  11. Gute Sache! EA hat gerade beim aktuellen WRC Teil den Usern seinen Anti-Cheat aufgezwängt, was das Spiel auf dem Steamdeck nicht mehr spielbar macht und alle ausschließt, die auf keinen Fall EA auf Bios Ebene Zugriff gewähren will. Selten einen Kauf so sehr bereut.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.