Gigabit-Netze: EU genehmigt Änderung einer deutschen Förderregelung

Die Europäische Kommission hat Änderungen an der deutschen Fördermaßnahme für den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen genehmigt. Die ursprüngliche Genehmigung der Maßnahme erfolgte im November 2020 mit einem geplanten Ablaufdatum am 31. Dezember 2025. Mit den jüngsten Änderungen wird diese Frist nun bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Außerdem erhöht sich die finanzielle Ausstattung der Regelung um 26 Milliarden Euro. Zusätzlich wird die Maßnahme den aktuellen Breitbandleitlinien von 2023 angepasst.

Grundsätzlich bedeutet dies das Vorhandensein weiterer Fördermittel, die der Bund zum Ausbau von Gigabit-Netzen verteilen kann. Im Wesentlichen möchte man damit für die Verbesserung der Verfügbarkeit von Gigabit-Breitbandnetzen in unterversorgten Gebieten sorgen.

Da kann aber nicht jeder, der ausbaut, Fördermittel abgreifen. Auf der Grundlage der geänderten Regelung können Beihilfen für Gebiete gewährt werden, in denen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

i) In dem Gebiet ist nur ein Netz vorhanden, das Datenraten von mehr als 100 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) im Download, aber nur bis zu 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt; ii) das vorhandene Netz kann nicht durch geringfügige Investitionen aufgerüstet werden, um Geschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload bereitzustellen; iii) innerhalb desselben Zeithorizonts ist keine Investition in ein Netz mit Datenraten von mindestens 1 Gbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload geplant.

Die geänderte Regelung wird bis zum 31. Dezember 2028 laufen. Sie zielt laut der EU darauf ab, jedem Haushalt und Unternehmen sowie jeder öffentlichen Einrichtung in Deutschland bis 2030 Zugang zu einem Gigabit-Netz zu verschaffen. Die Beihilfen werden lokalen Gebietskörperschaften gewährt, die i) das in ihrem Eigentum stehende Gigabit-Netz selbst aufbauen und dann im Wege eines offenen, transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerblichen Auswahlverfahrens einen Betreiber dafür auswählen oder ii) sowohl den Aufbau als auch den Betrieb des Gigabit-Netzes ausschreiben können.

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