BahnCard: Teilerfolg bei Klage gegen Deutsche Bahn

Die Verbraucherzentrale Thüringen hat letztes Jahr auf sich aufmerksam gemacht, indem sie die Deutsche Bahn wegen unerlaubt langen Kündigungsfristen abgemahnt hat. Das Unternehmen lehnte es ab, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, woraufhin die Verbraucherschützer Klage einreichten, um die – nach ihrer Ansicht- rechtswidrige Praxis zu beenden. Nun errang man einen Teilerfolg.

„Dass das Unternehmen mittlerweile seine Kündigungsfristen für das Bahncard-Abo mit vier Wochen zum Monatsende angibt, ist ein wichtiger Teilerfolg für zahlreiche Bahncard-Abonnent:innen“, sagt Dirk Weinsheimer, Referatsleiter Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Gerade ein Unternehmensriese wie die Deutsche Bahn darf sich nicht über rechtliche Vorgaben zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen hinwegsetzen, wie sie das Gesetz für faire Verbraucherverträge vorgibt.“

Obwohl die Deutsche Bahn ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbessert hat, indem sie die Kündigungsfristen verkürzt hat, hält die Verbraucherzentrale an ihrer Klage fest. Ein kritischer Punkt bleibt unverändert: Das Bahncard-Abonnement verlängert sich nach Ende der ersten Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht vier Wochen vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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Ein Kommentar

  1. Da fehlt mir jetzt die Vorgeschichte. Ist es wie bei der Telekommunikation, dass ein erstes ganzes Jahr zulässig ist und dann monatlich gekündigt werden darf? Und wie genau hält es die Bahn aktuell?
    In Berlin gibt’s zum Beispiel seit kurzem ein 29-Euro-Ticket mit einem Jahr Mindestlaufzeit – wahrscheinlich, um Rosinenpicken zu verhindern. Das scheint dann zulässig zu sein.

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