Emulatoren: Nintendo und Sega lassen Spiele entfernen

OpenEmu, ein Emulator

Emulatoren und irgendwelche Downloadseiten für alte Spiele gibt es seit viele, vielen Jahren. Da muss man nicht zwingend auf irgendwelchen Warez-Seiten vorstellig werden, die reinen Emulatoren kann man frei und legal laden – und ROMs findet man selbst bei Archive.org.

Dennoch muss man wissen, dass man die Spiele besitzen muss, es ist also nicht erlaubt, einfach einen Emulator zu laden und diesen mit heruntergeladenen Titeln zu bestücken. War bisher auch gefühlt kein großes Thema, doch durch die Tatsache, dass Apple nun Retro-Emulatoren für Spiele erlaubt, gibt es ja nun potenziell Millionen neuer Nutzer dieser Art Software.

Seiten, die ROMs anbieten, gibt es viele – und eine von ihnen ist Vimm’s Lair. Da sind nun u. a. Nintendo und Sega vorstellig geworden, um Titel aus dem „Vault„genannten Bereich entfernen zu lassen. Ob nun ein Zusammenhang zwischen dem Vorgehen der Unternehmen und dem Aufploppen zahlreicher neuer Spieler, die das iPhone nutzen, besteht, ist nicht bekannt. Denken könnte ich mir das schon.

Vimm’s Lair ist eine Webseite, die sich der Bewahrung klassischer Konsolenvideospiele widmet. Sie bietet Tausende von Spielen, Vollfarb-Scans von Handbüchern, Benutzerbewertungen und -rezensionen für 29 klassische Spielsysteme. Um diese Spiele zu spielen, benötigen Benutzer Emulatoren, die ebenfalls auf der Seite verfügbar sind.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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10 Kommentare

  1. oh wundert es gibt auch geistiges Eigentum bei Computer Spielen ….
    das fatale an der aktuellen Geschichte ist, das genau diese Leute gerade Apple sowas von in die Karten spielen und sie haben damit ihr Killer Argument warum und weshalb der App Store Moderiert sein muss und sie 30 % von den Entwicklern brauchen….

    • Kubikunde says:

      Der retro-Spielefan (potentieller Kunde) ist hier auf jeden Fall mal wieder der gearschte.
      Oder bietet eine dieser Firmen auch nur annähernd eine Alternative dazu an?

      Wie Vimm’s Lair richtiger weise feststellt, bieten diese weder Hard- noch Software an, womit man diese Spiele spielen kann.

      „Vimm’s Lair has been asked to remove many games from The Vault on behalf of Nintendo, Sega, Lego, and the ESA. While most of these games (and the hardware to play them) haven’t been sold in decades, ultimately it’s their prerogative so these games are now gone for good.“

      Aber gut, der Kunde war diesen Firmen ja schon immer scheiß egal.

      • „Oder bietet eine dieser Firmen auch nur annähernd eine Alternative dazu an?“

        Klar, das teure Retroabo auf der Switch. 😉 Oder du kaufst eine der alten Konsolen.

        • Schuldumkehr? „Die haben mir ja keine Wahl gelassen. Ich musste ja quasi zum Emulator greifen, die bieten mir keine Alternative an!!1!“

          • Bitte das Wort „Schuldumkehr“ nicht für Urheberrechtsdiskussionen zweckentfremden. Dadurch wird es in Fällen von Gewalt und Vergewaltigung abgeschwächt.
            Es passt auch insofern nicht, da ein Emulator wesentlich mehr Funktionen und Qualität bietet als es Nintendo mit ihrem Retroabo anbieten. Ich gehe sogar so weit und behaupte dass Nintendo das Retroabo auch nur anbietet um genau in diesem Fall stärke Argumente zu haben. Nach dem Motto „wir bieten ja eine Alternative“.
            Dass das Retroabo nicht in einer Nintendo Emulator App für das iPhone existiert ist Fakt. Genauso wie die wesentlich bessere Qualität in Emulatoren die das volle Potential einer PC Hardware ausreizen. Nicht zu vergessen die Möglichkeit jeder Zeit zu speichern, den Spielstand als Datei zu sichern, Randomizer… Die Liste ist lang.

  2. Woher kommt eigentlich die Idee man dürfe von überall her ROMs von urheberrechtlich geschützten Spielen laden so lange man irgendwo ein Original rumliegen hat?

    Soweit ich weiß sind lediglich Privatkopien erlaubt, wenn man keinen wirksamen Kopierschutz umgeht. Diese Kopie muss man allerdings selbst herstellen.

    • Mich würde interessieren, wie viele Leute es gibt, die tatsächlich die Voraussetzungen für die legale Nutzung von ROMs für Emulatoren habe? Wenn man den Hyp derzeit so verfolgt, müsste es unmengen von Leuten geben, die noch alte Konsolenspiele haben und nur darauf gewartet habe diese auf einem Emulator laufen zu lassen.
      Natürlich mag es tatsächlich den ein oder anderen geben, aber so viele, dass jetzt zig Emulatoren veröffentlicht werden?

      Mich würde bspw so ein Emulator zwar grundsätzlich interessieren, aber da ich keine entsprechenden Spiele habe bin ich natürlich raus.

      • > die noch alte Konsolenspiele haben und nur darauf gewartet habe diese auf einem Emulator laufen zu lassen

        Diese ganzen Emulatoren gibt es schon seit Jahren für iOS, nur halt mit Jailbreak oder Sideloading (z.B. mit AltStore oder Sideloadly).
        Und noch länger gibt es diese Emulatoren für Android, Xbox, PC (und Mac).

        Nur ganz offiziell für den App Store sind sie neu, daher der Hype.

        Es ist aber klar, dass die meisten Nutzer Sicherungskopien von Spielen herunterladen, die sie gar nicht besitzen.

    • Mira Bellenbaum says:

      Seit was gilt deutsches Recht in anderen Ländern?

  3. Franz Mühleisen says:

    Das alberne oder peinliche an der Nummer sind ja nicht die Spiele, die käuflich noch erwerblich sind. Vielmehr geht es um die ganzen Spiele die es gar nicht mehr zu kaufen gibt. Die Behauptung über Switch Online wären sämtliche Classic-Games erhältlich ist ein schlechter Witz, selbst von SNES und N64-Games ist das nur ein mikroskopisch kleiner Ausschnitt. Gamecubes-Games sind erst gar nicht mehr erhältlich, Wii und Wii U erst recht nicht.. Sorry in dem Fall ist eine zwingende Reform des Urheberrechts notwendig. Autoren die erst gar nicht von Ihrem Veröffentlichungsrecht Gebrauch machen sollte dieses Recht nach absehbarer Zeit entzogen werden. Das deutsche Patentrecht sieht im Übrigen ähnliche Klauseln vor. Oder die Publisher müssten dazu verpflichtet werden nach Kauf dem Verbraucher dauerhaften Zugang zu ermöglichen.

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