Verbraucherzentralen wollen längere Widerrufspflicht bei Haustürgeschäften
73 Prozent der Konsumenten befürworten eine Verlängerung der Widerrufsfrist von 14 auf 30 Tage bei an der Haustür geschlossenen Verträgen. Das geht aus einer telefonischen Befragung (11. bis 28. März 2024) von forsa im Auftrag des vzbv hervor (Basis: 1.500 Personen ab 14 Jahren). Zusätzlich setzt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dafür ein, die Verbraucher generell besser vor den Kostenfallen langfristiger Verträge zu schützen.
- Allgemeine zeitversetzte Bestätigungspflicht für telefonisch geschlossene langfristige Verträge (in Textform, zum Beispiel per E-Mail)
- Schriftliche Zusammenfassung der maßgeblichen vertraglichen Aspekte für im Ladengeschäft geschlossene Verträge
- 30 Tage Widerrufsfrist für an der Haustür geschlossene Verträge bei unbestellten Haustürbesuchen
- Maximal ein Jahr Erstvertragslaufzeit für langfristige Verträge
Dazu Ramona Pop, Vorständin des vzbv:
Immer und immer wieder werden an der Haustür, am Telefon oder im Ladengeschäft Verträge untergeschoben, die Verbraucher gar nicht oder allenfalls in anderer Form abschließen wollten. Das führt zu Ärger, unnötigem Zeitaufwand und vermeidbaren Kosten. Die Lösungen liegen auf der Hand: Bestätigungspflichten, Gesprächszusammenfassungen, längere Widerrufsfristen sowie maximal ein Jahr Vertragslaufzeit. Langfristige Verträge werden für Verbraucher immer wieder zur Kostenfalle. Es muss hier endlich zu verbraucherfreundlicheren Lösungen kommen.
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Die größte Schuldenfalle ist die Telekommunikation. Wieso Arbeitslose 3 Telefonverträge mit dazu bezahltem Smartphone abschließen dürfen, ist mir ein Rätsel. Wieso jemand der schon mit einem laufenden Vertrag im Rückstand oder gar im Eintreibungsverfahren ist bei der gleichen Firma einen zweiten Tarif bekommt, ist unverständlich. Wieso der Anbieter die Leistungen sperren darf und aber trotzdem die Kosten weiter anfallen, ist komisch.
Da gehört sowas gemacht wie bei der Krankenversicherung, ein Notlagentarif, der grundsätzliches Telefonieren und Basic Internet (vielleicht so 512 kB, reicht um Seiten aufzumachen, aber zu wenig zum Streamen). Zusätzlich das Verbot neue Verträge abzuschließen.
Und dann auch eine Ausgabenbegrenzung bei Games. Diese ganzen In-App-Käufe sind auch so ein Ding, was Schulden en mass produziert.
Dagegen ist ein Jahresvertrag für Strom/Internet/Zeitschrift/Robbenbabyschützen direkt harmlos. Wofür brauch ich da 30 Tage Rückgaberecht? Besser wäre doch, wenn die einen Zettel abgeben müssten, wo groß drauf steht: du zahlst jeden Monat X €. Und den musst du unterschreiben.
Das mit dem „Zettel“ wird ja gefordert.
Jeder hat halt das Recht Handyverträge abzuschließen wie er will. Das du leute mit wenig geld schützen willst ist gut, nur woher sollder anbieter wissen wer arbeitslos ist? Bzw. interessiert den das nicht.
Hallo Basti, „nur woher sollder anbieter wissen wer arbeitslos ist? Bzw. interessiert den das nicht.“ so was kann man bei Vertragsabschluß abfragen z. B. durch einforderung eines einkommensnachweises. Und das Interesse der Vertragsanbieter kann man ganz einfach wecken: wer nicht nachweisen kann, daß er sich vor Vertragsabschluß ausreichend über die Zahlungsfähigkeit des Kunden informiert hat bleibt auf den Schulden sitzen. Genauso bei Banken die leichtfertig Kredite vergeben. Dann würde sich im Geschäftsgebaren vieler Anbieter mehr Seriösität durchsetzen und sie würden im Vertrauen auf das Beitreibungsverfahren nicht unnötige Risiken eingehen und Menschen in die Schuldenfalle locken.
Hallo Andreas! Kurze Frage: Soll deiner Meinung nach Hinz & Kunz und jeder dahergelaufene Klinkenputzer einen Einkommensnachweis einfordern dürfen?
Unternehmen, die sich solcher unseriösen Methoden, wie Klinkenputzer oder telefonische Vertragsabschlüsse, bedienen, ist es doch vollkommen egal, ob der „Kunde“ seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Wer sich in die Schuldenfalle locken lässt, hat von mir kein Mitleid zu erwarten. Die Menschen müssen auch mal Nein sagen lernen.
Hallo mr. T., „Soll deiner Meinung nach Hinz & Kunz und jeder dahergelaufene Klinkenputzer einen Einkommensnachweis einfordern dürfen?“ ganz einfach : ein an der haustür oder beim Laberer an der Ecke oder per Call-Center abgeschlossener Vertrag ist so lange unwirksam, bis der Anbieter – das ist ja nicht der Klinkenputzer – einen einkommensnachweis angefordert und erhalten hat. Erhält er ihn nicht, kommt der Vertrag erst gar nicht zustande und es muß nichts, weder in zwei noch in vier wochen, widersprochen werden. Dann erhalten die klinkenputzer ihre Provision eben erst nach Wirksamwerden des Vertrages, das macht diesen fragwürdigen „Beruf“ dann vielleicht ja endlich unattraktiv.
Unternehmen, die Verbraucher mit unseriösen Methoden irgendwelche Verträge unterjubeln, sollen sich auf Anforderung über die Einkommensverhältnisse informieren dürfen? Sorry, das geht mir deutlich zu weit. Frei nach dem Motto, „Wehret den Anfängen!“, solten solche Verträge erst gar nicht zustanden kommen. An der Haustür und telefonisch abgeschlossene Verträge sollten von vornherein ungültig sein. Bei anderen Verträgen muss es ein klar definiertes, kostenfreies Rücktrittsrecht geben. Eine ganz perfide Masche, sind nämlich auch Vertragsabschlüsse auf Messen und Ausstellungen.
Früher waren Haustürverträge populärer, nicht rückgängig zu machen und ganz früher sogar nur mit Handschlag besiegelbar ohne Papierunterlagen. Welchen Anfängen willst du wehren?
„Wehret den Anfängen“
Haustürgeschäfte gibt es seit Jahrhunderten. Da ist nichts mehr mit Anfang.
Eine Pflicht zur Einkommensnachweis, oh man, wo kommen wir denn dahin? Völlig unnötig. Meine Einkünfte gehen „niemanden“ etwas an. Und natürlich müssen auch Arbeitslose Handyverträge abschließen können.
Und was soll das mit „arbeitslos“ und Einkommensnachweis? Wenn ich also 6 MIo. € auf dem Konto habe aber keinen Job bekomme ich keinen Vertrag???
Ja, jeder hat das Recht so viele Handyverträge abzuschließen, wie er will. Aber sollten die Firmen auch das Recht haben, dem Kunden so viele Verträge zu verkaufen, wie sie wollen?
Vielleicht sollte man auch eine Regelung wie bei Lebensversicherungen anstreben. Wenn der Vertrag nicht mehr gezahlt wird, wird er nach 3 Monaten gekündigt und der Vermittler muss Teile der Provision zurückzahlen.
„Die größte Schuldenfalle ist die Telekommunikation. Wieso Arbeitslose 3 Telefonverträge mit dazu bezahltem Smartphone abschließen dürfen, ist mir ein Rätsel.“
Dazu gibt’s die (verhasste) SCHUFA – gibt doch keinen Tkom-Anbieter ohne Abfrage!?
Zitat aus dem Artikel:
„Immer und immer wieder werden an der Haustür, am Telefon oder im Ladengeschäft Verträge untergeschoben, die Verbraucher gar nicht oder allenfalls in anderer Form abschließen wollten.“
Im Ladengeschäft – das ist dann doch sicherlich kein Haustürgeschäft???
Bei Ladengeschäften denke ich an die Vodafone-Shops, die sehr kreativ bei Vertragsverlängerungen oder zu buchenden Optionen geworden sind. Gab doch etliche Berichte darüber, wie sich Kunden überraschend über zusätzliche, unwissentlich abgeschlossene Verträge „freuen“ durften.
>>Bei Ladengeschäften denke ich an die Vodafone-Shops, die sehr kreativ bei Vertragsverlängerungen oder zu buchenden Optionen geworden sind.
Das ist mir auch einmal passiert. Hatte, bis auf eine Rufnummer für die ich nie eine SIM-Karte bekam, keine Nachteile. Als ich es bemerkte und bei VF reklamieren wollte, bekam ich nur ein müdes Lächeln. Seitdem ist VF bei mir auf der Liste der unseriösen Anbieter. Ganz schlimm ist das Geschäftsgebaren der Reseller, wie freenet mit all seinen „Marken“.
Natürlich ist ein Geschäft im Laden kein haustürgeschäft. Aber darum geht es nicht. Die Essenz dieser Satzes lautet: es werden Verträge untergeschoben“
Mit anderen Worten: Es wird gefordert, dem Verbraucher wieder ein Stück Eigenverantwortung mehr abzunehmen.
Eigentlich ja nicht. Eigentlich eher ihm ein Stück Eigenverantwortung wieder zu geben. Es ist einfach utopisch, dass sich alle Leute die kompletten Vertragsbedingungen durchlesen. Macht fast keiner, weder im Vodafone-Laden noch im Internet, wo alle Zeit der Welt ist. Mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Punkte eines Vertrages auf der ersten Seite ist ein guter Schritt gemacht, dass Verbraucher überhaupt erkennen können, ob der Verkäufer ihnen Müll erzählt, oder nicht.
>>Es wird gefordert, dem Verbraucher wieder ein Stück Eigenverantwortung mehr abzunehmen.
So sehe ich das auch. Die dummen Verbraucher müssen vor sich selbst geschützt werden. Wer über seine Verhältnisse lebt, wird gepampert und an die Hand genommen. Die Verbrauchsgesellschaft wird so immer weiter in irgendwelche Abhängigkeiten getrieben. Am Ende darf man als Verbraucher nur noch das kaufen, was irgendeine Stiftung für gut befindet und Verträge nur noch mit Unternehmen schließen, welche die Regeln des Verbraucherschutzvereins einhalten.
Hallo Mr. T., umgekehrt wird ein Schuh draus: „und Verträge nur noch mit Unternehmen schließen, welche die Regeln des Verbraucherschutzvereins einhalten.“ nein es dürfen nur noch Unternehmen wirtschaftlich tätig werden welche die Regeln des Verbraucherschutzes einhalten. Nicht der Verbraucher soll reglementiert werden sondern die Unternehmen. Freies Unternehmertum findet seine Grenzen wo es Menschen, egal ob Mitarbeiter oder Kunden, schädigt und sich diesen gegenüber unseriös verhält. Dann wird die Klitsche eben dicht gemacht.
Die Regulierung des seriösen, freien Unternehmertums, ist auch eine Regulierung der Verbraucher. Man kann als Verbraucher dann nur noch mit den von ebenso fragwürdigen Verbraucherschutzorganisationen genehmigten Unternehmen ins Geschäft kommen. Wollen wir das?
Ich wollte eigentlich das Fass mit den BKW und dem VDE e.V. nicht aufmachen. Auch temu, shein, AliExpress und andere (meist fernöstlich) Händler sind betroffen, weil sie den sog. Vebraucherschützern nicht in den Kram passen.
In erster Linie ist der Gesetzgeber gefordert, wenn es darum geht, unseriösen Unternehmen und ihren Handlangern das Handwerk zu legen. Die Selbstjustiz, die von sog. Verbraucherschutzorganisationen und -vereinen an den Tag gelegt wird, geht mir irgendwie auf den Senkel. Selbstjustiz gehört nicht zu unserem freiheitlich, demokratischen Rechtsstaat, in dem ausschließlich der Staat das Gewaltmonopol hat. Was soll der Abmahnquatsch des vzbv oder der Umwelthilfe? Ob sich jemand an Recht und Gesetz hält, ist durch staatliche Behörden zu ermitteln und der Beschuldigte muss sich auf dem Rechtsweg vor ordentlichen Gerichten verantworten.
Hallo Mr. T., „Die Regulierung des seriösen, freien Unternehmertums, ist auch eine Regulierung der Verbraucher. “ ich fordere ja keine Regulierung des seriösen Unternehmertums, sondern des unseriösen. Und Verbraucherschutzorganisationen sind sozusagen die „Gewerkschaften“ der Verbraucher, sie sollen für „Waffengleichheit“ im Ringen um gerechte, und ja, auch gesetzeskonforme Bedingungen für Verbraucher sorgen. Ja, sie können abmahnen, das kann aber auch jeder Anwalt den ich beaufttrage. Ob die ‚Abmahnung rechtens ist, entscheidet dann immer noch ein Gericht, nicht die Verbraucherorganisation oder der Rechtsanwalt. Nur das Gros der Verbraucher dürfte weder das Geld für einen Fachanwalt haben noch das Stehvermögen einen juristischen Streit evtl. durch mehrere Instanzen zu kämpfen. Das ist der Sinn der Verbraucherschutzorganisationen. Das verzerrt kein Gewaltmomopol.
Seriöses Unternehmertum hält sich an Recht und Gesetz. Solange die div. Tricksereien nicht gegen Gesetze verstoßen zählen nun mal auch Unternehmen, die Klinkenputzer, Drückerkolonnen, ominöse Call-Center für sich arbeiten lassen und andere Dinge tun, die nicht per Gesetz verboten sind, dazu. Ich brauche keine Verbraucherschutzorganisation, die Einfluss auf meine zutiefst persönliche Lebensweise nimmt und sich wie die Nanny für geschäftsfähige Bürger aufspielt und so tut, als wäre sie die Polizei der Verbraucher.
Der Vergleich von Verbraucherschutzorganisationen und Gewerkschaften hinkt, weil ich bei den Verbraucherschutzorganisationen kein demokratisch legitimiertes Mitspracherecht habe. Verbraucherschutzorganisationen handeln im eigenen Sinn und Interesse, ob es einer Mehrheit der Verbraucher passt oder nicht. Würden Verbraucherschutzorganisationen ausschließlich auf die Politik einwirken, dann hätte ich wenigstens bei der nächsten Wahl die Chance, der Partei, die deren, von mir nicht akzeptierten Forderungen nachgibt, meine Stimme zu verweigern.
“ Die Selbstjustiz, die von sog. Verbraucherschutzorganisationen und -vereinen an den Tag gelegt wird, “
Welche selbstjustiz? Ist dir eigentlich klar, was für einen Unsinn du verzapft?
>>Welche selbstjustiz?
Wenn eine Organisation, die Unternehmen unter Druck setzt, die auf gesetzlicher Grundlage agieren, dann nenne ich das Selbstjustiz. Die Verbraucherschutzmaffia treibt andauernd eine neue Sau durchs Dorf, weil sie eine Gefährdung der Verbraucher sieht.
Ich sehe mich durch Temu, shein, AliExpress und viele andere Unternehmen nicht gefährdet. Würde der Gesetzgeber eine Gefährdung sehen, dann würde er vermutlich einschreiten. Die Unterstützer der sog. Verbraucherschützer haben ihr Leben nicht im Griff und hoffen darauf, dass die Verbraucherschutzorganisationen das für sie hinbekommen. Es wird vollkommen außer acht gelassen, dass mündigen, geschäftsfähigen Verbrauchern dadurch möglicherweise Nachteile entstehen. Ich vermag selbst zu entscheiden, mit welchen seriösen Unternehmen ich Geschäfte mache und von welchen unseriösen Tricksern ich die Finger lasse. Ich kann auch, ohne in eine finanzielle Notlage zu kommen, „buy now, pay later“- Angebote und zinsfreie Ratenkredite nutzen, ohne den Überblick zu verlieren. Deshalb kann ich auch die diesbezüglichen Warnungen der sog. Verbraucherschützer in den Wind schlagen. Um nur mal die Sau zu nennen, die aktuell durchs Dorf getrieben wird.
Ich lasse mir weder von selbsternannten Klimaschützern, noch von sog. Verbraucherschützern sagen, was ich zu tun habe oder lassen soll.