Balkonkraftwerk: 800 Watt laut VDE erlaubt

Vermutlich an vielen vorbeigegangen: Balkonkraftwerke, bzw. die Wechselrichter waren bisher auf 600 Watt begrenzt. 800 Watt waren immer ein Thema, doch ein Gesetz fehlte. Mit dem Solarpakt I scheint das Thema durch, wie auch der VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V.) kommunizierte.

Seit heute kann demnach auf 800 Watt umgesattelt werden, möglich geworden ist dies durch eine Änderung des EEG, die am heutigen 16. Mai 2024 in Kraft getreten ist („Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“). Zu finden auch im Bundesgesetzblatt:

Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden.

Durch die Gesetzesänderung ist es nicht mehr erforderlich, steckerfertige PV-Anlagen beim jeweiligen Netzbetreiber anzumelden. Weiterhin notwendig ist jedoch die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Ein neuer Aspekt ist auch, dass für die Inbetriebnahme von Mini-PV-Anlagen zunächst kein Zweirichtungszähler erforderlich ist. Durch die Eintragung der Anlage in das Marktstammdatenregister wird eine automatische Überprüfung initiiert, ob ein Zähleraustausch notwendig ist. Sämtliche weiteren erforderlichen Maßnahmen werden selbstständig von den Netz- und Messstellenbetreibern durchgeführt.

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29 Kommentare

  1. Mein BKW läuft schon seit dem Kauf auf 800 Watt und es ist nichts passiert…… Warum also so spät?!

    • Sohnkarlsruhe says:

      Weil die fdp blockiert hat

    • Weil Du auch 10 Jahre in der 30’er 50 fahren kannst, ohne dass etwas passiert. Es ist aber schlicht nicht erlaubt. Was wäre wenn Dein 800W Wechselrichter die Bude abfackelt ist offen. Ich fahre auch 800W, der Mehrertrag ist aber eher kosmetischer Natur.

  2. Sehr gut. Jetzt muss sich nur noch der Markt ändern und ich bin happy.
    Suche seit langer Zeit eine bezahlbare Anlage (800Watt) bis 500 Euro mit einem Gleichrichter der mir Echtzeitdaten liefert ohne nach China zu funken.
    Gibt’s wohl nicht in der Preisklasse. Ebenfalls der Appzwang um an Daten zu kommen.
    Ich würde mir einen eingebauten Weberserver etc. wünschen. Gibt’s auch, aber dann kostet der Gleichrichter fast genauso viel wie ein komplettes Balkonkraftwerk.
    Echt schade.

    • OpenDTU und AhoyDTU sind deine Stichworte. Eigenleistung vorausgesetzt

    • Nelson Valdez says:

      OpenDTU und HomeAssistant und deine Wünsche dürften erfüllt sein. Funktioniert tadellos.

    • Bei My Dealz gibts ständig Schnäppchen für um die 300€. Es ist sinnvoll jetzt die Anlagen zu kaufen, die verramscht werden. Diese nutzen das maximal erlaubte zwar nicht aus, rentieren sich jedoch schneller, weil halt deutlich günstiger, also mehr Leistung pro Euro. 800Watt Wechselrichter gibts schon oft günstig, aber notfalls 600 Watt reichen, wenn der Preis stimmt. Und z.B 840 Watt peak Panels statt der nun erlaubten 960 Watt peak. Die 200-300€ Aufpreis zu den Top-Specs holt man ja erst Jahre später raus, daher macht das wenig Sinn.

      • Das sehe ich anders.
        Wer billig kauft, kauft zweimal stimmt hier vielleicht nicht ganz, aber selbst wenn sich die bessere Anlage erst 2 Jahre später rechnet, hat man danach doch mehr davon?
        So eine Anlage kauf man ja nicht für 5 Jahre, sondern für mind. 10-20 Jahre.

    • 285€, 870w bifazial, erst 600w jetzt 800w alles geht ohne Cloud lokal mit Echtzeitdaten seit 2 Monaten
      dazu noch für 75€ Shelly 3em pro und ich sehe auch, was ins Netz fließt

    • Deye bzw. dessen Klone (z.B. Bosswerk) lassen sich auch lokal abfragen.

    • ESPHome + Home Assisstant.
      Hab mir gleich ein Smart Meter damit gebaut auf digitaler ebende ohne Kabelsalat.
      Growatt 600TLX auf 2kW umparametriert und seit 2 Jahren am laufen mit dem ShineWifiX Stick der mit ESPHome läuft.
      Home Assisstant steuert diesen in 20W Schritten je nach Verbrauch, jedoch immer 60W mehr.

      es geht so viel damit…

    • Live-Daten liefern die üblichen Balkonwechselrichter eigentlich alle, schau einfach mal bei mydealz, da stehen teilweise Angebote für 270 Euro für 800 W. Wirklich echtzeitfähig dürfte davon aber keiner sein, falls es dir darauf ankommt.

    • Ich verwende ein BKW mit einem APSystems Wechselrichter, kann ganz bequem via Python bspw. ausgelesen werden (https://github.com/SonnenladenGmbH/APsystems-EZ1-API). Die App bietet einen direkten Verbindungsmodus ohne Konto und ohne Cloud.
      Sonnenladen bietet auch Home Assistant Unterstützung: https://github.com/SonnenladenGmbH/APsystems-EZ1-API-HomeAssistant.

    • APsystems EZ1-M

    • Das Ding einfach vom Wlan trennen und ne Fritz Dect 210 dazwischen klemmen.

  3. Vale bei Netto für 300€. geht komplett offline. nur mit Bluetooth wenn Du möchtest.

  4. Heinzelmann says:

    Meines Verständnisses nach muss hier aber erst der VDE die entsprechende Norm ändern, oder nicht? D.h. das Gesetz steht, aber anschließen dürfen wir das doch trotzdem so noch nicht.
    Soweit ich weiß will der VDE da noch einiges weiter eingrenzen, z.B. bei 800W Wechselrichterleistung darf die installierte Solarpanel-Kapazität nur 20% mehr sein (also insgesamt 960W), damit die vollen 800W nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung stehen.

    • Christoph says:

      Es ist ein Irrglaube, dass der VDE etwas vorschreiben darf. Er hat keine Gesetzeskraft und somit ist der Anschluss von Wechselrichter mit 800W und einer Modulleistung von 2kWp erlaubt.

      Es kann aber durchaus sein, dass der Gesetzgeber durch die Bundesnetzagentur auf eiune EMPFEHLUNG (Norm) reagiert

    • >>Meines Verständnisses nach muss hier aber erst der VDE die entsprechende Norm ändern, oder nicht?

      Nein. Der VDE e.V. ist nicht der Gesetzgeber und deshalb gilt unabhängig von irgendwelchen Normen, was der Gesetzgeber ins Gesetz geschrieben hat.

      In DE wären wir gut beraten, diese ganzen Normierungsvereine (VDE, DIN usw.) einmal kritisch zu hinterfragen und nicht weiter blind auf deren angebliche Expertise zu vertrauen. Es könnte auch ein Vorteil für unsere Wirtschaft sein, wenn sie von der Normenkorsage befreit wird.

      • Blödsinn bzgl. Normenkorsage.

        Es gibt mit Sicherheit bei einigen Themen, auch durch neue Erkenntnisse, Änderungsbedarf.
        Ihre Formulierung deutet aber daraufhin, dass alles Mist ist.
        Und das ist es definitiv nicht.
        Die Normen sind eine der Stärken die wir in der Industrie und im Handwerk haben.
        Die meisten Normen sorgen dafür, dass überhaupt Sachen miteinander funktionieren und ich als Nutzer nicht mit Frickellösungen und tausend Adaptern rumhantieren muss.

        • Jep, da hat Andreas Schmitz („akkudoktor“) auch neulich ein Video gemacht, in dem das gut erklärt wird. Sinngemäß heißt es: 600W – kein Problem, 800W, kommt drauf an. Dickere Leitung oder wirklich nur das BKW da dran oder kleinere Sicherung (10A) odere andere äquivalente Absicherung wäre dann auch ok. Hängt halt damit zusammen, dass bei massivem Overpaneling bei 600W nie eine kritische Grenze erreicht wird (sofern Leitung nicht defekt), bei 800W ist es eben möglich.

          Man kann also sagen: Wenn Du WIRKLICH weißt, was Du tust ist alles gut, wenn du nur Standard kaufen willst, hältst Du dich an die Empfehlungen (bzw. ggf. gibt es dann einfach eher die passenden Pakete für Laien) und dann ist auch alles gut.

        • @Oli
          Frag doch mal nach, wie sich die Wirtschaft durch unsinnige Normvorschriften gegängelt fühlt!

          Es wäre das kleinere Problem, wenn die Normierungsvereine ausschließlich dem Gesetzgeber zuarbeiten würden. Dieser könnte dann entscheiden, wie er mit den Empfehlungen umgeht und was er davon in Gesetze übernimmt. Aber der weit verbreitete Irrglaube, die Normierungsvereine wären Genehmigungsbehörden, sollte beendet werden. Wichtige Produkteigenschaften, wie z. B. die Produktsicherheit, sind doch sowieso per Gesetz geregelt.

          Hersteller von Produkten, die sich quasi nur in der eigenen Bubble betreiben lassen und die Zusammenarbeit mit Produkten anderer Hersteller verweigern, werden weniger Erfolg bei den Kunden haben. Dazu braucht es aber keine teuer erkaufte Zertifizierung und kein Label. Damit wird nur der Preis in die Höhe getrieben und Verbraucherschutz vorgegaukelt. Paradebeispiele sind die CE- und GS-Kennzeichnung. Die Debatte um die Ausgestaltung von BKW zeigt doch schamlos, wie unsinnig die VDE-Vorgaben sein können, wenn nicht mal der Gesetzgeber ihnen folgen mag.

          • Solange nichts passiert, fühlen sich viele Gegängelt. Aber wenn ein Unfall auftritt und eventuell Leute verletzt oder getötet werden, dann ist das Geschrei groß.
            Der VDE ist für Gewerbetreibende durchaus verpflichtend, aus dem oben genannten Grund.

            Für Privatpersonen ist es natürlich nur eine Empfehlung. Wenn aber der oben genannte Fall auftritt und damit ein Versicherungsfall oder Ermittlungsverfahren angestoßen wird, kommt wieder die VDE Norm ins Spiel.
            Die Versicherung interessiert es nämlich herzlich wenig ob die Privatperson die VDE Norm nur als Empfehlung sieht. Für die Versicherung ist die VDE Norm der Standard an dem gemessen wird.
            Damit hat man mindestens eine Teilschuld. Oder aber die Versicherung verweigert die Regulierung komplett.

            tl;dr Die VDE Norm ist berücksichtig immer den Worst Case. Die Norm hat keinen Gesetzescharakter, wird aber bei Haftungsfragen immer herangezogen.
            Ignorieren der VDE = eigenes Risiko

            • >>Die Versicherung interessiert es nämlich herzlich wenig ob die Privatperson die VDE Norm nur als Empfehlung sieht. Für die Versicherung ist die VDE Norm der Standard an dem gemessen wird.

              In einem Gerichtsprozess zählt aber in erster Linie was im Gesetz steht. Ganz egal wie es die Versicherung sieht. Selbstverständlich kann zur Urteilsfindung weitere Expertise herangezogen werden. Aber darum geht es ja eigentlich nicht. Es geht darum, dass oft so getan wird, als wären die Normierungsvereine staatlichen Genehmigungsbehörden gleichgestellt und könnten etwas verbieten oder erlauben.

      • Eine Normenkorsage soso. Ohne Normen wirst du sicher deinen Spaß haben. Nehmen wir heute den runden Stromstecker oder den rautenförmigen mit 4 Polen? Die Schraube passt nicht? Keine 6,25mm Schraube übrig? Das Kabel vom Heizlüfter brennt nur weil es „Klingeldraht“ heißt?

        Unser Alltag funktioniert nur dank Normen und da sitzen eigentlich kluge Köpfe dahinter die sich Gedanken um Sicherheit und Funktionalität machen.

        Natürlich möchte die Wirtschaft gerne viele Normen ignorieren können. Insbesondere die im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz kosten viel Zeit und Geld.
        Da kann ich nur einen Job in Asien empfehlen. In Indien sind Normen auch was exotisches. Gerüchteweise sind dort Arbeitsunfälle, Tote und langwierige gesundheitliche Probleme recht häufig anzutreffen. Und wer kennt nicht das Normfreie Chinesium. Ein Baumaterial befreit von Zwängen und Stabilität.

  5. Lustig: Die TSUN-Truppe hat die Anleitung schon mit der Verabschiedung des Gesetzes öffentlich gemacht.
    Da muss über deren nervige Cloud ein spezieller Hex-Code an deren Wechselrichter geschickt werden.
    Hat bei mir geklappt, wobei der Vorteil nur minimal ist.

  6. Da ist wohl was dran.
    Mein Wechselrichter von Anker hat jetzt automatisch von 600Watt auf 800Watt Maximalleistung gewechselt :o)

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