Deutsches Organ- und Gewebespenderegister startet ab März 2024 schrittweise

Laut dem Bundesministerium für Gesundheit startet in Deutschland das Organ- und Gewebespenderegister ab dem 18. März 2024 schrittweise. Zunächst wird unter dem Link www.organspende-register.de der Betrieb aufgenommen. Zeitgleich wird es dann möglich sein, eine Erklärung zur Organ- und Gewebe­­spende im Register mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion (z. B. Personalausweis) zu hinterlegen.

Das schränkt natürlich schon direkt den Adressatenkreis ein, da nicht alle Menschen jene Funktion aktiv verwenden. Mit dem Organspende-Register steht in Deutschland laut dem Gesundheitsministerium erstmals die Möglichkeit zur Verfügung, online Erklärungen zur Organ- und Gewebespendebereitschaft zu dokumentieren. Das soll es Ärzten erleichtern, die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders zu klären.

Wenn man dem Ministerium Glauben schenkt, dann genüge das Organspende-Register höchsten Anforderungen an die Datensicherheit. Die gespeicherten Erklärungen selbst sowie alle personenbezogenen Daten seien angeblich vor Manipulation oder unberechtigtem Zugriff geschützt. Das lässt man aber so im Raum stehen und nennt keine Details.

Organspende-Register: Zweiter und entscheidender Schritt folgt bis Juli 2024

Die Daten des Organspende-Registers werden auf einem Server in Deutschland gespeichert. Verfahren zur Authentifizierung sollen gewährleisten, dass nur die erklärende Person selbst und entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus auf die Erklärung zugreifen können. Das BfArM wird dann jährlich die Zahl der im Organspende-Register erfassten Erklärungen veröffentlichen.

In einem zweiten Schritt werden die Entnahmekrankenhäuser bis 1. Juli 2024 in der Lage sein, im Register hinterlegte Erklärungen zu suchen und abzurufen. Die berechtigten Personen im Entnahmekrankenhaus (Ärzte und pflegerische Transplantationsbeauftragte) authentifizieren sich vor einer Einsichtnahme in das Register über ihren elektronischen Heilberufsausweis.

Anschließend soll bis 30. September 2024 das Portal für Erklärungen um eine zusätzliche Möglichkeit der Authentifizierung mit der GesundheitsID erweitert. Versicherte können dann direkt von ihrer Kassen-App ausgehend eine Erklärungsabgabe im Organspende-Register starten. Mit der Anbindung der behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen zum 1. Januar 2025 geht der Betrieb des Registers dann in eine weitere Stufe.

Das Organspende-Register ist dabei generell ein zentrales Verzeichnis, in dem die Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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10 Kommentare

  1. Bitte am 18. März einen Reminder machen 😉

  2. GooglePayFan says:

    Das Verfahren ist so doch viel komplizierter als mit dem bisherigen Organspendeausweis (ja ich weiß, dass der nicht abgeschafft werden soll). Was soll denn nun damit irgendwie besser gemacht werden?

    Es hätte zumindest verpflichtend sein müssen, dass man als Bürger mal eine Entscheidung trifft. Und diese nicht im Zweifelsfall auf seine armen Angehörigen abwälzt, so wie es aktuell in den allermeisten Fällen ist.

  3. >>Das BfArM wird dann jährlich die Zahl der im Organspende-Register erfassten Erklärungen veröffentlichen.

    Ist das eine ABM für Mitarbeitende des BfArM, die sonst nichts zu tun hatten?

    Hoffentlich wird dieses Register nicht so ein Reinfall wie die meisten Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen.

  4. Besser wäre meiner Meinung nach die Widerspruch Lösung gewesen. Oder eine Abfrage bei der Erneuerung des Persos. Aber es ist besser als nichts. In den Niederlanden ist das besser organisiert.
    Ohne eine Organspende würde mein Vater mittlerweile vermutlich nicht mehr leben. Vielleicht kann man so noch mehr Leben retten. Das wäre doch mal was zur Abwechslung.

    • Teil des neuen Konzepts ist es, dass du bei Verlängerung des Personalausweises tatsächlich Infomaterial zum Organspenden ausgehändigt bekommst, und die Mitarbeiter im Amt für dich dann auch die Eintragung im Online-Register vornehmen können 🙂

      • >>Verlängerung des Personalausweises

        Da hat wohl jemand einen Anruf aus der Vergangenheit bekommen? Personalausweise und Reisepässe werden nicht mehr verlängert. Vor Erreichen des Ablaufdatums muss ein neues Personaldokument beantragt werden. Vermutlich haben die Mitarbeitenden in den Ausweisbehörden noch nie vom Deutschen Organ- und Gewebespenderegister gehört und aus Datenschutzgründen gar keinen Zugriff darauf. Infomaterial liegt dann bestenfalls in einem Ständer in einer abgelegenen Ecke des Bürgeramtes, neben dem Kursprogramm der vhs.

        Aufgrund der Einschränkungen des zugriffsberechtigten Personenkreis, wird dieses Register das Thema Organ- und Gewebespende nicht positiv beeinflussen. Gesundheitswesen und Digitalisierung sind weit voneinander entfernte Galaxien. Die Digitalisierung wird oft von Fantasten betrieben, die von der gängigen Praxis im Gesundheitswesen wenig Ahnung haben. Es fällt mir sehr schwer eine Verbesserung durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen in Aussicht zu stellen.

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