Deutsche Stromnetze: Bei Überlastung darf bald der Bezug begrenzt werden
Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass die deutschen Netzbetreiber bald den Strombezug von steuerbaren Wärmepumpen und Ladestationen einschränken dürfen, wenn eine Überlastung des Netzes drohen könnte bzw. eintritt. Dies betrifft den regulären Haushaltsstrom jedoch nicht. Zudem muss eine gewisse Mindestleistung auch weiterhin zur Verfügung stehen. Wärmepumpen müssen also grundsätzlich weiter betrieben und E-Autos sollen weiter aufgeladen werden können.
Der Bezug darf dabei für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt beschränkt werden. Allerdings geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass Eingriffe der Netzbetreiber wohl nur in Ausnahmefällen notwendig sein werden. Geändert hat sich zudem: Ein Netzbetreiber darf den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern. Wenn Engpässe auftreten, muss das Netz zudem zukünftig ausgebaut werden.
Im Wesentlichen ist man eine Art Kuhhandel eingegangen. Die Netzbetreiber dürfen den Anschluss von neuen Wärmepumpen oder privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos zukünftig nicht mehr ablehnen, dafür aber eben bei Überlastungen den Bezug drosseln. Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig. Außerdem gilt für Betreiber von Balkonkraftwerken und Photovoltaikanlagen: Eine Wallbox darf zum Beispiel mehr Strom beziehen, wenn dieser zum Teil auch aus der eigenen Solaranlage stammt.
Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, das Netz bedarfsgerecht ausbauen. Wenn Maßnahmen zur Leistungsreduzierung durchgeführt werden und mit weiteren Maßnahmen zu rechnen ist, muss der Netzbetreiber dies in seiner Netzausbauplanung berücksichtigen, so die Bundesnetzagentur. Netzbetreiber müssen zudem Steuerungseingriffe in einem einheitlichen Format auf einer gemeinsamen Internetplattform detailliert ausweisen. Die Regelungen gelten ab 1. Januar 2024. Für Bestandsanlagen, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen. Nachtspeicherheizungen sollen dauerhaft nicht unter die neuen Regelungen fallen.
Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung sollen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Die Bundesnetzagentur legt ebenso Rahmenbedingungen für ein variables Netzentgelt fest. Angesichts der Unterschiede der Anschluss- und Verbrauchssituationen, legt die Bundesnetzagentur verschiedene Module zur Entgeltreduzierung fest. Die Reduzierung besteht entweder aus einem je nach Netzbetreiber individuellen, pauschalen Betrag (Modul 1) oder einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises (Modul 2). Der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung kann zwischen Modul 1 und 2 auswählen.
Für die Variante eines pauschalen Rabatts auf das Netzentgelt (Modul 1) gilt eine bundeseinheitliche Regelung zur Bestimmung des Rabatts je Netzbetreiber. Er kann je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro (brutto) im Jahr betragen. Das Modul 2 beinhaltet eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 Prozent. Technische Voraussetzung hierfür ist ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. Dieses Modell lässt sich mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombinieren (KWK- und Offshore-Umlage, Umlagebefreiung nach EnFG).
Hat der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung Modul 1 gewählt, kann er sich zusätzlich ab 2025 für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden (Modul 3). Der Netzbetreiber legt unterschiedliche Preisstufen innerhalb eines Tages fest. Modul 3 muss von den Netzbetreibern erst ab dem 1. April 2025 abgerechnet werden.
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Langfristig wird das Stromnetz vermutlich so dysfunktional, dass eh jeder Solar haben will. So wie z.B. in Südafrika. 😀
Wenn man das mit den Schlagzeilen der rechtsradikalen Presseorgane wie BLÖD vergleicht, versteht man das Wort „Lügenpresse“ gleich viel besser.
Niemandem wird der Strom abgeschaltet. Niemand mit Wärmepumpe bekommt vorgeschrieben, wann er heizen darf und wann nicht. E-Autos können immer und jederzeit geladen werden.
Also alles genau anders, als die Rechten behaupten. Wie immer.
Und was hat das jetzt mit dieser Meldung zu tun? Auch wenn du alle jenseits deiner Meinung für rechts hältst, sind 4.2 Kilowattstunden am Tag alles andere als viel, vor allem wenn man E-Autos hat.
Du solltest genau lesen bevor du Unsinn postest und Panik verbreitest.
Es geht um eine Begrenzung auf 4,2kW Dauerlast, nicht um eine Mengenbegrenzung auf 4,2kWh. Gemäß heutiger gesetzlicher Regelung dürfen WPs und Wallboxen ganz abgeschaltet werden wenn aus Netzsicht nötig – das ist mit der Neuregelung ausgeschlossen! Insofern ist das doch eine deutliche Verbesserung! Komm mal runter.
tut mir leid, aber selbst 4,2kw Dauerlast sind ein Witz. Viele Wallboxen unterstützen keine Phasenumschaltung. Und da die meisten dann 3-phasig verkabelt wären, wäre also hier 3-phasig mit 6A Minimum (5A machen ebenfalls viele Autos nicht mit). 6A Minimum, das sind bereit 4,2kw. Jetzt hat man aber vielleicht einen Wintertag und die Wärmepumpe läuft mit entspannten 1000-1500Watt durch, geht nicht. Wer dann vielleicht für seinen Weg zur Arbeit 15-20kwh braucht, legt 4 Stunden seine Heizung still.
Das einzige was man damit bezweckt ist, dass es einen riesigen Ansturm auf mobile Wallboxen gibt die dann illegal betrieben werden. Juice Booster an den Drehstrom klemmen, 11kw einstellen und Feuer frei…
Die 4,2kW gelten pro steuerbarer Einheit, also hat man hier 4,2kW für die Wärmepumpe und 4,2kW für die Wallbox. Die Drosselung gilt zudem nicht dauerhaft, sondern nur in Überlastzeiten. Der Einwand mit den 6A findet sich tatsächlich auch in der Begründung, warum 4,2kW und nicht 3,7kW festgesetzt wurden:
„Die Aufgreifschwelle für das Auslösen der Teilnahmeverpflichtung wurde in Reaktion auf zahlreiche Stellungnahmen von den ursprünglich konsultierten 3,7 kW auf nun 4,2 kW angehoben. Insoweit war in Zusammenhang mit dem auch im Steuerungsfall mindestens zu gewährenden netzwirksamen Leistungsbezug (vgl. Ziffer 4.5.) zutreffend darauf hingewiesen worden, dass Ladepunkte für Elektromobile eine technisch bedingte Untergrenze der Stromstärke von 6 Ampere je Phase aufweisen, was bei einem dreiphasigen Betrieb rund 4,1 kW Leistung entspricht. Dem
wurde gefolgt.“ […] [1]
[1] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_20231127.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Viele Energieversorger, die Wärmepumpen-Stromtarife anbieten, haben solche Klauseln sogar in den Verträgen, das die bis zu 3mal täglich die Wärmepumpe bis zu 2 Std. abschalten dürfen, um die Netzbelastung zu regulieren.
Dafür haben Wärmepumpen entsprechende Steuereingänge, die per Fernschaltung aktiviert werden – nichts anderes hat man früher z.b. mit Nachtspeicheröfen gemacht.
Na hoffentlich berichtet dein linksradikales Schmierblatt „Die Zeit“ konstruktiv darüber.
Aber wer es nicht mal schafft ein Wort mit 4 Buchstaben richtig zu schreiben…
Im übrigen finde ich die Regelung zumindest bedenklich und hoffe es wird nicht in irgend einer Art und Weise ausgenutzt.
Wie engstirnig kann man sowas denn sehen? Wir sind jetzt schon von anderen Ländern abhängig was den Strom anbelangt. Lass es da Mal Probleme geben weil andere Länder am Rad drehen und Flaute bei den EEG geben.
Auch wenn einige Unternehmen Deutschland verlassen, wurde teilweise von Gas auf Strom umgestellt. Somit ist das nicht so abwegig, dass der Strom rationiert werden muss.
Aber vor Monaten waren das noch Verschwörungstheorien und Panikmache. Aktuell funktioniert das nicht nicht so einfach und einen Stromzähler den der Netzbetreiber aus der Ferne steuern kann, kommt mir sicherlich nicht ins Haus. Bis zum letzten Moment werde ich das verweigern.
… und niemals kommt eine Mauer 😉
Der Arbeitspreises beiträgt bei mir 99 € im Jahr.
Ein neuer Zähler benötigt einen neuen Zählerschrank und einen Elektriker Termin. Da sprechen wir von 1000 €.
Ein Smartmeter Gateway ist nicht vorhanden. Ok, die 800 € dafür muss mein Netzbetreiber bezahlen.
Aber wie kommt das Gateway ans Netz. Mein Keller hat kein Mobilfunk Empfang und WLAN gibt es auch nicht.
Installation eines Lan Kabels in den Keller, 500 €.
Das Deutsche Smartmeter Gateway ist nicht für Steuerung von Endgeräten spezifiziert. Der Datenschutz hat das Thema 5 Jahre verzögert, da konnte man nicht auch die Steuerung von Endgeräten reinnehmen.
Also wird ein Energiegateway benötigt. Gibt es da einen Standard, Nein. Und was kostet das wieder. xxx €
Wieder ein ideologisches Gesetz.
Wir brauchen eine neue Regierung und asap!!!
Eine neue Regierung wird da nich tviel helfen. Die ganzen bestehenden Gesetze und Regelungen gehören auf den Prüfstand und auf konsistenz und Sinnhaftigkeit überprüft.
Wie z.B. ein Gesetz aus 1896 welches besagt, dass ein Fußballfeld grundsätzlich baumfrei sein muss …
„Wie z.B. ein Gesetz aus 1896 welches besagt, dass ein Fußballfeld grundsätzlich baumfrei sein muss“
Der arme Manuel Baum…
Anyway: Citation needed.
Jetzt wird schon bald der Strombezug eingeschränkt. Was kommt als nächstes? Strom nur noch wenn die Sonne scheint?
Jedes andere Land schafft es Strom in Mengen zur Verfügung zu stellen hier muss man schon fast betteln um Strom zu erhalten.
„Jedes andere Land schafft es Strom in Mengen zur Verfügung zu stellen hier muss man schon fast betteln um Strom zu erhalten.“
Was für ein Unsinn. Und zwar beide Aussagen.
Tatsächlich? Warum dann den Betreibern einräumen, dass sie die Kunden maßregeln dürfen und denen einfach mal den Strom abdrehen können? Außer im dysfunktionalen Kalifornien und in Teilen Afrikas gibts so was nirgends – selbst Australien schafft es in allen Dürfen Strom zu liefern und den auch permanent!
Boah, wenn ihr (Alexander und bofhl) meint, euch wird der Strom abgedreht, dann habt ihr den Artikel nicht gelesen oder nicht verstanden. Traue euch beides zu.
Hier wird nichts abgedreht sondern „nur“ reduziert. In Südafrika bekommst du eben nur alle 3h für eine Stunde Strom hier lädt dein E-Auto langsamer und der Rest funktioniert weiterhin normal, da nur solch Spitzenverbraucher überhaupt entsprechend regelbar sind.
Wie Menschen immer auf solche komplett erlogenen, falschen Aussagen kommen. Woher kommt so ein Schwachsinn? Dein Strombezug kann derzeit komplett abgeschaltet werden, das geht halt nicht mehr in Zukunft. Was möchtest du lieber haben? Da in Deutschland jedes Haus einen Stromanschluss besitzen muss, brauchst du auch nicht darum betteln nur zahlen. Willst du eigenen Strom produzieren ist auch das problemlos möglich. Oder magst du einfach nur rumjammern, ohne Grund einfach weil du schlecht aufgestanden bist?
Jedes andere Land nutz halt Atomkraft
32 von 192 ……..
@TC Deine Definition von „jedes“ scheint sehr seltsam und weit weg von der gängigen Definition zu sein.
Kann sich halt nicht jedes Land leisten.
Atomstrom ist nun mal die mit Abstand teuerste Variante, Strom zu erzeugen.
Gerade mal geschaut was meine WP so an Leistung zieht. Es sind bei fast 0°C draußen gerade mal 700W also alles „ccol“
Man kann die Meldung auchs so interpretieren, das du auf 4.2 Killowattstunden am Tag beschränkt werden kannst. Wir brauchen mit 2 x E-Autos und ohne Wärmepumpe derzeit zirka 16 Killowattstunden am Tag. Wie soll ich 12 Killowattstunden einsparen? Die ganze Politik ist sowas von dumm undideologisch geprägt, das es schon zum Himmel stinkt.
Nirgends steht Kilowattstunden. Es steht Kilowatt da. Hier wird auch über die Drosselung der Leistung geredet, nicht einen Energiedeckel.
Tut mir leid fürs Klugscheißen, aber mit 4,2 kW bekommst du immer noch deine 16 kWh allein in den Abendstunden zusammen.
Reicht aber unter Umständen nicht, eine WP für EFH (100qm) wird im Verbrauch (inkl. Warmwasserbereitung) bei 3-7,5 kW gerechnet. Das ist bei optimaler moderner Wärmedämmung, sonst gehts aufwärts. Da hat man aber noch nix auf dem E-Herd gekocht und das E-Auto ist auch nicht mehr drin. Licht und Fernseher wollen auch noch etwas. Wäsche waschen, Staubsauger, Kühlschrank, Spülmaschine. Und was ist mit dem Rechner, wo du hier Kommentare schreibst? Ich glaube, viele haben nicht das Bewusstsein, wieviel im Haushalt verbraucht wird. 4,2 kW sind sehr wenig in einem modernen Haushalt.
Wäsche waschen, Staubsauger, Kühlschrank, Spülmaschine usw. haben da aber keine Auswirkungen.
Es steht deutlich im Artikel dass der normale Haushaltsstrom ausgenommen ist.
Trotzdem ein Zeichen, dass die Politik in dem Land versagt hat!
Oder dass es hier Leute gibt, die einfach keinen Plan haben!!! Dein Kommentar ist ja sowas von Bild Zeitungsniveau. Ich bin bei weitem kein Freund von E-Autos, weil ich genau diese Szenarien schon immer gesehen habe. Wenn jeder sein E-Auto laden will und noch die Wärmepumpe laufen lässt, dann haben wir ein Problem mit der Infrastruktur. Nur, dass die Politik hier versagt hat, nun ja. Wir haben trotz allem noch ein gutes Stromnetz. In anderen Ländern sieht es da ganz anders aus.
Wer 16 Jahre Merkel wählt bekommt halt jetzt die Quittung für Nichtstun und Stillstand.
Wir reden hier immer noch von theoretischen Reduzierungen!
Es geht doch darum, wenn alle abends ihre tolle E-Autos laden wollen und noch heizen müssen. Dann kann es unter Umständen passieren, dass die Netze im Niedervoltbereich überlastet werden. Erst einmal muss es soweit kommen und dann bekommt man immer noch genug Strom. Man muss ja sein E-Auto nicht um 20 Uhr mit max. Leistung voll laden.
Nebenbei, was hast du denn für Staubsauger? Werden die an der Wallbox oder an der Wärmepumpe betrieben? Es geht hier doch nur um diese beiden Dinge. Nicht um den gewöhnlichen Haushaltsstrom!
also hier verbraucht die WP in einem 12 Jahre alten Haus mit 160 qm aktuell, also bei um die null Grad ca. 0,8 kw und nicht das zehnfache. Wärmedämmung ist gut, aber nicht optimal. Wenn man keine Ahnung hat einfach mal…
Zitat „Wenn man keine Ahnung hat einfach mal…“
Wenn man selber nicht ordentlich diskutieren kann oder will, wird man, wie in deinem Fall gleich unsachlich? Wo liegt denn der Bivalenzpunkt deiner Anlage bzw. was passiert denn dann? Besitzt die Anlage eine Heizpatrone, wieviel zieht diese, wenns richtig kalt wird?
So ein Schwachsinn, erstmal lesen und am besten auch verstehen, bevor man hier Halbwissen und Unwahrheiten verbreitet. Nirgends steht, dass die tägliche Menge beschränkt wird. Man man man
Vergiss es. Die Leute lesen Bild und kapieren nicht, worum es geht. Dazu müsste man ein bisschen was von der Materie verstehen.
Wer sich heute einen besonders günstigen Ladestromtarif holt braucht einen eigenen, smarten Zähler. Wieso? Weil genau da das schon vorgesehen ist. Der Strom ist günstig, dafür dürfte er im Extremfall abgeschaltet werden. Wohlgemerkt nur für das Elektroauto, nicht für das Haus. Ich denke eine gewisse Flexibilisierung tut dem Netz am Kapazitätslimit gut und ist auch kein Grund zur Panikmache.
Due könntes bei Herr Habeck im Ministerium anfangen!
Und Du bei der BLÖD-Zeitung als Schreiberling – die haben einen ähnlich fundierte Durchblick…
Weil er im Gegensatz zu dir verstanden hat wie ein Stromnetz funktioniert?
Es ist ja sowieso sinnvoller das Auto nicht mit Vollgas zu laden. Einfach um 6 nach der Arbeit anstecken und dem Auto sagen, dass ich um 6:30 23° im Auto und 80% Akku haben will. Und schon wird die Restladung vom Auto gesteuert. Von 6-6:30 mit vermutlich deutlich weniger als 4,2 kW
Vermutlich wird das nicht so sein außer bei einem Klein/Kleinstfahrzeug mit elektrischem Antrieb. Denn schon bei einem 60 kWh Akku geht es vielleicht gerade so noch so durch. Schon bei einem Hyundai Ionic mit 77,x kWh werden in der angegebenen Zeit rechnerisch 5 kW Dauerleistung fällig, ohne Ladeverluste und die betriebene Standheizung bei einer Aufladung auf 80%.
Du lädst ja nicht bei jedem Ladevorgang die vollen 77kWh nach sondern nur einen Teil…
Es ging in dem Fall um eine Aufladung auf 80% der Kapazität.
Nein, dir ging es um das nachladen von 80% der Kapazität, was bei 77kwh Akku gut 60kwh entspricht. Selbst bei 20kwh pro 100km wären das noch 300km. Das ist wohl mehr als die meisten jeden Tag fahren und somit jede Nacht nachladen müssten.
Also bleibt es im Zweifel mit der teuren Wärmpepumpe dann auch noch kalt im Haus, weil die Leistung der Wärmepumpe gedrosselt wird. Schönen Dank auch! Tja, war schon immer bescheuert, wenn man alles auf eine Karte (in diesem Fall Strom) setzt. Und mit dem Auto bleibt man dann auch auf halber Strecke liegen bzw. muss teuer unterwegs Laden.
Wenn eine Wärmepumpe mehr als 3 kw zieht, dann Respekt an das Haus. So eine 400qm Villa hätte ich auch gern.
Nur zum Vergleich: ein normales neues Haus nach KFW 55 Standard verbraucht so knapp 3000kWh für die WP. Naiv gerechnet sind das knapp 1,5 kW Dauernetzlast in den Heizmonaten. Damit bleibt selbst nach der Gesetzlichesänderung noch 3 kW für Nonsens für _Abwerflasten_.
Je informierter man ist, umso weniger Angst muss man haben.
Eine WP für EFH (100qm) wird im Verbrauch (inkl. Warmwasserbereitung) bei 3-7,5 kW gerechnet. Das ist bei optimaler moderner Wärmedämmung.
Das stimmt nicht: ich bewohne ein EFH mit 135qm beiheizte Fläche und ohne Fußbodenheizung.
Vielleicht bei den ersten Generationen von Wärmepumpen, aber nicht bei aktuellen.
Meine WP aus 2022 mit 7KW bringt den Vorlauf auf 50°C und kann damit mein Haus aus dem Jahre 1998 ohne optimaler, moderner Wärmedammung problemlos heizen.
So ist es. Unsere WP braucht ca 1,5 bis 2 kW beim Anlaufen oder Warmwasser. Danach moduliert sie schön runter auf so ca 400-700 W, je nach Außentemperatur. Wir haben zwar nicht nach kfW 55 gebaut, aber doch recht gut gedämmt. Wir haben 225qm bei 5 Personen. Brauche inkl. Warmwasser ca 4.500 kWh im Jahr.
Eine Schande, dass das Stromnetz so beschissen ist. Seehofer hat sich auch noch mit den ganzen Blockierungen öffentlich hingestellt ubd hat es stolz posaunt…
Gleichzeitig sind die Not in my Backyard Menschen ein Problem für den Fortschritt dieses Landes.
Es geht hier um die „letzte Meile“ der Stromnetze. Da hat Seehofer bestimmt nichts mit zu tun!
juhu frieren weil die geistig gestörte Bevölkerung hier ein schlimmes Regime nach den anderen an die Macht wählen, während andere Länder wie Frankreich schön neue atomkraftwerke planen, und somit der Strom gesichert ist, zumindest dort!
Ich denke hier sollte besser geschlossen werden bei dem Gesülze das hier abgegeben wird. NIEMANDEM soll die Butze kalt bleiben und niemandem bleibt der E-SUV stehen. Bitte vor dem kommentieren vollständig lesen. Ist doch nicht so schwer.
Dann frage ich mich wie dein Kommentar durch ging? Du lebst genauso in einer Blase wie die mit der Naturfarbe als Parteifarbe. Frieren Ist längst Realität! Im Übrigen passt das Glichee dieser Partei zu 100% zu dir. An Arroganz mangelt es dir ja nicht, dem Blog vorschreiben zu wollen, wenn geschlossen werden soll.
Also ich muss nicht frieren (außer ich bin krank und habe Schüttelfrost).
Was ist denn bitte „Glichee“? Sorry, aber ich frage mich, warum dein Kommentar denn veröffentlicht wurde. Beleidigst hier einen anderen Kommentator und bist nicht mal in der Lage die Worte richtig zu nutzen bzw. zu schreiben.
Dann wählst du vermutlich blau, passend zum fehlenden Verständnis von so ziemlich allem…
Die Kritik von Oliver ist völlig richtig, denn die Regelung sieht eben genau das vor, dass niemandem irgendwo der Strom abgedreht wird oder man sinnloser Weise in Lokale Blackout aufgrund ungesteuerter Überlast rennt.
Was du für einen Nonsens von Dir gibst Legomio…
Ein Paradebeispiel für fehlende Informationen, Polemik und das wir hier nicht mit der Meinungsfreiheit ein Problem haben, sondern mit der Dummheit der Menschen. Nicht lesen können und Ängste schüren wo es gar keine braucht…
Frieren ist Realität? Maximal scheinen hier Gehirne eingefroren…
Thx, iss so. Nur dummes Patriotengesabbel.
LOL… was für ein dummes Geschwafel… Heisenberg würde sich im Grabe rumdrehen… frag mal die Franzosen woher in den letzten 1-2 Jahren der Strom kam, also die Atomkraftwerke wegen Defekten und Überhitzung aus waren. Die Unwissenheit der Gesellschaft ist wirklich zum kotzen.
Du hast schon mitbekommen, dass die die drosseln müssen, weil durch die Sommertrockenheit die Flüsse als Kühlung nicht mehr ausreichen? Wann das ist, kann Du ganz gut am Rheinpegel analog ablesen, da kommt das dann in den Nachrichten, Stichwort Binnenschifffahrt. Im Übrigen der Zeipunkt wo Deutschland als Netto Plus Strom Exporteur auch am meisten Strom exportiert. Ist ja nicht so, dass wir zuwenig davon haben.
In dieser Regelung geht es insb. um die Verteilnetze, nicht die Übertragungsnetze. Bei hohen Lastspitzen können die lokalen Netzstränge überlastet sein (der nächste Trafo oder das Kabel unter der Straße). Dies ist zudem messtechnisch aktuell schlecht ausgebaut – man weiß leider oft gar nicht, ob ein gewisser Netzabschnitt aktuell überlastet ist oder nicht (deshalb die 24 Monate Übergangsfrist), siehe [1]. Auch mit Atomkraftwerken hätten wir das gleiche Problem, dass das Verteilnetz bei Lastspitzen überlastet sein kann.
[1] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_20231127.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Puh die Kommentare hier zeigen auch wieder, dass das Wissen nicht über “Strom kommt aus einem
Loch in der Wand und schmeckt nach Aua” hinaus geht.
Jungs, wenn ihr konstant mehr als 4,2 kW für abwerfbare Lasten verbraucht, dann klaut euch euer Nachbar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich Strom.
Es hält euch ja auch nichts davon ab, eure Heizungen mit Lichtstrom zu betreiben. Dann zahlt aber wenigstens den OnDemand Preis.
Wenn Du nur Geräte mit konstantem Leistungsbedarf in Deinem Haushalt betreibst, dann passt Deine Aussage. Ich würde aber wetten, dass ca. 100% der Einwohner dieses Landes nur selten Geräte mit konstantem Leistungsbedarf betreiben. Wärmepumpen gehören garantiert nicht dazu.
Gestern typischer Tag:
Längere Dienstreise gehabt, mein Auto kam mit 20% Restladung zuhause an. Für meine Fahrt zur Arbeit benötige ich bei kalter Witterung heute allein 15kwh. Da ich aber noch einen Bekannten besuche brauche ich nochmal 15kwh zusätzlich. Also 30kwh. Meine Wallbox kann nicht umschalten, sie läuft immer 3-phasig. Minium sind 6A. Macht 4,2kw Ladeleistung.
Die ganze PV Anlage hat gestern lächerliche 1,5kwh produziert, fällt aus dieser Gleichung erstmal komplett raus.
30kwh durch 4,2 = 7,14 Stunden um nachzuladen. 7 Stunden in denen nach der neuen Logik die Heizung nicht laufen dürfte. Und nein, nicht jeder hat neu gebaut und hat eine Wärmepumpe die sich dann mit 400Watt begnügt. Unser Haus ist von 1953. Selbst wenn hier Dach und Fenster saniert wurden ist der gesamte Wärmebedarf einfach ein ganz anderer als in einem Neubau. So eine Wärmepumpe zieht hier einfach mehr.
Die 4,2kW gelten pro steuerbarer Verbrauchseinheit [1]. Hier wären also 4,2kW für die Wärmepumpe + 4,2kW für die Wallbox vorhanden. Die Drosselung darf zudem nur für die Dauer der Überlast genutzt werden. Für eine Übergangsfrist von 2 Jahren, die die Verteilnetzbetreiber haben, um die Überlast sauber technisch festzustellen, dürfen die in bekannten Überlastzeiten maximal 2 Stunden pro Tag runterregeln [2]. Das hier skizzierte Szenario wäre also kein Problem.
[1] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK8-GZ/2022/2022_4-Steller/BK8-22-0010/BK8-22-0010-A_Festlegung_Download.pdf?__blob=publicationFile&v=5
[2] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_20231127.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Jetzt komm doch nicht mit Fakten, das zerstört doch die ganze Wutrede und das schöne Beispiel 😉
Ja voll blöd, jetzt hat er sich so viel Mühe gegeben und dann kommen die Fakten. BÄM!
Selbst wenn der Bezug permanent auf eine Leistung von 4,2 kW gedrosselt werden würde, wäre das eine Energiemenge von 100kWh pro Tag, die man verbrauchen könnte.
Den Unterschied zwischen Leistung und Energie sollte man schon verstehen.
Die Leistungsaufnahme einer Heizung ist über die 24h eines Tages aber nicht gleichmäßg verteilt und auch ein KFZ lädt man nur zu bestimmten Zeiten eines Tages. Daher ist die Tagesenergiemenge uninteressant. Du kannst aber gerne Deinem Netzbetreiber entgegenkommen indem Du Dir zu dessen Entlastung noch einen Batteriespeicher installierst. Dann wäre in der Tat nur die Tagesenergiemenge interessant.
Dann sollte man einfach seine Anlagen so einrichten daß sie nicht steuerbar sind. Warum Dritten erlauben den eigenen Verbrauch zu regulieren? Klar ich kenne das noch aus meiner Jugend von Nachtspeicherheizungen: die wurden über sog. „Rundsteuerempfänger“ auf mit verbilligtem „Nachtstrom“, also zu Minderlastzeiten aufgeladen. Aber da hatte man als Kunde ja den Vorteil des günstigeren Tarifes und konnte überrdies , wenn man mußte auch per teuererem Tagstrom nachladen. Immer mehr Fremdbestimmung durch private oder (halb-)öffentliche Unternehmen – ich bin froh in einem MFH zu wohnen wo weder PV auf dem Dach ist noch jeder einen privaten Parkplatz hat der zwangsweisse elektrifiziert werden soll.
Weil deine Anlage sonst nicht ans Netz kommt, ganz einfach. EVU Sperren müssen heute schon erlaubt werden, sonst kein Strom für deine WP.
Ein preislicher Anreiz gilt auch hier, siehe [1]. In gewisser Weise haben ja auch alle etwas von der Regelung. Stromausfälle durch kurzzeitige Überlasten werden vermieden. Nun könnte man natürlich sagen: „Dann baut doch die Verteilnetze mehr aus!“ Zu einem gewissen Grad ist das sicher auch notwendig und sinnvoll. Jedoch das Netz auf eine kurze, starke Lastspitze auszulegen, ist sehr teuer – das zahlen am Ende die Stromkunden. Da kann man besser intelligent die Last ein wenig glätten / Lastspitzen reduzieren.
[1] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK8-GZ/2022/2022_4-Steller/BK8-22-0010/BK8-22-0010-A_Festlegung_Download.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Lesekompetenz, so wichtig. Die Energiewende scheitert einfach schon am Bildungsdfefizit.
„Für die Installation einer Wallbox mit einer Leistung über 12 kVA (12 kVA entsprechen ungefähr einer (Wirk-)Leistung von 11 kW ) benötigen Sie eine Genehmigung des Netzbetreibers.“ – Zitat von der Bundesnetzagentur
Also ganz einfach:
Diese Genehmigung kann nicht mehr verweigert werden
Sofern Überlastung des Netzes eintreten SOLLTE, kann Leistung nur DIESER GERÄTE (also WP und Wallbox) auf bis zu 4,2 kW begrenzt werden. BIS ZU – also statt mit 22 kW lädt Deine Wallbox halt mit 8, 6 oder minmal 4,2 SOLANGE die Überlastung existiert.
Wallboxen bis zu 11 kW müssen auch derzeit nur ANGEMELDET nicht GENEHMIGT werden. Der Netzbetreiber darf der Installation nicht widersprechen. Sie fallen also gar nicht unter die Regelung – zumindest wenn der Text das korrekt wiedergibt. Bedeutet, dass sich alle Schnappatmer mit 11 kW Wallbox schon wieder hinlegen können.
Als „Entschädigung“ für die POTENZIELLE Drosselung zahlst du DAUERHAFT weniger. Gibt übrigens schon jetzt entsprechende Tarife, die genau das auf freiwilliger Basis machen.
Dein E-Auto lädt ja trotzdem, es ist halt dann erst um 8:00 morgens geladen, statt schon um Mitternacht. Und das auch nur, wenn der Akku vorher komplett leer war.
Man muss über die Ahnungslosigkeit einiger Kommentare hier echt schmuzeln. Seitens der Presse ist vermutlich die Hälfte ebenfalls Ahnungslosigkeit und die andere Hälfte Sensationsgier die Ursache.
Mal ganz nüchtern gerechnet.
Leistung wird in kW betrachtet.
Energie wird in kWh betrachtet.
Wenn man 4,2 kW Leistung konstant über 24h geliefert bekommt, dann entspricht dies 100,8 kWh.
Das reicht locker für eurer Auto, Heizung, Sauna und Pool.
Es wäre sehr dumm von Deutschland alle Netze auf das Maximum an vorstellbarem gleichzeitigem Leistungsbedarf auszulegen und aufzubauen, weil es erstens nie vorkommt und zweitens unnötig teuer ist.
Der Schwenk zu regenerativer Energieerzeugung mit Wind und Sonne wird nur mit Speichermöglichkeiten zum Ausmitteln von Leistungstiefs und -hochs überhaupt möglich sein. Eine Regelung des Bezugs wie oben dargestellt, ist eine super einfache und günstige Alternative zu einem Energiespeicher.
Das ist sinnvolle Digitalisierung. Die wollt ihr doch alle.
Und es wird noch besser. Das wird sogar vergütet (siehe Artikel).
Also bitte nicht nur Headlines lesen (und vermutlich auch besser nicht die Bild).
Also für mich klingt das im Artikel beschriebene eigentlich ziemlich sinnvoll.
Ich habe bereits seit 8 Jahren eine Wärmepumpe mit dieser nervigen Abschalteinrichtung!
Der Netzbetreiber macht davon oft bis zu 3x 2 Stunden Täglich gebrauch, und zwar unabhängig davon,
ob die Wärmepumpe gerade 300 Watt oder 1200 Watt zieht.
Bauart Bedingt kann meine Wärmepumpe Max 3000 Watt Strom ziehen.
Darf ich dann die Abschalteinrichtung ausbauen, weil das Gesetz ja bis 4.5kW dauerhaft ziehen dürfen?
Bin gespannt wie das weiter geht.
Unsere 70 eVitos wurden von solch einer Abschaltung während der Nacht getroffen. Am nächsten Tag konnte keiner arbeiten, bzw erst zur Spätschicht. 70 Fahrer konnten an diesem Tag nicht ausliefern, 30 Lageristen nicht arbeiten.
Da dieses Gesetz nun gestern erst beschlossen wurde, kann diese Abschaltung nicht auf Basis ebendieses geschehen sein. Zudem wären nach dem Gesetz weiterhin 4,2kW pro Wallbox (bzw. weniger, wenn ein Energiemanagementsystem zum Einsatz käme) verfügbar gewesen. Bei grob überschlagenen 70 Wallboxen * 11kW = 770kW wäre ich mir auch nicht sicher, ob dies in der Niederspannungsebene angeschlossen ist. Ist dies nicht der Fall, greift das hier beschriebene Gesetz auch in Zukunft nicht.
Da der Strom in Zukunft ja nicht mehr komplett abgeschaltet werden darf, wird das in Zukunft ja nicht mehr passieren. Die Autos sind dann vlt nicht voll, aber haben genug Leistung für ein paar KM. Ich frage mich was ihr für EAutos habt, wenn die 8 Stunden laden müssen damit man diese nutzen kann. Ein eVito ist innerhalb von 40 Minuten auf ca 200km und kann benutzt werden.
Soso, du lädst deinen eVito auf ca. 80% Akkuleistung in 40 min auf. Das ist voll schön für dich, nur sagst du nicht, wieviel kW du dann pro min in den Akku pumpen musst, damit das bei einem 60kWh Akku klappt.
Wenn ich die Troll – Kommentare hier so lese, hege ich Zeifel, ob es sinnig ist das Kommentieren von Post zu erlauben, die zur Beurteilung ein fundiertes Fachwissen benötigen.
Arbeite selbst im Energiemarkt und kann aus eigener Erfahrung sagen, dass man viel Einarbeitung braucht bis man halbwegs behaupten darf, dass man den Druchblick hat wie der Energiemarkt funktioniert. Da rede ich nicht von Wochen oder Monaten.
Wenn man dieses Fachwissen nicht hat, werden leicht Falschinformationen verbreitet wie wir oben lesen mussten: Kilowatt vs. Kilowattstunden.
Soso, alle Anderen mit einer anderen Meinung als du sie hast, sind also für dich Trolle? Weitergehend würdest du diese gern verbieten.Meinst Du nicht, dass deine Art, deine Meinung als allgemeingültig zu erklären, ziemlich arrogant rüberkommt? Du arbeitest im Energiemarkt, ja und, hat man dadurch die Weisheit gepachtet, kennst den Bildungsstand deines Gegenübers ja gar nicht!
Wenn die Meinung nicht zur Realität passt, dann ist der Kommentiere entweder ein Troll oder hat das Thema nicht vollumfänglich verstanden. Kannst dir ja aussuchen was auf dich zutrifft 😉
ist die aufgefallen, das ich meine Meinung zu den Thema gar nicht geäußert habe?
Deine Statement entbehren also jeglicher Grundlage.
Echt trollig und auch noch anonym.
Danke, dass Du meine Aussage zu Dir bestätigst.
Ooooh .. du bist aber ein netter Kerl 🙂
Deswegen laden die E-Autos in Zukunft von 0 bis 5 Uhr morgens, da gibt’s genug Strom weil alle schlafen….
Also meine zukunftssichere Nachtspeicherheizung (6 Öfen) gehen abends ans Netz um mindestens 65% erneuerbare Energie (Strom) zu speichern und diese dann tagsüber abzugeben. Da kann ich leider keine Wallbox mehr mit wenigstens 11kW einbauen um nachts noch ein E-Auto zu laden. Da schmilzt mir ja die Zuleitung zum elektrischen Hausanschluss weg.
Mit 4,2 kW kann ich dann leider nur noch den Nachtspeicherofen in der Küche betreiben, heißes Wasser gibt es dann aber auch nicht mehr vom elektrischen Durchlauferhitzer (21kW).
Nur gut das ich noch einen Heißluftofen aus DDR-Zeiten im Wohnzimmer habe. Der lässt sich mit Holz und Braunkohlenbriketts beschicken und heizt dann problemlos zwei Etagen im Haus wenn er glüht.
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