Mobilfunkanbietern drohen Bußgelder
Die Mobilfunkanbieter klopfen sich in euphorischen Pressemitteilungen regelmäßig selbst für ihren Netzausbau auf die Schulter. Allerdings ist die Bundesnetzagentur weniger begeistert von den bisherigen Bemühungen. Die Behörde erhebt den Vorwurf, dass zu schleppend ausgebaut worden sei. So eröffnet man aktuell entsprechende Bußgeldverfahren gegen die Deutsche Telekom, Telefónica Deutschland (O2) und Vodafone.
Die Tagesschau berichtet, den Anbietern werde schuldhaft und nicht rechtzeitige bzw. unvollständige Erfüllung der Versorgungsauflagen vorgeworfen. So gab es zuletzt immer noch ca. 500 weiße Flecken in Deutschland, also 4G-LTE-Funklöcher, in denen keiner der drei Netzbetreiber einen Empfang von 100 Megabit pro Sekunde offerieren könne. Eigentlich sollten diese weißen Flecke schon zum Jahreswechsel verschwunden sein – sind sie aber nicht alle. Obendrein gibt es weitere Versäumnisse, etwa schlechtes Netz an einigen Bundesstraßen-Tunneln.
Dabei wurden die Bußgeldverfahren offenbar schon im September 2023 eröffnet, erst jetzt ist dies aber öffentlich bekannt geworden. Den Firmen steht es noch frei, gegenüber der Bundesnetzagentur offizielle Stellungnahmen abzugeben und sich zu begründen. In separaten Verfahren drohen den drei großen Mobilfunkanbietern auch noch Zwangsgelder.
Dabei reden sich die Netzbetreiber aktuell heraus bzw. sehen sich keiner Schuld bewusst. Man zeigt stattdessen mit dem Finger auf Ausnahmeregeln für Fälle, in denen aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen kein Ausbau möglich gewesen sei. Das kann der Fall sein, wenn sich kein Grundstück für Funkmasten anmieten ließ. Die Bundesnetzagentur erkennt solche Fälle generell an, vertritt aber die Ansicht, dass dies nicht bei allen Funklöchern so greife.
Selbst wenn Bußgelder verhängt werden, dürften diese aber eher Peanuts für die Unternehmen entsprechen, weil die Anzahl der Versäumnisse wohl recht gering sei. So will die Bundesnetzagentur wohl eher ein Zeichen setzen. Man will deutlich zeigen, dass die Auflagen nicht „irgendwie“, sondern eben wirklich lückenlos einzuhalten sind.
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Ich rate mal, die weißen Flecken sind wirtschaftlich uninteressante Bereiche mit der Ausbau-Priorität 1. 😀
Ob die Drohung wirkt, glaube ich eher weniger.
Solange Strafen billiger sind als die Einsparung durch Verstöße, zahlt man lieber die Strafe.
Vor allem werden die Aufwände für eventuelle Strafzahlungen bei der nächsten Tariferhöhung schön mit eingepreist.
„So eröffnet man aktuell entsprechende Bußgeldverfahren gegen die Deutsche Telekom, Telefónica Deutschland () und .“ => Ich denke mal, da fehlen noch die Düsseldorfer Kollegen 😉
Nö. Liegt an deinem Adblocker, zwinkerzwinker.
da hat wohl jemand die Kontrolle über seinen AdBlock verloren.
Vodafone ist mit von der Partie, war heute morgen schon im Radio.
Unsere Kreis hat vor einiger Zeit mal einen Drivetest im Kreisgebiet durchgeführt, um die Mobilfunkversorgung zu prüfen.
Wenn ich da die Karten ansehen und die drei Provider vergleiche, was gerade die 4G und 5G Versorgung betrifft , gibt es da eine ganz klare Rangliste:
Telekom – dann mit deutlichem Abstand bei Telefonica – Schlußlicht ist eindeutig Vodafone.
Selbst auf den Landstrassen ist die 5G Versorgung von Vodafone unterirdisch, aber selbst bei 4G ist Telefonica auch im Innenstadtbereich deutlich besser.
„5G auf Landstraßen“. Wieso sollte man Landstraßen mit 5G versorgen? Du wirst mit einem 5G Symbol im Display verarscht. Dieses 5G ist das typische 4G als 5G getarnt. Ist leider die absolute verarsche.
Zumal viele Masten weiterhin nur per Kupfer angebunden sind. Da wird einfach nur die Antenne ausgetauscht und dann hat man ein schönes 5G Symbol im Display ohne einen Vorteil.
Der zahnlose Papiertiger zeigt seine Zähnchen und die Netzbetreiber lachen sich schlapp. Solange sich die Netzbetreiber mit fadenscheinigen Argumenten rausreden können und die Strafen keine existenzbedrohende Höhe erreichen, wird sich an der gelebten Praxis kaum etwas ändern. Deutschland ist und bleibt ein schwieriges Terrain für den Mobilfunk. Sowohl geografisch als auch rechtlich gibt es nicht unerhebliche Hürden, die es zu überwinden gilt. Alle schreien nach flächendeckender Mobilfunkversorgung. Wenn es aber darum geht, wo die Antennen aufgestellt werden sollen, dann gilt das St.Floriansprinzip.
Hallo Mr. T., „sich die Netzbetreiber mit fadenscheinigen Argumenten rausreden können “ ganz so sehe ich das nicht. Auch aus anderen Funk-Zusammenhängen kenne ich die hysterie von sog. „Elektrosensiblen“ die meinen jede Funkantenne, egal ob sie nun sendet oder eine reine Empfangsantenne ist, sei gesundheitsgefährdend für entweder die menschen in der umgebung odr gar nur für würmchen, Vögelchen und Krötchen. Aber selbst wenn es nur um Tiere geht wird da sofort einspruch erhoben – z. B. soll ja angeblich 5G den orientierungssinn von Zugvöglen beeinträchtigen – und es wird geklagt. Ehrlich da würde ich irgendwann als anbieter von auf funk basierenden dienstleistungen sagen: „dann bleibt doch ohne Versorgung, warum soll ich mir evtl. jahrelange Restsstreitigkeiten für nichts und wieder nichts aufbürden lassen“?? Hier und bei der Geschwindigkeit mit der Genehmigungsverfahren für solche Infrastrukturmaßnahmen ablaufen – die gleichen Bedenkenträger gibts ja auch bei Windrädern, neuen Stromtrassen oder Verkerhsprojekten – da sollte der Gesetzgeber auch mal aktiv werden und Klagebefugnisse einschränken und die Verwaltungsverfahren strraffen. Die Verantwortlichen für das Stocken bei Ausbauzielen für Infrastrukturprojekte sind sicher nicht nur die Unternehmen die bauen sollen … sonst hätten wir schon viel mehr Stromtrassen, Windräder und auch Mobilfunkmasten. BUND, Greenpeace und Co. sollten mit an den Strafzahlungen beteiligt weerden.
Genau diesen Sachverhalt habe ich versucht, mit St.Floriansprinzip zu umschreiben. Über die Art, Weise und Geschwindigkeit von Genehmigungsfahren will ich mich, mangels Sach- und Fachkenntnis, nicht auslassen. Ich bleibe aber bei meiner Meinung, dass die Mobilfunkbetreiber durchaus mehr könnten, wenn sie wollten und sich diverser Ausreden bedienen.
Wieso fehlt eigentlich 1&1 in der Liste?
Vielleicht zählt 1&1 bei der BNetzA noch nicht zu den Netzbetreibern? Da kümmert man sich evtl. anderweitig drum und lässt die so weiter wurschteln wie bisher?
Vermutlich, weil 1&1 vorher auch keine Versorgungsauflagen auferlegt wurden, weil sie ein nur viel zu kleines Netz betreiben.
Gegen 1&1 läuft bereits seit dem Frühjahr ein eigenes Verfahren.
Von den 1.000 Funkanlagen, welche sie bis Ende 2022 bereitstellen sollten, waren es am Ende… fünf!
Die eigentlichen Verhinderer, sitzen in den Gemeinden. Das Mast darf um Gotteswillen nicht im Dorf stehen, so das die Anbindung ordentlich weit ist und der Mast nicht oder nur schlecht die Nutzer erreichen wird. Das dann der Provider x dieses Verfahren nicht unterstützt, weil sinnlos und teuer, sollte auf der Hand liegen.