Deutsche Bahn: „Schnellste Verbindung anzeigen“ ist irreführend
Die Deutsche Bahn darf die bisherige Form der Suchfunktion „Schnellste Verbindung anzeigen“ weder in ihren Apps noch auf der Webseite anbieten. Das Oberlandesgericht Frankfurt teilte mit, dass die Funktion irreführend ist. Ein anderes Transportunternehmen aus dem Bereich des Schienenpersonennahverkehrs hatte gegen die Bahn Beschwerde eingelegt, laut dem Oberlandesgericht sei die bisherige Form „irreführend und unlauter“.
Der dahinterliegende Algorithmus springt bei der Ergebnisanzeige von der absolut schnellsten Verbindung jeweils vorwärts (bei Eingabe der Abfahrtszeit) oder rückwärts (bei Eingabe der Ankunftszeit) zu den jeweils zeitlich folgenden zweitschnellsten Verbindungen. Nicht angezeigt werden kürzere Verbindungen, deren Abfahrts- bzw. Ankunftszeit vor der jeweiligen Uhrzeit der absolut schnellsten Verbindung liegt.
Klingt verwirrend? Laut Gericht äußert sich das beispielsweise so: Würde ein Gast um 9 Uhr losfahren wollen, dann wäre eine Fahrt ab 9:20 Uhr, die eine Stunde dauert, der erste Treffer. Dann würde eine Verbindung kommen, die um 9:30 Uhr startet, aber 2 Stunden dauert. Dabei wäre allerdings eine Fahrt, die um 9:10 Uhr starten würde, aber 90 Minuten dauert, nicht angezeigt werden.
Mit heute veröffentlichter Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) der Tochter der Deutschen Bahn wegen Irreführung das Anbieten dieser Suchoption untersagt. Die streitgegenständliche Version wurde während des Eilverfahrens geändert und ist gegenwärtig nicht mehr online verfügbar.
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Zumindest auf der Webseite ist die Option immer noch verfügbar.
Haben die sich wegen einem Software-Bug vor Gericht gestritten? Das patcht man und fertig. Vielleicht noch „Danke für den Hinweis.“ antworten und eine Gratis-Bahncard 25 für ein Jahr als Dankeschön mitschicken…
Naja, wir sind hier in Deutschland 😛 Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass sich die DB einfach geweigert hat das Problem anzuerkennen und das wollte man dann nicht hinnehmen. Um das zu beurteilen, dazu fehlt einfach die Vorgeschichte.
Nein!
Siehe meinen Kommentar weiter unten.
Naja vermutlich hat das zur Folge, dass z.B. dir zwar der ICE um 9:20 und der DB Regio um 9:30 angezeigt wurde aber eben nicht der Alex/BRB/GoAhead um 9:10 etc. Und damit ist die Konkurrenz eben vor Gericht.
Mich wundert nur, dass es die gleichen Fälle ja auch sicher umgekehrt geben müsste denn der Algorithmus sortiert ja rein nach Fahrzeit nicht nach Verkehrsunternehmen. Sprich es war keine Benachteiligung der Konkurrenz per Se sondern einfach nicht gut umgesetzt.
Weltweit suchen Routingsysteme nach den schnellsten Verbindungen. Aber in Deutschland regelt man das bei Gericht. Herrlich traurig.
So ganz den Sachverhalt nicht verstanden?
Es werden Angebote von z.B. FlixTrain einfach nicht angezeigt!
DB hat sich geweigert, diese Abfahrtzeiten dieser Züge in diesem Tool anzuzeigen!
Unlauterer Wettbewerb, des halb landete das vor Gericht.
Unter diesem Artikel musste das zweite mal Deutschland gebasht werden.
Das ist so pauschal nur völlig falsch, denn Flixtrain wird sehr wohl angezeigt. Suchst du z.B. von Frankfurt Süd nach Stuttgart mit aktiver Option schnellste Verbindung wird dir der Flixtrain angezeigt. Suchst du vom Hauptbahnhof wird er nicht angezeigt, da es durch einen zusätzlichen Umstieg eben nicht mehr in die Kategorie schnellste Verbindung fällt.
Warum unterstellt du mir, den Sachverstand nicht verstanden zu haben? Die Bahn nutzt für Ihre Auskunftssysteme eine Routinganwendung eines deutschen Softwareunternehmens, das in vielen Auskunftssystemen weltweit seit Jahrzehnten eingesetzt wird und bei der Suche nach der „schnellsten Verbindung“ immer den gleichen Algorithmus verwendet. Das hat nichts damit zu tun, dass FlixTrain nicht angezeigt werden würde – sondern es gibt (Einzel-)Fälle, in denen aufgrund des gewählten Algorithmus eine mögliche Verbindung nicht angezeigt wird (egal welchen Verkehrsunternehmens, das kann genauso auch DB-eigene Verbindungen betreffen), obwohl sie schneller wäre. Dem Routingalgorithmus ist dabei das Verkehrsunternehmen nämlich völlig egal. Von daher ja, der Algorithmus könnte vermutlich besser programmiert werden. Aber auch bezeichnend, dass das in Deutschland vor Gericht geklärt werden muss.
Ich glaube DU hast da was nicht verstanden! Es werden grundsätzlich alle Fremdunternehmen angezeigt, da ist keins ausgeschlossen.
Guck dir mal das Beispiel im obrigen Artikel an!
Da wird die Verbindung um 09:10 (Verbindung 1) nicht angezeigt da es eine andere Verbindung (2) gibt, welche zwar 10 Minuten später abfährt, aber 20 Minuten vorher da ist.
Verbindung 1: 09:10 – 10:40
Verbindung 2: 09:20 – 10:20
Verbindung 3: 09:30 – 11:30
Bahnlogik ist da wohl, das wer Verbindung 1 bekäme, ja auch problemlos Verbindung 2 bekommt und die vorher da ist. Daher findet die Bahn Verbindung 1 sinnlos und zeigt die garnicht erst an.
Ich verstehe zwar nicht, wieso man dagegen klagen kann aber ich hoffe dennoch, dass es zu einer Anpassung kommt. Oft genug würde ich lieber ein andere Verbindung nutzen weil ich dann weniger am Bahnhof rumstehe, ggf. weiß, das der Aufzug am Zielbahnhof wo Verbindung 2 ankommt derzeit defekt ist oder einen Betreiber/Linie umgehen kann die oft ausfällt wegen mangelndem Personal. Derzeit muss ich da dann z.B. einen Zwischenhalt angeben wo die S-Bahn hält um auch diese angezeigt zu bekommen.
Kein Wunder, dass die deutsche Justiz überlastet ist und hier nichts vorangeht.
Ja, so ist das eben, wenn man sein Recht erst einklagen muss!
Würden sich alle an Recht und Gesetz halten, wäre die Welt eine bessere. 😉
Ob es ein Gericht hierfür erfordert möchte ich nicht beurteilen. Die Funktion selber war jedoch wie im Beispiel beschrieben absoluter Müll. Ein ICE von Nürnberg nach Würzburg, der 3 Minuten nach dem schnelleren fuhr und nur wenige Minuten länger brauchte, wurde mir nie angezeigt. Selbst wenn der schnellere ausfiel, kam nur der Hinweis auf Ausfall und als Alternative ein Zug der 45 Minuten später fuhr.
Was Du beschreibst, ist wiederum eine ganz andere Sache!
Es ging darum, dass Abfahrtszeiten eines anderen Unternehmens einfach ignoriert wurden
und DB sich weigerte, dies zu ändern.
Nein, das stimmt so nicht siehe meine obige Antwort auf deinen Kommentar.
Beides passt nicht. In Davids Beispiel wird auch mit Urteil des OLGs die genannte Verbindung nicht angezeigt werden, weil sie eben nicht die schnellste Verbindung ist (mal den Fall eines Ausfalls ausgeklammert – da kommt es darauf an, wie der Ausfall ins System eingespielt wurde). Und Miras Aussage, dass Abfahrtszeiten eines anderen Unternehmens ignoriert worden wären, ist falsch. Der Routingalgorithmus sucht in Bruchteilen von Sekunden nach der schnellsten Fahrtmöglichkeit (unabhängig vom Verkehrsunternehmen) und rechnet dann von diesem „Treffer“ aus weiter. Dadurch wird in bestimmten Konstellationen – darum geht es in dem Urteil – eine frühere „zweitschnellste“ Verbindung unterschlagen. Ob man das besser lösen könnte, ohne, dass die Suchzeiten dadurch nach oben schießen, kann ich nicht beurteilen. Nachdem der Router aber natinonal und international bei so einigen Verkehrsunternehmen eingesetzt wird, und das nicht erst seit gestern, dürfte die Software halt schon ziemlich ausgereift sein.
Für alle die das wissen ist es ein riesen Vorteil, da die Züge meist deutlich leerer sind 🙂
Ich verstehe das nicht. wenn ich jetzt (DI, 03,.09. 16:25 Verbinungen München-Berlin suche mit der Option „schnellste“, sehe ich:
– 16:55 – 22.14 Dauer = 5:10
– 17.53 – 22:38 Dauer = 4:45
Was heißt also „schnellste Verbindung“, was die „nächst schnellen“. Wieso kann das nicht einmal das Gericht verständlich formulieren???
Vereinfacht in etwa so: Du suchst die schnellste Verbindung ab 12 Uhr. Der Router liefert dir drei Vorschläge zurück, einmal 12:30 (Fahrzeit 2h), 13:00 (Fahrzeit 2h 20min) und 13:00 (Fahrzeit 2h 10min.).
Unterschlagen werden würde aber z.B. eine Fahrt, die um 12:20 beginnt und eine Fahrzeit von 2h 15min hat. Die ist zwar schneller als die 13 Uhr Fahrt, hat aber für den Router keinen Vorteil im Vergleich zur 12:30 Fahrt und wird deshalb nicht angezeigt. Das dürfte fast jeder Fahrplanrouter so oder so ähnlich handhaben. Gericht sagt nun, du zeigst eine 2h 20min Fahrt an, nicht aber eine 2h 15min Fahrt – entsprechend zeigst du nicht die schnellste Verbindungen an.