E-Book-Klage: Internet Archive legt Berufung ein

Das Internet Archive hat angekündigt, gegen seine Niederlage in einem großen Urheberrechtsstreit um E-Books in Berufung zu gehen. Der Fall dreht sich um das Open-Library-Programm der gemeinnützigen Organisation, bei dem Menschen eingescannte Kopien physischer Bücher digital »ausleihen« können. Verlage wie Hachette, HarperCollins, Wiley & Sons und Penguin Random House hatten das Internet Archive verklagt und behauptet, es betreibe eine Art digitale Piraterie. Im März entschied ein Richter in New York zu großen Teilen zugunsten der Verlage.

Zitat Chris Freeland, The Internet Archive:

Im Großen und Ganzen wird diese einstweilige Verfügung zu einem erheblichen Verlust des Zugangs der Öffentlichkeit zu wertvollem Wissen führen. Das bedeutet, dass Menschen, die keiner Elite-Institution angehören oder nicht in der Nähe einer gut ausgestatteten öffentlichen Bibliothek wohnen, den Zugang zu Büchern verlieren, die sie sonst lesen könnten. Es ist ein trauriger Tag für das Internetarchiv, unsere Kunden und alle Bibliotheken.

Das Urteil besagte, dass das Scannen und Verleihen von Büchern durch das Internet Archive nicht durch das Fair-Use-Gesetz geschützt ist. Im August einigte sich das Internet Archive darauf, den öffentlichen Zugang zu kommerziell erhältlichen Büchern, die noch urheberrechtlich geschützt sind, einzuschränken. Diese Entscheidung hatte auch Auswirkungen auf andere Bibliotheken, die eine ähnliche »kontrollierte digitale Ausleihe« anbieten möchten.

Der Direktor der Bibliotheksdienste des Internet Archive, Chris Freeland, erklärte, dass die Berufung ein schwieriger Rechtsstreit sein könnte, und betonte die Bedeutung des Kampfes für den Fortbestand von Bibliothekssammlungen im digitalen Zeitalter. Das Internet Archive bereitet sich auch weiterhin auf eine Klage von Musikverlegern vor, die die Digitalisierung alter Schallplatten betreffen.

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8 Kommentare

  1. Ist halt wirklich war. Wollen wir, dass alles nur noch kommerzialisiert erhältlich ist? Dass jemand ohne Geld oder großartigen Zugang, kein Zugang mehr zu Büchern und damit Wissen hat, im weiteren Sinne? Die Arbeit vom Archive.org ist echt genial und wichtig, aber ob das nicht bald alles im Keim erstickt wird. Das Plattenarchiv ist auch sehr wertvoll, finde ich, da es eben Aufnahmen von Schallplatten sind, mit allen Fehlern. Das ersetzt dann auch nicht den Kauf einer CD oder eben des MP3-Albums bei iTunes. Bei Büchern gilt doch dasselbe. Wer ausleiht, kauft doch trotzdem noch oder kauft eben ohnehin nicht, weil es ihm nicht möglich ist.

    • Hier kann ich nur zustimmen. Viele Menschen ignorieren diesen Umstand, dass bestimmte Privilegien wie ein Verstärker wirken können; und andersherum bei denen, die diese Privilegien eben nicht haben, wie eine Bestrafung. Das ist ein idealer Nährboden für Spaltung in jeglicher Form.

      Das Urheberrecht, wie wir es kennen, stammt größtenteils aus dem 19. Jahrhundert. Das bedeutet, dass ein Teil der Juristen im Sinne von sich an zusätzlichen Einnahmen ergötzenden Hinterbliebenen und geldeintreibenden, elitär operierenden Zirkeln (Verlage, Vertriebe, Agenturen und Antipiraterie-Unternehmen) handeln, die vorgeben, Künstler und Autoren zu schützen und zu vertreten, den größten Anteil aber für sich beanspruchen. Heute versuchen die Nutznießer, gesetzliche Bestimmungen, die von der Moderne mehr als überholt worden sind, mit allen verfügbaren Mitteln als Status quo zu erhalten, um maximal profitieren zu können.

      Erforderlich wäre ein gänzliches Umdenken, was die Bestimmungen zum Copyright betrifft. Vieles müsste reformiert und neu definiert werden. Und wir müssten alles vor allem dynamischer, an den Zeitgeist ausgerichtet, gestalten. Das Ziel muss sein, dass Inhalte nicht zu lange „geschützt” werden, sodass überprüfte Vervielfachung, Anpassung und Verteilung als eine Art von künstlerischer und literarischer Evolution begriffen werden, die den gesellschaftlichen Fortschritt in allen möglichen Schichten vorantreiben kann, während wir Künstler und Autoren für ihr Werk direkt und angemessen belohnen – und nicht die Verlage und Erben.

      • Das gesamte moderne Urheberrecht, insbesondere diese Anspruchshaltung, für dieselbe Arbeit immer und immer wieder entlohnt zu werden, selbst wenn man diese gar nicht selbst geleistet hat und der eigentliche Urheber schon vor Jahrzehnten verstorben ist, entstammt dem Zeitalter der Industrialisierung, als man erstmalig Möglichkeiten hatte, künstlerische Werke maschinell zu vervielfältigen. Weder zu Bachs, noch zu Goethes Zeiten kannte man dieses Konzept. Das Urheberrecht war immer primär für die Verwertungsindustrie gedacht: Verlage, Plattenfirmen, Filmverleihe…

        Vor der Digitalisierung und dem Internet war der Anwendungsbereich auch weitgehend auf andere Unternehmen beschränkt – schon weil man als Privatperson meistens gar nicht die Möglichkeiten hatte, Medien „unerlaubt“ zu vervielfältigen. Versuchen Sie mal, eine Schallplatte nachzupressen oder eine Filmrolle zu kopieren. Für den Ottonormalsterblichen war es kaum möglich, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen, und das hat sich mit dem Internetzeitalter schlagartig ins Gegenteil verkehrt. Und anstatt die Ansage zu machen, dass das Urheberrecht nie dafür gedacht war, den Kunden zu bestrafen, der sich eine Sicherungskopie macht, und dass auch das Urheberrecht Schranken unterliegen kann, wenn gewisse öffentliche Interessen (wie z. B. an Erhaltung, wissenschaftlichen Zwecken und [finanzieller] Barrierefreiheit) überwiegen; wird der Industrie völlige Narrenfreiheit gewährt und man gestattet ihr, der Kundschaft und der Gemeinschaft immer mehr Kontrolle über Kulturgüter und rechtmäßig erworbene Werke zu entziehen und sich selbst Dauerblankoschecks auszustellen.

        Der erbrechtliche Teil, dass das Urheberrecht erst Jahrzehnte nach dem Tod des Urhebers erlischt, sollte übrigens m. E. ersatzlos gestrichen werden. Ich finde es ohnehin schon vermessen, dass jemand urheberrechtlichen Nutzen aus einem Werk ziehen soll, zu dem er nichts beigesteuert hat; und außerdem hat der Urheber, wenn es gut lief, bereits zu Lebzeiten mit dem Werk Vermögen angehäuft, das vererbt wird. In Deutschland ist es nicht einmal möglich, das Urheberrecht im eigentlichen Sinne vollständig z. B. an den herausgebenden Verlag abzutreten, das Höchste der Gefühle sind ausschließliche Nutzungsrechte, die meist auch per Knebelvertrag erteilt werden. Wenn wir das Urheberrecht als so ureigenes und höchstpersönliches Recht des Urhebers betrachten, dass er es nicht abtreten kann, warum soll es dann erblich sein?

  2. Moin. Da fehlt ein t in der Überschrift. Classic Autokorrektur.

  3. Zitat: „Das bedeutet, dass Menschen, die keiner Elite-Institution angehören oder nicht in der Nähe einer gut ausgestatteten öffentlichen Bibliothek wohnen, den Zugang zu Büchern verlieren, die sie sonst nicht lesen könnten. “
    Das ist semantisch falsch (Übersetzungsfehler?). „Sie verlieren Zugang zu Büchern … die sie sonst nicht lesen könnten“ ist quasi eine doppelte Verneinung und daher in diesem Kontext sinnfrei.
    Inhaltlich korrekt müsste es heißen: „Das bedeutet, dass Menschen, die keiner Elite-Institution angehören oder nicht in der Nähe einer gut ausgestatteten öffentlichen Bibliothek wohnen, den Zugang zu Büchern verlieren, die sie sonst lesen könnten. „

    • André Westphal says:

      Da hast du recht, das eine „nicht“ hab ich mal entfernt.

      • Ich sehe die ursprüngliche Aussage eher als Betonung der Exklusivität; es wurde ein Zugang ermöglicht, für den keine Alternative existiert. Die Absicht war wohl, eine absolute Notwendigkeit des Fortbestehens herauszustellen.

        Die Änderung (an einem Zitat?) schwächt die Absicht dahinter eher unnötig ab; In sich schlüssig wären aber tatsächlich beide Varianten.

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