Europäische Kommission: Vorschläge für optimierten Zahlungsverkehr im digitalen Zeitalter
Die Europäische Kommission hat Vorschläge vorgelegt, um den Zahlungsverkehr und den Finanzsektor in Europa in das digitale Zeitalter zu überführen. Es soll auch darum gehen, Verbraucherschutz und Wettbewerb bei elektronischen Zahlungen zu verbessern. Damit möchte man auch dem Wandel begegnen, dass elektronische Zahlungen in der EU immer stärker zunehmen.
Standen sie etwa 2017 für einen Wert von 184,2 Bio. Euro, waren es 2021 schon 240 Bio. Euro. Zwei Maßnahmenpakete hat jetzt die EU-Kommission vorgeschlagen, um dem Wandel zu begegnen. So will man die derzeitige Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ändern und zur PSD3 modernisieren und eine Verordnung über Zahlungsdienstleistungen einführen. Das Ganze besteht aus einem Maßnahmenpaket, das Zahlungsbetrug bekämpfen soll. Etwa sollen die Zahlungsdienstleister, betrugsbezogene Informationen untereinander austauschen dürfen.
Auch möchte man die Vorschriften für die Kundenauthentifizierung verschärfen. Ebenfalls sollen die Erstattungsrechte von Betrugsopfern ausgeweitet werden und ein System zur Überprüfung der Übereinstimmung der IBAN-Nummern der Zahlungsempfänger mit ihren Kontonamen für alle Überweisungen verbindlich werden. Ziel sei es auch, die Wettbewerbsbedingungen zwischen Banken und Nichtbanken weiter anzugleichen, insbesondere durch Gewährung des Zugangs von Nicht-Bank-Zahlungsdienstleistern zu allen Zahlungssystemen in der EU, mit Garantien und Sicherungen der Rechte dieser Anbieter auf ein Bankkonto.
Es gibt auch einen Legislativvorschlag über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten:
Mit diesem Vorschlag sollen klare Rechte und Pflichten für den Austausch von Kundendaten im Finanzsektor über Zahlungskonten hinaus festgelegt werden. Dazu gehört etwa ein Anrecht, aber keine Verpflichtung für Kunden, ihre Daten an Datennutzer (z. B. Finanzinstitute oder FinTech-Unternehmen) in einem sicheren maschinenlesbaren Format weiterzugeben, um neue, kostengünstigere und bessere datengesteuerte Finanz- und Informationsprodukte und -dienstleistungen zu erhalten (z. B. Instrumente für den Vergleich von Finanzprodukten, personalisierte Online-Beratung).
Ergänzt wird dies durch eine Verpflichtung der Inhaber von Kundendaten (z. B. Finanzinstitute), diese Daten den Datennutzern (z. B. anderen Finanzinstituten von FinTech-Unternehmen) zur Verfügung zu stellen, indem sie die erforderliche technische Infrastruktur einrichten und – als unerlässliche Voraussetzung für eine solche Weitergabe – die Zustimmung der Kunden einholen. Kunden sollen also im Einklang mit der DSGVO die Kontrolle über ihre Daten behalten.
Damit das alles funktioniert, ist eine Normung der Kundendaten und der erforderlichen technischen Schnittstellen in Systemen für den Finanzdaten-Austausch, denen sowohl Dateninhaber als auch Datennutzer als Mitglieder angehören müssen, vorgesehen. Es soll auch klare Haftungsregelungen bei Datenschutzverletzungen und Streitbeilegungsmechanismen in Systemen für den Finanzdaten-Austausch geben.
Mit dem Vorschlag ergänzt die Kommission vorangegangene Bemühungen aus dem Jahr 2022 für eine Verordnung, wonach Sofortzahlungen in Euro allen Bürgern sowie Unternehmen, die ein Bankkonto in der EU und in den EWR-Ländern unterhalten, zur Verfügung gestellt werden sollen. Insgesamt soll sich diese Initiative für den Finanzsektor in die generelle europäische Datenstrategie einfügen.
Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf gelangt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.
Für Kunden besteht keine Verpflichtung, ihre Daten an Datennutzer weiterzugeben – aber für die Inhaber von Kundendaten besteht die Verpflichtung, diese Daten an Datennutzer weiterzugeben. Wie soll das denn zusammenpassen?
Steht doch im Text:
Ergänzt wird dies durch eine Verpflichtung der Inhaber von Kundendaten (z. B. Finanzinstitute), diese Daten den Datennutzern (z. B. anderen Finanzinstituten von FinTech-Unternehmen) zur Verfügung zu stellen, indem sie die erforderliche technische Infrastruktur einrichten und – als unerlässliche Voraussetzung für eine solche Weitergabe – die Zustimmung der Kunden einholen.
„Auch möchte man die Vorschriften für die Kundenauthentifizierung verschärfen.“ Aha, genau sowas erwarte ich von Bürokraten, wieder irgendwas verschärfen, um es dem Anwender schwerer zu machen. Als PSD2 eingeführt … äh, durchgesetzt wurde, war ja auch der Aufruhr groß, wegen dieser weltfremden Authentifizierung. Hat sich nur irgendwie in Wohlgefallen aufgelöst, warum auch immer. Aber das gefällt den Bürokraten wohl nicht, jetzt wird nachgeschärft. Jawoll.
So ist das mit Sicherheit. Wenn’s für den Angreifer schwerer wird, wird’s auch für den Nutzer nicht einfacher.
So lange es um mein Geld geht, habe ich ein ursächliches Interesse an möglichst betrugssicheren Autentifikationsverfahren. Ich habe in meiner wohnungstür ja auch ein modernes Schloß und keinen alten Bartschlüssel aus dem vorvorigen Jahrhundert mehr … ist wie im analogen Leben: ein Scchloß und ein zweites bedeutet zwei Schlüssel und zweimal aufsperren, aber hält den Dieb auch mehr auf als nur ein Schloß … gibt mir ein gutes Gefühl auch wenn es länger dauert.