Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: Fehler sorgt für gelöschte Beschwerden

Beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hat es eine ärgerliche Panne gegeben: Aufgrund eines technischen Defekts sind alle Eingaben, die vom 3. bis 8. Mai 2023 über das Online-Beschwerdeformular eingereicht wurden, gelöscht worden. Solltet ihr da also etwas eingereicht haben, müsst ihr das Procedere jetzt wiederholen.

Die Eingaben bzw. Beschwerden konnten nämlich nicht bearbeitet werden. Man entschuldigt sich für den technischen Fehler bei den Betroffenen.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

6 Kommentare

  1. Peinlicher gehts wohl kaum, Datenschutz und Datensicherheit gehen übrigens immer Hand in Hand. Sollte man denen dort vielleicht auch mal erklären.

    Die machen also nur 1x/Woche Backups und zwar Dienstag 0:00 oder was?
    Berlin ist offenbar wirklich gefallen – vielleicht mal beim Berliner Beauftragter für Datenschutz beschweren… ohh wait.

    • Greymane says:

      Berlin ist ein Lost State. Die Bundeshauptstadt und das sagt schon einiges über dieses Land generell, Deutschland ist ja nun schon seit min. 10 Jahren im freien Fall

    • HonkHonk says:

      Einfach mal draufhauen, gell.
      Vermutlich wurden die Eingaben nicht in die Datenbank eingetragen, da kann dann nichts gesichert werden.
      Ich sehe es positiv, dass sie den Vorfall schildern und es nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Fehler passieren

      • Stellt sich dann die Frage, warum das nicht getestet wird. Die Behörde selbst ist ja ggü Unternehmen nicht zimperlich alles zu fordern. Da darf man dann auch forsch zurückfragen, warum sie es selbst nicht richtig machen.

  2. Hey, das ist gelebter Datenschutz!
    Wo nichts (mehr) gespeichert ist, sind auch keine Daten mehr erfasst. Eigentlich alles richtig gemacht, oder?

    • Wäre da nur nicht das Grundprinzip aus Art. 5 Abs. 1 lit. f) DS-GVO: „Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet einschließlich Schutz vor (…) unbeabsichtigtem Verlust (…)“

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.