ebay kleinanzeigen: DHL-Versand kostenlos – das sind die Details

Vom 17. bis 31. März erhalten Nutzer von ebay kleinanzeigen mit einem Aktionscode gratis DHL-Versand bei der Verwendung von „Sicher bezahlen“ – und das für alle Paketgrößen auf der Plattform. So eine Aktion gab es erst vor kurzem und nun legt man das Ganze wieder frisch auf. Wie das funktioniert? Zunächst ist alles wie immer: Artikel suchen, auswählen und auf „Direkt kaufen“ oder „Angebot machen“ klicken.

Durch diesen Klick entscheiden sich Käufer für die Verwendung von „Sicher bezahlen“, über die Artikel per Kreditkarte, Bank- oder Sofortüberweisung bezahlt werden können. Sie ist Voraussetzung für den Gratis-DHL-Versand. Um gleich die passenden Artikel zu finden, sollten und Nutzer schon bei der Suche unter „Paketdienst” nach „DHL“ filtern sowie im Weiteren DHL als Versandoption auswählen.

Das macht man natürlich nicht unbegrenzt, es gibt eine Summe Coupons, sodass die Aktion beendet wird, wenn diese aufgebraucht sind. Ebenso kann jeder Verkäufer nur einmal den kostenlosen DHL-Versand anbieten, dafür gilt aber jede beliebige Paketgröße.

Wer „Direkt kaufen“ wählt, kann den Aktionscode „VERSANDGRATIS“ sofort eingeben. Wer den Weg über „Angebot machen“ geht, hat diese Möglichkeit erst beim Checkout, nachdem das Angebot angenommen wurde.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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14 Kommentare

  1. Da scheint nach so vielen Jahren des Verkäuferfrustes nun endlich wieder frischer wind in der Branche zu wehen. eBay wird plötzlich und unerwartet kostenlos (selbst die Verkäuferprovision von 11% wird ersatzlos gestrichen) und „eBay“-Kleinanzeigen verschenken DHL-Versandcoupons.

    Eigentlich toll, nur guckt jetzt das Finanzamt sehr genau hin, was und wieviel man da verkauft. Die Garage ausmisten und endlich mal alles verkaufen, was man nicht mehr braucht, ist nun riskant. Der Ärger mit dem Finanzamt ist ja schon vorprogrammiert.

    • Ich arbeite beim Finanzamt und wegen Garage ausmisten wird dich niemand belangen. Probleme bekommen nur solche Verkäufer, die immer die gleichen Artikel verkaufen und dies eigentlich gewerblich betreiben und nicht anmelden.

    • Das Stichwort ist Gewinnerzielungsabsicht. Die meisten „echten“ privaten Verkäufer dürften eher keine Gewinnerzielungsabsicht haben. Da es meist gebrauchte Ware ist, machst du als Privatverkäufer ja i.d.R. sogar Verlust.
      Mal ein Beispiel: Du kaufst dir im August 2022 einen Prozessor. Der kostet dich 255 Euro. Den Prozessor verkaufst du jetzt im März 2023 wieder, weil du festgestellt hast, dass du doch noch mehr Leistung benötigst. Jetzt erzielst du aber nur noch 150 Euro im Verkauf. Deine Absicht ist im Endeffekt nicht, Gewinn zu machen, sondern zum einen deinen Verlust etwas auszugleichen bzw. dafür zu sorgen, dass der Prozessor jetzt nicht im Regal verstaubt…

      Es geht hier allein um die Leute, die als Privatverkäufer auftreten, aber ganz klar gewerbliche Absichten haben. Sprich: Gewinnerzielung. Scalper wären so ein nettes Beispiel. Egal ob bei Technik (wie in den letzten Jahren bei Grafikkarten oder Konsolen) oder eben klassisch bei Konzertkarten. Wenn ich für Summe X irgendwo etwas kaufe und eigentlich direkt die Absicht habe, diese für Summe X + Y weiterzuverkaufen.

      Das Finanzamt interessiert sich nicht dafür, ob du deine Garage ausräumst und etwas Geld damit machst. Zumal das Finanzamt schon vor der Form eigenständig im Netz recherchiert und gezielt bei den Anbietern nach Daten gefragt hat. Die Neuerung erleichtert dem Finanzamt das ganze nur, indem man die Verantwortung den Plattformbetreibern überträgt.

      • Trotzdem könnte das FA bei vielen Verkäufen auch solcher Gebrauchtwaren eine Gewinnerzielungsabsicht einfach unterstellen. Dann liegt die Beweislast beim ebay-Verkäufer, der dann z.B. alte Kaufquittungen vorlegen müsste, um z.B. nicht in den Verdacht eines gewerblichen An- und Verkäufers zu kommen. Und wer hat für seinen Kram vom Dachboden schon noch die alten Belege?

    • Eigentlich nicht. Selbst wenn es zu steuerpflichtigen Einkünften käme, gilt ja für die Überschussermittlung: Einnahmen abzüglich Ausgaben. Da sollte bei Verkäufen von Hausrat in der Regel kein Gewinn entstehen.

      • Dazu musst Du dann aber die „Ausgaben“ (für den ursprünglichen Kauf des Artikel) belegen können. Wer hat für die Sachen vom ausgemisteten Dachboden schon noch die alten Kaufquittungen?

        • Da reicht eine simple Schätzung. Es liegt doch auf der Hand, dass man gebrauchte Sachen in der Regel nur unter Anschaffungspreis los wird.

  2. Das Problem hierbei ist doch nicht die grundsätzliche rechtliche Grundlage, die bei Privatverkäufen („Garage ausmisten“) in aller Regel das steuerfreie Verkaufen erlaubt.

    Das Problem ist dass hier klammheimlich und hinterfotzig eine Beweislastumkehr eingeführt wurde.

    Ab Januar 2024 wird das Finanzamt Briefe verschicken: „sie haben letztes Jahr für 2150€ auf eBay Verkäufe getätigt, bitte legen sie uns für jeden verkauften Artikel dar wieso dafür kein Gewinn erzielt wurde oder zumindest keine Gewinnerzielungsabsicht vorlag. Sollten wir keine detaillierte Aufstellung inclusive aller ursprünglichen Kaufrechnungen der Artikel erhalten, werden die 2150€ ihnen zu Ihrem Grenzsteuersatz als Einnahme abgerechnet.“

    • Mehr als 30 Artikel oder mehr als 2000€ Verkaufsumsatz in einem Jahr, hatte ich noch nie. Und zwar nicht nur knapp. Ich bin mir sicher, das geht 99% der Bürgern genau so. Ist somit sicher kein allgemeines Problem! Und diese 99% sind sicher froh, wenn solche Fake-Privatverkäucfer verschwinden, denn da gibts auch keinerlei Gewährleistung. Von den verhinderten Steuerzahlungen mal abgesehen, denn um die gehts dem Staat natürlich nur.

      • Zwei oder drei höherpreisige Artikel wie ein Musikinstrument o.ä. reichen dafür schon. Verkauft ja nicht jeder nur seine alten CDs für 1€ …..

  3. Also ich besitze viel Zeug, was problemlos mehrere tausend Euro Einnahmen erzielen würde. Bei meiner Tauchausrüstung kann ich die Aufgabe des Hobbys noch relativ leicht darlegen. Aber alleine die vielen Elektronik-Dinge, die ich besitze, würden nen kleinen Trödelmarkt füllen. Alter Krempel ist mein Hobby, aber über die Jahre wurde es zu viel. Und nun? Wenn ich das alles verkaufe, was ich unbedingt benötige, bin ich ganz schnell in einer Diskussion mit dem Finanzamt, die ich verliere. Einkaufsbelege, Sammlerkataloge … sowas habe ich alles nicht zum Nachweis, dass ich keine Gewinnerzielungsabsicht habe bzw. dass ich das Zeug schon seit Jahrzehnten besitze.

  4. Was ich NICHT unbedingt benötige – meinte ich.

    Zum Beispiel habe ich kistenweise alte Radio-Röhren. Damit habe ich die Röhrenradios repariert, die ich gesammelt habe. Tausende. Teil neu, teils benutzt. 60-100 Jahre alt. Im Durchschnitt sind die 5€ wert, pro Stück. Manche 700€, andere 1€. Spätestens bei der dritten Radioröhre, die ich verkaufe, sieht das das Finanzamt als gewerblichen Verkauf an. Natürlich könnte ich alles zusammen als Konvolut verkaufen. Zu einem Bruchteil des Wertes allerdings. Wie man es macht, es ist Geldvernichtung. Entweder zahlt man Steuern, weil man nicht beweisen kann, dass es eine Sammlungsauflösung ist, oder man muss sein Zeug halb verschenken.

    Und da ich nen guten Job habe, ist der Verkauf als zusätzliche Einnahme mit einem ziemlich hohen Steuersatz belegt. Als Rentner in 15 Jahren wäre ich aufgrund der niedrigen Rente vermutlich steuerfrei und könnte nach Herzenslust verkaufen. Aber da kann ich sicher kaum noch krauchen und will keine Pakete mehr packen. Ein Dilemma.

    • Zusätzliche Bürokratie und eine zusätzliche Möglichkeit, dem kleinen Mann in die Tasche zu fassen und auch noch den letzten Pfennig rausholen, weil man an die Großen (Amazon, Google) nicht rankommt. Genau darum gehts bei dieser Sache. Der anlasslose Zugriff auf jedermanns Bankkonto per „Kontorundruf“ (inzwischen exzessiv von allen entsprechenden Behörden genutzt) reichte eben nicht mehr….

      • Einen anlasslosen Zugriff auf das Bankkonto gibt es vom Finanzamt nicht. Ist noch nicht einmal technisch möglich.
        Interessiert außerhalb von Betriebsprüfungen auch nicht.

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