Verbraucherschützer reichen eine Musterfeststellungsklage gegen die Singlebörse Parship ein
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Oberlandesgericht Hamburg eine Musterfeststellungsklage gegen Parship eingereicht. Worum geht es? Die Singlebörse hält die Nutzer nach Ansicht der vzbv unzulässig in langfristigen Verträgen. Die AGB-Klauseln zur Vertragsverlängerung sind laut den Verbraucherschützern rechtlich unwirksam.
Solltet ihr betroffen sein, könnt ihr euch ab sofort Klageregister eintragen, um an der Musterfeststellungsklage teilzunehmen. Die Teilnahme ist kostenlos und die Eintragung ist online möglich. Der vzbv hat Textbausteine erstellt, die ihr für die Anmeldung verwenden könnt. Nach Ansicht des vzbv ist es zudem jederzeit möglich, den Vertrag mit Parship fristlos zu kündigen. Es könnten außerdem Erstattungsansprüche in dreistelliger Höhe je Nutzer vorhanden sein.
Die Klage des vzbv soll im Wesentlichen den Nutzern helfen, die unzulässig gestalteten Verträge zu beenden. Auch geht es darum, Beträge zurückzufordern, die zu Unrecht erhoben worden sind. Parship hatte da schon 2020 eins vom Europäischen Gerichtshof auf den Deckel bekommen: Der hatte geurteilt, dass die Singlebörse nicht bei rechtzeitigem Widerruf weiter hohe Zahlungen einheimsen darf. Wer seinen Vertrag fristgerecht widerruft, muss nicht teils Hunderte Euro Wertersatz zahlen, wie es Parship forderte.
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