Solar: Chef der Bundesnetzagentur spricht sich für Schuko-Stecker bei Balkonkraftwerken aus


Die Energiewende bleibt hier in Deutschland seit langem hinter den Erwartungen zurück und Solartechnologie ist generell hierzulande aufgrund der Energiekrise so teuer wie nie. Als kostengünstige – wenn auch nicht ganz so leistungsfähige – Option sind Balkonkraftwerke schon länger in Mode. Mieter haben auch gar keine andere Möglichkeit, per Solar Strom herzustellen. Die Anlagen dürfen in Deutschland nicht mehr als 600 Watt Leistung haben und bestehen aus einem bis drei Panels und einem Mikrowechselrichter.

Theoretisch könnte man nun den AC-Ausgang des Wechselrichters nutzen und einen Schuko-Stecker zum Einspeisen nutzen. Das entspricht aber nicht der Norm, denn eigentlich müsste man erst eine Einspeisedose von Wieland von einem Elektriker installieren lassen. Daran halten sich aber nicht wirklich viele.

Der Chef der Bundesnetzagentur spricht sich per Twitter inzwischen für weniger Bürokratie aus und unterstützt den einfachen Schuko-Stecker, insofern ein zertifizierter Wechselrichter vorhanden ist. Dieser muss aber eben noch offiziell in die Norm aufgenommen werden.

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49 Kommentare

  1. Wahnsinn, sehr gut!
    Die Anlagen werden so oder so errichtet. Damit käme man deutlich einfacher zu einer legalen Anlage und es würden sicher auch bedeutend mehr Anlagen bei den Netzbetreibern gemeldet.

  2. Ich wünsche Euch allen viel Spaß im Kampf mit den Netzbetreibern. Meine lokalen Stadtwerke sind noch in der Vergangenheit verankert und meinen, dass sie ein Recht hätten meine Balkonsolaranlage zu kontrollieren. Meine Aussage, dass eine Anmeldung ausreicht und das Hausnetz (also alles hinter dem Zähler) die Sache meines Elektrikers ist, hat sie nicht interessiert. Ich bin allerdings auf Kooperation angewiesen, weil ich einen neuen Zähler benötige – meiner würde sich rückwärts drehen. Eine Wieland Einspeisesteckdose ist übrigens installiert und mein Wechselrichter beschränkt sich auf die 600 Watt.

    • Das ist ja auch richtig, dass du dafür einen Zähler brauchst, der nicht rückwärts laufen kann. Das ist eben aktuell so vorgeschrieben.

      • Hat er ja auch nicht abgestritten. Wobei es eigentlich Blödsinn ist, einen neuen Zähler einzubauen. Dann zählt er halt rückwärts. In den Niederlanden machen sie es auch nicht anders, nur ist es dort normal und legal.

        • Da ist aber auch das Vergütungsprinzip für Solarstrom ein anderes, daher ist das nicht mit Deutschland vergleichbar…

        • Das stimmt so nicht ganz, ab diesem Jahr, 2023, wird das in den Niederlanden nur noch solange geduldet bis die Zähler ausgetauscht wurden, denn es müssen ab sofort Smart-Meter eingebaut werden, und diese laufen nicht rückwärts.

    • Mein VNB zeigte sich bei der Anmeldung bisher unkompliziert. Mir wurde mitgeteilt, dass mein Zähler (digital, rücklaufgesperrt) gegen einen Zweirichtungszähler getauscht wird. Kosten trägt der Betreiber. Mal sehen wann das vollzogen wird.

      Nur ein Formular zur Anmeldung habe ich nirgends gefunden und daher selbst eins aus dem Netz genommen.

      Ab 2024 muss eine Meldung auch online ermöglicht werden. Die Mühlen mahlen langsam, aber es geht voran!

    • – Balkonsolar installieren
      – Zähler rückwärts drehen lassen, falls das Haus weniger verbraucht als die Anlage produziert
      – Anlage nicht anmelden

      Sich über Guerlilla-PV freuen 🙂

      • André Westphal says:

        Ich bezweifle, dass das im Regelfall eine gute Idee ist. Da brauchst du nur einen Nachbarn, der dich auf dem Kieker hat oder der Vermieter fährt mal am Haus vorbei… Und wenn allgemein dann etwas schiefgeht, zahlst du im Zweifelsfall dein Leben lang – das kann dann kein Kraftwerk mehr amortisieren.

        • Angenommen alles ist korrekt installiert, wem sollten Nachbar oder Vermieter das melden? Dem Netzbetreiber? Und was macht der dann, Zivilklage für die paar Watt? Der Netzbetreiber kann von aussen gar nicht sehen, dass das keine inselanlage ist und einen teuren Techniker, der vor dem Haus misst, ob irgendwann mal Strom zurückgespeist wird, schickt der auch nicht.

      • Das wäre Betrug und Steuerhinterziehung.

    • Das ist zwar nur ein kleines Beispiel, steht aber wieder mal exemplarisch dafür, dass wir uns im deutschen regelwütigen Vorschriftendschungel und „Beamtentum“ selbst im Weg stehen.
      Egal so man guck. Es gleich oftmals der Suche nach dem Passierschein A38.
      So wird das nichts, ob mit der Energiewende oder auch bei anderen Dingen.
      Man stelle sich vor, wir wären hier schon 5 oder 10 Jahre weiter.
      Nein stattdessen verschlafen wird die Zukunft und verschanzen uns hinter Paragraphen und Vorschriften.

    • Ich glaube, die Rechtslage ist wie folgt: Du musst deinen Netzbetreiber informieren. Hast du gemacht, alles gut. Der Zähler gehört ihm, das Wechseln ist seine Sache….

  3. Nikolai Dumitru says:

    Nur weil es viele falsch machen, ist ein Schuko Stecker immer noch nicht der genormte Einspeisestecker/Anschluss.

    Umsonst gibt es in Deutschland und weltweit nicht entsprechende VDE, DIN, ISO Normen.

    Wer den Schukostecker für Balkonkraftwerke nutzt, der riskiert den kompletten Versicherungsschutz und als Mieter die fristlose Kündigung. Bei Brand der sichere finanzielle Ruin.

    Der Schukostecker ist nicht mal Norm in Europa, da die EU sich zwar an Ladestecker für IPhones oder Smartphones abarbeiten kann, aber nicht einmal zwischen Irland und Zypern einheitliche Haushaltsgerätestecker regeln kann.

    Vielleicht sollte sich die Bundesnetzagentur langsam auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und nicht wie in letzter Zeit ausserhalb der Zuständigkeit bei Geräteeinfuhren im Bereich Überwachung (kein Handels Embargo) oder um Industrienormen kümmern.

    Binnenmarktfreiheit bei Telefontarifen wäre das erste, wo sich die Bundesnetzagentur drum kümmern kann oder warum kann ich einen finnischen Tarif hier nicht dauerhaft nutzen im europäischen Binnenmarkt, trotz Freiheit?

    • In der VDE-AR-N 4105 steht, dass eine steckerfertige Erzeugungsanlage mit einer speziellen Energiesteckdose angeschlossen werden muss. Dort ist auch *als Beispiel* die Norm VDE V 0628-1 für eine solche Steckdose aufgeführt. Gerichtlich eintschieden, dass eine Schuko-Steckdose mit entsprechender Leistungsreserve die Anforderungen der VDE-AR-N 4105 erfüllt oder nicht erfüllt, gibt es bis jetzt nicht. Verschiedene Interessenverbände sind da unterschiedlicher Ansicht.

    • Nur weil man eine Norm nicht umsetzt handelt man nicht falsch. Aber ja, falls das zu einem Brand führt kann daraus ein Rechtsanspruch gegen einen entstehen.

    • „Red Herring“-Argument. Momentan ist nichts wichtiger als der Wechsel zu erneuerbaren Energien. Dass man eine fristlose Kündigung oder den Versicherungsschutz komplett riskiert ist übrigens strittig.

    • Hast du die Normen gelesen? „Nur“ weil VIELE bei der Hälfte aufhören zu lesen (oder es vom hörensagen weitergeben) heißt es noch nicht, dass der erste Teil dem vollständigen Anforderungsumfang entspricht. Oder Netzbetreiber, die sich nur auf den ersten Teil beziehen … ob Unwissenheit oder Lobbyarbeit sei mal dahingestellt.
      In kurz: eine kontaktsichere Steckverbindung (z.B. Wieland) ODER eine entsprechende Schutzfunktion/-einrichtung welche den Ausgang stromlos schaltet muss vorhanden sein.
      Es gibt (günstige) Wechselrichter welche die geforderten Normen nicht erfüllen, von deren Nutzung würde ich auch abraten. Wenn der Wechselrichter die Normen aber erfüllt, was spricht dann gegen den Schukostecker?

      Wenn der Schuko-Stecker kein genormter Anschluss ist (was er ist), wie schließt du deinen Wasserkocher, Staubsauger oder PC an? Wäre dann ggf. sogar gefährlicher, weil die mehr als 600W über den Stecker jagen!
      Falls du dich auf die Richtung beziehst, dem Stecker ist egal ob der Strom da rein- oder rausgeht.

      In wieweit riskiert man als Mieter eine fristlose Kündigung? Gewiss, keine baulichen Veränderungen, Panels an die Brüstung hängen ohne Zustimmung etc pp … aber sonst?

      • Und wie will der Laie feststellen, ob sein gekaufter Wechselrichter der Norm entspricht? Nur weil man etwas in Deutschland kaufen kann, bedeutet dies noch lange nicht, dass die Produkte auch der Norm entsprechen. Im Grunde sind auch manche CE Konformitätserklärungen gelogen, da sie im Grunde zwar damit behaupten, den Normen zu entsprechen, aber dies nicht tun. Man braucht sich ja nur mal anzuschauen, welchen gefährlichen Kram zB Bluetti hier verkauft, und es dem Support auch egal ist bzw dieser sogar noch dümmere Tipps gibt. Also rein auf die Aussagen vom Hersteller kann man sich nicht verlassen, da ist eine andere Lösung (gesonderter Stromkreis, geeigneter Stecker etc) schon besser, bei solchen Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential.

    • Na Gut das ich aktuell nur 3.2 kW über den Schuko einspeise.
      Ich überlege mir gerade schon, ob ich mir nicht doch noch einen zweiten Fritzbox Dect 210 hole, damit der eine Schuko Stecker nicht immer so warm wird.
      Aber alles im Grünen Bereich. Habs wenigstens am 4mm² Kupfer Kabel am eigenen Kabelstrang angeschlossen.

  4. Ein guter Ansatz!
    Schade das wir in Deutschland aber nur 600Watt Balkon PV machen dürfen,
    Während in Österreich 800 Watt erlaubst sind.
    Und Es ist albern, das diese Kleinstanlagen, sowohl bei der MaStr. als auch beim VNB Stromnetzbetreiber angemeldet werden müssen. Weg mit dieser überheblichen Bürokratie dieser PV-kleinst-Anlagen!

    • Für die Anmeldung beim Netzbetreiber hat man für Mikro-PV-Anlagen zum Glück mittlerweile fast überall vereinfachte Formulare – Kontaktdaten, Standort, Solarleistung, bestätigen das man einige Auflagen einhält – hat man in unter 5min erledigt.
      Beim MaStr. braucht man schon 10-20min, die Videotutorials parallel laufen lassen hilft da sehr.
      Sicher, Bürokratie die man ggf. durch die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht bräuchte, der könnte es einfacher weiterleiten, aber keine unlösbare Aufgabe.

      • Das Anmelden beim MaStr. hatte ich in 3 Min durch. Ohne Probleme.
        Der VNB Netzbetreiber, hat dann aber 1 Jahr gebraucht um alles zu bestätigen.
        Dabei gab es Zahlreiche Rückfragen. Da sind einige VNB Netzbetreiber total überfordert und fordern Dinge die nur >10KW üblich sind.
        Weil das Personal die vereinfachte Balkon Regel gar nicht kennt….

  5. Diese Bürokratie und die Limitierungen waren für mich der Grund, weshalb ich das Thema ganz schnell wieder hab liegen lassen. Wir sind halt Dummland durch und durch, mittlerweile mehr denn je. Nix mit „bestes Deutschland aller Zeiten“.

    • Und? Mehr als 50 Prozent aller Anlage laufen ohne Anmeldung – geschadet hat es bisher niemanden.

    • Das Schlauchmachen kostet etwas Zeit und wie bei so ziemlich allem gibt es eine gewisse Bürokratie und Limitierung – die in vielen (nicht allen!) Punkten ihre Berechtigungen haben. Wem das zuviel ist, der soll es halt lassen…
      Dummland eher, weil viele es nicht mehr schaffen sich etwas Nichtvorgekautes selber zu erschließen, das muss immer als Fertiglösung mit Schleifchen in den Schoß fallen.

      Wer so ziemlich überall in der Welt Autofahren will braucht einen Führerschein, das eigene Auto muss man i.d.R. beim Staat anmelden und irgendwie auch noch versichern. Das sind für mich ähnliche Spielregeln, entweder man hält sich daran oder man lässt es bleiben.

  6. In Österreich sind aber auch 2,5mm2 in der Hausinstallation üblich. In Deutschland meistens nur 1,5mm2. Die Leitungen sind damit schnell am Limit.

    • Danke, dass Du das hier in den richtigen Kontext bringst.

      Es gibt halt Gründe für gewisse Spielregeln und anhand der meisten Kommentare zu diesem Thema in diversen Foren oder unter anderen Artikeln kann man ganz leicht erahnen, dass der Großteil der meckernden Leute nicht mal eine Ahnung hat, welche Leitungen in ihrer Hausinstallation verbaut wurden und was es heißt, wenn man die 1,5mm² auf Dauer über der Leistungsgrenze betreibt.

      • Was ist denn die Leistungsgrenze für 1.5mm2 vs. 2.5mm2 ? Bitte mal untermauern inkl. Verlegeart, Länge der Leitung und Absicherung.

        • Die Grenze für 1,5 mm2 liegt bei Verlegung in gedämmten Wänden bei 16,5 A. Bei 2,5 mm2 sind 19,5 A zulässig. Das gibt genau die nötige Reserve für eine 800 W Anlage.
          Den Rest kannst du mal fein selbst recherchieren 😉
          Deshalb ist laut Merkblatt der Bundesnetzagentur eine Überprüfung des vorhanden Stromkreises vorgesehen, sofern nicht bereits eine Einspeisesteckdose vorhanden ist. Dann muss der Stromkreis während der Installation bereits geprüft worden sei.

          Ich finde es echt super, dass hier zunehmend der legale Betrieb erleichtert wird. Trotzdem sollte man nicht alle Normen als gegenstandslos ansehen. Auch wenn die kein Gesetz sind, dienen sie dem Schutz aller Nutzer.
          Umso schöner ist es, dass diese Normen derzeit weiterentwickelt werden.

          • Wenn ich die Aussagen von @Dreffi richtig verstehe, dann müsste für die Einspeisung des „Balkonkraftwerk“ ein separater Stromkreis geschaffen werden. Dieser wäre dann im günstigsten Fall dauerhaft mit 600W belastet und mit zusätzlichen elektrischen Verbrauchern wäre die Leitung mit einem Querschnitt von 1,5mm² schnell überlastet. Die Realität dürfte aber ganz anders aussehen. Da wird für die Einspeisung des „Balkonkraftwerk“ einfach mal die vorhandene Schukosteckdose auf dem Balkon verwendet. Vielleicht auch noch in Verbindung mit einer Mehrfachsteckdose, denn man will ja auch mal den elektrischen Grill (2000 W) auf dem Balkon benutzen. Allerdings gibt es durchaus Argumente, die gegen eine dauerhafte Nutzung von Schuko-Steckdosen sprechen. Die Federkraft der Kontaktelemente lässt mit der Zeit nach, wenn diese immer den Stecker „festhalten“ müssen. So kommt es dann zu erhöhten Übergangswiderständen, mit der entsprechenden Wärmeentwicklung. Das kann dann schon mal (brand)gefährlich werden. Neben dem Anschluss des „Balkonkraftwerk“ mittels Wieland- oder Schuko-Steckdose, wird eine weitere Anschlussmöglichkeit gerne vernachlässigt. Man kann ein „Balkonkraftwerk“ nämlich durchaus auch per Festanschluss mit dem hauseigenen Stromnetz verbinden. Das ist dann zwar nicht mehr „Plug & Play“, aber m. E. eigentlich die sicherste Lösung. Elektrotechnische Laien sollten davon aber besser die Finger lassen und die notwendigen Arbeiten einer Elektrofachkraft überlassen. Die kennt die notwendigen technischen Regularien und auch die zu beachtenden Sicherheitsregeln.

            • Richtig. Wenn in einen vorhandenen Steckdosenkreis eingespeist wird, sollte die vorhandene Sicherung reduziert werden. Bei 1,5 mm2 Kupfer auf 13 A und bei Schraubsicherungen/Alu eine Stufe kleiner.

              Direktanschluss an eine eigene Sicherung ist natürlich optimal, aber streng genommen darf da nur eine Fachkraft ran.

              Die Steckdosen selbst sind mit 16 A auf Dauer auch schnell überlastet, da sie nicht auf Dauerlast ausgelegt sind

    • Die 800 Watt sollten aber EU weit gelten.
      Stichwort EU Netzkodex 2016/631
      Die Lobbyisten haben aber in Deutschland die 600 Watt durchgesetzt.

      • Die 800 W beziehen sich grundsätzlich erstmal nur auf die Bagatellgrenze, bis zu der eine vereinfachte Anmeldung ermöglicht werden soll.
        Für die technische Begründung der 600 W siehe die Kommentare weiter oben. Das liegt an den in Deutschland üblichen Installationen.

      • ja viel Zuviele Lobbyisten…
        VDE DKE und die Grünen, die gar nicht mehr wissen wofür Sie stehen!
        Ich bin für Balkon PV anmeldefrei bis 2kW!!!
        800 Watt wie Österreich wäre mal ein Anfang.
        Wer sich als Verbraucher unsicher fühlt, kann sich im Bedarfsfall einen Elektriker zum Prüfen dazu buchen. Aber so, wie es in diesem Land läuft ist einfach nur noch eine Lachnummer.
        Dazu zählt auch der Wieland Stecker, die Freigabe des Schukosteckers, für 600 / 800 Watt war längst überfällig.
        Ansonsten wäre z.B. bei 2kW Einspeisung, dann der Festanschluss eher die bessere Lösung.
        Aber Hauptsache die Bürokratie für die kleinen PV Anlagen wird abgebaut.

  7. Wo bitte schön ist der Wieland Stecker genormt? Der Wieland Stecker ist nicht einmal dafür entwickelt worden. Ob Schuko oder Wieland ist nicht eindeutig. Jeder Netzbetreiber handhabt das anders. Am besten ist, man spendiert fürs Balkonkraftwerk einen eigenen Stromkreis und macht es ohne Stecker direkt.
    Bei zugelassenen WR kann am Stecker niemals eine gefährliche Spannung entstehen, da der WR die Spannung prüft, bevor er einspeist. Ohne Netzspannung darf nämlich nicht eingespeist werden.

  8. Wieland per Gesetz vorgeschrieben? – ganz klares nein. Das Gesetz möchte ich mal sehen.
    Schon lustig. Für viele Leute ist die DIN ein Gesetz? Wenn es denn versicherungsmäßig im Schaden so angesehen wird,
    dann sollte man die DIN auch richtig lesen. Wie oben beschrieben. Da steht nichts von Wieland-Pflicht in der DIN.

    Ob die 600W nun gut oder 800W besser. Wenn man Geld ausgeben will holt man sich einen Speicher, liest den akt. Verbrauch am Zähler aus und speisst aus den Speicher entsprechend ein. Wenn man mal so ein“Balkonkraftwerk“ hat will man im Anschluss eh mehr, wenn es geht. Dann kommen wir schnell in den Bereich > 6/800 W/h.. Das sollte eh angemeldet werden. Wer es nicht macht. Seine Sache. Aber wenn ein Versicherungsfall seitens des Netzbetreibers mal kommt? Also warum hier sich in der Grauzone bewegen. Legalisieren – fertig.

    Und das mit dem rückwärtedrehenden Zähler ist eh bald Geschichte. Muss halt jeder mit sich selbst ausmachen.
    Also wer die Möglichkeit hat. Nicht groß reden – machen und gut ist.

    Guten Rutsch!
    Thomas

    • >>Für viele Leute ist die DIN ein Gesetz?

      Die DIN (Deutsche Industrie-Norm) ist eine private Normenreihe, die von der Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) erarbeitet und veröffentlicht wird. Sie legt technische Regeln und Anforderungen fest, die in der Regel freiwillig befolgt werden. DIN-Normen haben somit keinen Gesetzescharakter und sind nicht verbindlich.

      Es gibt jedoch Fälle, in denen DIN-Normen in Gesetzen oder Verordnungen verankert werden und damit verbindlich sind. In diesen Fällen haben DIN-Normen den Rang von Rechtsnormen und sind ebenso verbindlich wie Gesetze. Beispielsweise werden in vielen Bereichen der Technik DIN-Normen als technische Regeln für Arbeitsmittel oder Betriebsstoffe in Gesetzen oder Verordnungen festgelegt. Auch in anderen Bereichen wie dem Bauwesen oder der Medizin werden DIN-Normen in Gesetzen oder Verordnungen verankert und sind damit verbindlich.

      In der Regel werden DIN-Normen jedoch freiwillig befolgt, um ein bestimmtes Qualitätsniveau zu gewährleisten oder um die Einhaltung von bestimmten technischen Anforderungen sicherzustellen. Ob und in welcher Form DIN-Normen verbindlich sind, hängt also von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab.
      ( Erstellt mit https://chat.openai.com )

  9. Hans Richter says:

    „Das entspricht aber nicht der Norm, denn eigentlich müsste man erst eine Einspeisedose von Wieland von einem Elektriker installieren lassen“
    Es gibt KEINE Norm, die einen Wielandstecker vorschreibt (sagen die Energieagenturen). Die ienzigen, die das wollen, ist der VDE, weil es den Elektrikern Kohle bringt.

  10. Man gut das mein Netzbetreiber das alles locker sieht.

    – Anlage gekauft
    – Formular ausgefüllt und per Mail an den Versorger geschickt
    – 2-3 Tage Später telefonisch einen Termin vereinbart
    – 2 Wochen später Zähler getauscht.

    Die haben sich für die Anlage und meine Anschlussart null interessiert….
    Den Tausch hätten die sich IMHO auch sparen können, denn mein alter Zähler war ebenfalls Digital und hatte eine Rücklaufsperre. Jetzt hab ich einen digitalen 2 Richtungszähler.
    Naja mir solls recht sein, so sehe ich wenigstens was ich dem Netzbetreiber so an Strom schenke.

    • Der Netzbetreiber ist verpflichtet jeden Strom, der in das Netz rein und raus geht, zu erfassen. Den Zweirichtungszähler hat er nicht für dich eingebaut, sondern weil er den eingespeisten Strom erfassen muss.

      Umso ärgerlicher, wenn manche Betreiber die Kosten dafür auf die Verbraucher umlegen wollen. Das treibt die Leute zu den Guerilliaanlagen.

      Ich hoffe in 1-2 Jahren haben wir eine einfache und sichere Produktnorm, mit der wirklich die Masse legal einspeisen kann.

    • Ja, hoffentlich hat dir der Netzbetreiber beim Zähler tausch nicht übern Tisch gezogen.
      Es gibt in Foren Zahlreiche User, wo darüber berichten, das der Netzbetreiber sich den Zählertausch mit mehr als 50 Euro hat bezahlen lassen. Bei mir war zum Glück der 2 Richtungszähler schon drin.

  11. Sehr interessante Diskussion hier in den Kommentaren. Mein Netzbetreiber schreibt (nach einiger Recherche) in einem Merkblatt verbindlich vor, die VDE-Norm mit dem Wieland-Stecker einzuhalten. Klar könnte ich es nicht machen, aber als Mieter wäre mir die Sache zu heiß. Und gleichfalls als Mieter investiere ich nicht in einen Steckertausch. Ergo: Solange sich die Bundesnetzagentur nicht durchsetzt habe ich leider keine Mini-PV… (perfekte Südlage, Außensteckdose, Balkon mit Platz).

    • Meiner verlangt auch zwingend den Wielandstecker, was natürlich Blödsinn ist, denn die Norm gibt mehrere Möglichkeiten. Und auch der Stecker ist nur Beispielhaft genannt. Ein Stecker muss Berührgeschützt sein und sich nur mit Werkzeug lösen lassen. Meine Anlagen sind alle fest angeklemmt und alles entspricht der DIN VDE 0105. 2,5qmm Querschnitt und die eine die an nem gemischten Stromkreis hängt hat 13A Automat bekommen.

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