Versorgungsauflagen: Weiße Flecken gibt es noch genug
Wir berichten häufiger davon, wenn es bei den Providern etwas Neues in Sachen Ausbau gibt. Ebenso berichten wir darüber, wenn die Bundesnetzagentur den Anbietern auf die Finger klopft, weil man seinen Versorgungsauflagen noch nicht nachgekommen ist. Die Bundesregierung hat sich mit der am 13. Juli 2022 veröffentlichten Gigabitstrategie das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit dem neuesten Mobilfunkstandard, „überall dort, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind – auch in ländlichen Gebieten“ bis 2030 gesetzt. Aber wie schaut es da nun aus? Das fragte die CDU-Fraktion im Bundestag:
Wann hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) gemäß der mit der Auktion 2019 verbundenen Berichtspflichten die Frequenzzuteilungsinhaber zuletzt aufgefordert, Daten über den Stand der Frequenznutzungen und des Netzaufbaus, des Netzausbaus sowie der Ausbauplanungen schriftlich vorzulegen?
Laut der Bundesnetzagentur haben die Mobilfunknetzbetreiber anfänglich quartalsweise über den Stand der Frequenznutzungen und des Netzaufbaus mit Blick auf die Erfüllung der Versorgungsauflagen berichtet. Seit dem 1. Juni 2022 berichten die Mobilfunknetzbetreiber monatlich über den Stand der Erfüllung der Versorgungsauflagen und legen ihre Versorgungsangaben vor. Im Rahmen ihrer monatlichen Berichtspflicht haben die Mobilfunknetzbetreiber zuletzt ihre aktuellen Berichte und Versorgungsangaben in der ersten Novemberwoche vorgelegt (Stand: 5. Dezember 2022).
Grundsätzlich sieht es prozentual nicht ganz schlecht aus bei Haushalten, die mindestens 100 MBit/s down im Antennensektor nutzen können:
Anders sieht es da bei den Basisstationen aus. Auf die Frage, wie viele der bis Ende 2022 jeweils per Netzbetreiber zu errichtenden 1000 „5G-Basisstationen“ bzw. 500 Basisstationen mit mindestens 100 Mbit/s in „weißen Flecken“ bereits in Betrieb sind, und welchen prozentualen Beitrag dieses Instrument zur Verbesserung der Flächenabdeckung des jeweiligen Netzbetreibers leistet, gab die Regierung wie folgt bekannt:
Weiße Flecken beziehen sich auf Gebiete, in denen das Mobilfunknetz schlecht oder gar nicht verfügbar ist. Sie können aufgrund von mangelhafter Infrastruktur, schlechter Netzabdeckung oder anderen Faktoren auftreten. In solchen Gebieten können die Nutzer von Mobiltelefonen möglicherweise keine Anrufe tätigen oder empfangen, keine SMS senden oder empfangen und keine Datenverbindungen herstellen. Weiße Flecken sind insbesondere in ländlichen Gebieten oder Gebieten mit schlechter Netzabdeckung ein Problem.
Die Angaben der Netzbetreiber lassen laut der Regierung keinen Rückschluss auf die je Basisstation erreichte Flächenabdeckung zu. Vielmehr wird die Netzabdeckung summarisch betrachtet. Die Basisstationen für 5G-Anwendungen wurden überwiegend als Zusatzversorgung in bereits mit 4G versorgten Gebieten aufgebaut. Die Basisstationen in den weißen Flecken dienen der Versorgung bisher unterversorgter Gebiete und tragen bedeutend zur Schließung der noch verbliebenen weißen
Flecken bei.
Und auch das wollen wir erwähnen, da Internet im Zug ja immer ein Thema ist: Die Mobilfunknetzbetreiber haben nach Angaben der Bundesregierung die Versorgung der Schienenwege, auf denen täglich mehr als 2.000 Fahrgäste befördert werden, zu erreichen. Die Versorgungsauflage beziehe sich nicht auf eine Sicherstellung der Versorgung im Zug.
Bei der Versorgung innerhalb eines Zuges seien weitere Vorkehrungen wie etwa der Einbau von Repeatern oder der Einsatz Hochfrequenz-durchlässiger Scheiben erforderlich. Aus rechtlichen Gründen könnten die Mobilfunknetzbetreiber den Einbau und die Wartung von Komponenten im und am Zug nicht selbst vornehmen und hätten insofern keinen Einfluss auf die Umsetzung. Die notwendigen Maßnahmen zur Versorgung im Zug würden im Projekt „Masterplan Konnektivität Schiene“ zwischen Mobilfunknetzbetreibern und der Deutschen Bahn unter Beteiligung der Bundesnetzagentur untersucht.
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