Amazon macht der EU-Kommission Verpflichtungsangebote
Die EU-Kommission leitete Mitte 2019 ein Prüfverfahren ein, um festzustellen, ob Amazon durch die Nutzung nichtöffentlicher Daten unabhängiger Einzelhändler, die Produkte auf dem Amazon-Marktplatz verkaufen, gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt.
Parallel dazu leitete die Kommission eine zweite Untersuchung zu folgenden Punkten ein:
- Einkaufswagen-Feld von Amazon, in dem das Angebot eines einzigen Verkäufers gut sichtbar angezeigt wird und über das dieser Artikel durch direktes Klicken auf ein Kauffeld rasch erworben werden kann,
- Prime-Programm von Amazon, das Kunden gegen eine monatliche oder jährliche Gebühr Premiumdienste anbietet und es unabhängigen Verkäufern ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen an Prime-Kunden zu verkaufen.
Die Kommission stellte damals vorläufig fest, dass die Regeln und Kriterien für das Einkaufswagen-Feld und das Prime-Programm zu einer unangemessenen Begünstigung des Amazon-eigenen Einzelhandelsgeschäfts sowie der Marktplatzverkäufer, die die Logistik- und Lieferdienste von Amazon nutzen, führt. Um die Bedenken der EU-Kommission nun auszuräumen, hat Amazon ein paar Verpflichtungen angeboten, die bis September 2022 von den Interessenträgern kommentiert werden müssen.
In Bezug auf die Daten von Marktplatzverkäufern verpflichtet sich Amazon, nichtöffentliche Daten, die sich auf die Tätigkeiten unabhängiger Verkäufer auf seinem Marktplatz beziehen oder dadurch generiert werden, nicht für das eigene Einzelhandelsgeschäft zu nutzen, das mit dem Geschäft dieser Verkäufer konkurriert. In Bezug auf das Einkaufswagen-Feld verpflichtet sich Amazon zukünftig, bei der Erstellung der Rangfolge für das Angebot, das im Einkaufswagen-Feld platziert wird, alle Verkäufer gleich zu behandeln. Außerdem werde man ein Konkurrenzangebot anzeigen, sofern ein solches existiert und sich vom Angebot im Einkaufswagen-Feld in Bezug auf Preis und/oder Lieferung hinreichend unterscheidet.
Bezüglich Prime werde man nichtdiskriminierende Bedingungen und Kriterien für die Qualifizierung von Marktplatzverkäufern und Angeboten für das Prime-Programm festzulegen und unter anderem Prime-Verkäufern die Möglichkeit zu geben, für ihre Logistik- und Lieferdienste ein Unternehmen frei zu wählen und die Konditionen direkt mit dem gewählten Unternehmen auszuhandeln.
Die Verpflichtungen würden zehn Jahre lang in Kraft bleiben. Ihre Umsetzung würde von einem Überwachungstreuhänder überwacht, der der Kommission regelmäßig Bericht erstattet.
Ein Amazon-Sprecher dazu:
„Obwohl wir ernsthaft darüber besorgt sind, dass der Digital Markets Act Amazon und einige andere US-Unternehmen in unfairer Weise ins Visier nimmt, und wir mit etlichen Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission nicht einverstanden sind, haben wir konstruktiv mit der Kommission zusammengearbeitet, um ihre Bedenken auszuräumen und unsere Servicebereitschaft für europäische Kund:innen und die mehr als 185.000 europäischen kleinen und mittleren Unternehmen, die in unseren Stores verkaufen, zu erhalten. Kein Unternehmen kümmert sich mehr um kleine Unternehmen oder hat in den letzten zwei Jahrzehnten mehr getan, um sie zu unterstützen, als Amazon.“
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Wenn Amazon solche zugeständnisse macht noch vor dem Ergebnis dann geht denen wohl der Popo auf Grundeis… Das sind ja für den Verbraucher nur unwesentliche für die Verkäufer wesentliche Verbesserungen….
„Kein Unternehmen kümmert sich mehr um kleine Unternehmen oder hat in den letzten zwei Jahrzehnten mehr getan, um sie zu unterstützen, als Amazon.“
Fast vor lachen vom Stuhl gefallen. Als Pressesprecher muss man echt jedes Schamgefühl vor Jahren abgelegt haben
Ist doch jedem bekannt wie Amazon die Händler ausbeutet und teils als Geisel hält.
Den Eingangs Satz des Pressesprecher bis zum Komma gelesen und mit verdrehten Augen aufgehört. Die EU Komission braucht sich nur ein paar aktuelle Händler als eine Art Whistle Blower vornehmen. Als Whistle Blower muss nun mal sein, weil diesen Händlern ansonsten das Konto über Nacht eingefroren und der aktuelle Saldo einbehalten wird.