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Leider ist die Darstellung der SZ und auch die Übernahme des Artikels hier in Teilen grob falsch. Die Speicherung und Einholung der Daten wird explizit in den AGBs bei Vertragsschluss zum Ausdruck gebracht. Es mag für manchen komisch klingen, wenn Daten gespeichert werden. Doch im Gegensatz zu unzähligen Services aus USA und China erhält man sofort Auskunft über die gespeicherten Daten, wenn man diese anfragt.
So sehr es allen ein Dorn im Auge ist sollte man sich immer vor Augen führen, dass Daten als probates Mittel zur Bewertung von Bonitäts- und Betrugsrisiken im Onlinehandel notwendig Sinn. Ersetzt die Bonitätsprüfung doch den Bezahlungvorgang an der Kasse (Ware gegen Geld) und die Betrugsprüfung den Kaufhausdetektiv sowie die Sicherheitssysteme. Ist man bereit, darauf zu verzichten und im Gegenzug steigende Verbraucherpreise im deutlich zweistelligen Prozentpunktebereich in Kauf zu nehmen, könnten man auf solche Mechanismen verzichten. Der Schaden durch Betrug und schlechte Bonität ist gesamtwirtschaftlich enorm.
Ich verstehe den Aufschrei nicht – wirkt er doch viel mehr künstlich inszeniert und aufgebauscht.