5G-Netz: Freenet soll mit O2 verhandeln

Das dürfte spannend werden: Laut Handelsblatt-Bericht könnte bald eine Partnerschaft zwischen Freenet und O2 entstehen. Konkret geht es natürlich auch um Geld für O2 und um 5G für die einzelnen Marken von Freenet (und da gibt es ja einige, darunter crash und Co.). Warum die Partnerschaft? „Schuld“ soll 1&1 sein. Die starten bald mit ihrem eigenen 5G-Netz, welches aber derzeit noch recht eingeschränkt ist. Für National Roaming setzt man noch auf das O2-Netz, aber da wechselt man ja auch bald ins Netz von Vodafone. Da fehlt O2 also bald eine ganze Stange 1&1-Geld und die könnte man mit Freenet vielleicht wieder halbwegs reinholen, wenn man denen auch Zugriff auf das 5G-Netz gibt.  Bislang ist das Ganze ein nicht bestätigtes Gerücht, welches auf Aussagen von Insidern fußt. Mal schauen, wie sich preislich zukünftig alles entwickelt, wenn es denn so kommt, wie behauptet.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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3 Kommentare

  1. Was ist wenn 1und1 Kunden ungewollt in das neue 1u1 Netz gebracht werden. Kann man kündigen trotz Vertragsbindung?
    Oder werden nur Neukunden von 1u1 an das 1u1 Netz gebunden?

    • Klar kannst du kündigen mit der normalen Frist zum Laufzeitende. Der Hinweis, dass der Wechsel in deren Netz ansteht findet sich seit Jahren in deren AGB.

    • Bei Drillisch ist das in der AGB geregelt (und somit für Dich kein Grund, den Vertrag anzufechten):

      2.1 Der Diensteanbieter erbringt gegenüber dem Kunden in Deutschland Telekommunikationsdienstleistungen im Bereich Mobilfunk. Bei der Erbringung der vertraglich ver einbarten Leistungen ist der Diensteanbieter in der Wahl der technischen Mittel frei, insbesondere hinsichtlich der
      eingesetzten Technologie und Infrastruktur. Der Diensteanbieter ist berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur sowie den Netzbetreiber ganz oder teilweise zu wechseln oder ganz oder teilweise Netzbetreiberleistungen selbst zu erbringen, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde wird in diesem Fall die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen, soweit ihm diese zumutbar sind.

      https://imagepool.winsim.de/v2/global/page/agb/pdf/v56273-page-agb-allgemein.pdf

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