5G-Frequenzvergabe: Urteil rechtskräftig, Bundesnetzagentur muss nachbessern

Das ist mal eine Nummer aus Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden der Bundesnetzagentur gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln abgewiesen. Damit steht jetzt rechtskräftig fest: Die Entscheidung über die Vergabebedingungen und Auktionsregeln zur 5G-Frequenzvergabe aus dem Jahr 2018 war rechtswidrig. Das Kölner Gericht hatte im August 2024 deutliche Worte gefunden und die damalige Vorgehensweise kassiert.
Der Grund für die damalige Klatsche war nicht technischer Natur, sondern eher prinzipiell. Es ging um die Besorgnis der Befangenheit und einen Verstoß gegen die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. Da gab es wohl zu viel Einflussnahme von außen, was als faktische Vorfestlegung gewertet wurde. Die Behörde muss nun über die Regeln zur Vergabe der Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz neu entscheiden. Das soll nun objektiv und diskriminierungsfrei über die Bühne gehen.
Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, kündigte bereits an, das Verfahren zügig neu aufzurollen. Man will schnell wieder für Rechtsklarheit sorgen. Für den Endkunden ändert sich erst einmal nichts an der Netzabdeckung. Die Behörde geht davon aus, dass der Ausbau weiterläuft. Die bestehenden Zuteilungen bleiben wirksam, solange sie nicht aktiv geändert oder aufgehoben werden. Man sieht das Urteil in Bonn nun sportlich als Stärkung der eigenen Unabhängigkeit als Regulierungsbehörde. Sobald die schriftliche Begründung vorliegt, startet das neue Verfahren.
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Wait, die müssen jetzt echt die Frequenzen komplett neu vergeben mit möglichen neuen Änderungen? Oder ist das nur nen Formalakt?
Ähhh. Unabhängigkeit? Bei einer Bundesbehörde? Diese Leute setzen die Vorgaben des Wirtschaftsministeriums um. Und das machen sie offenbar gut. Die Interessen der Bürger verteidigen? – das machen sie weniger gut. Aber dafür sind sie ja auch nicht da.
Auch dies hat der gute Andi Scheuer verbrochen
Bundesnetzagentur richtiger Sauhaufen.