Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Google

Am gestrigen Dienstag hat das Landgericht Berlin 25 Klauseln der Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google für rechtswidrig erklärt. Betroffen sind die Klauseln, weil sie zu unbestimmt formuliert sind oder die Rechte der Verbraucher unzulässig einschränken. Google hatte sich in der Datenschutzerklärung unter anderem das Recht vorbehalten, „möglicherweise“ gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder „unter Umständen“ personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen.

Google Office

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Für Verbraucher blieb nach Ansicht des vzbv unklar, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten. Zudem konnten personenbezogene Daten auch ohne aktive Einwilligung erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden. Während 13 Punkte den Datenschutz betreffen, enthielten zwölf Formulierungen, die die Rechte der Verbraucher einschränkten.

Google behielt sich auch vor, sämtliche in den eigenen Diensten eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen, Anwendungen sogar durch direkten Zugriff auf das Gerät zu entfernen sowie Funktionen und Features der Dienste nach Belieben komplett einzustellen. Nur sofern es „vernünftigerweise möglich“ sei, werde der Nutzer vorab über die Änderung des Dienstes informiert. Eine Erläuterung, was darunter zu verstehen ist, fehlte.

Zudem nahm sich Google das Recht, die Nutzungsbestimmungen einseitig ohne Einwilligung des Verbrauchers zu ändern. Der vzbv hielt das für unangemessen benachteiligend. Das Landgericht schloss sich im Ergebnis dieser Auffassung an und erklärte die eingeklagten Bedingungen für rechtswidrig, wie man auf Seiten des vzbv mitteilte.

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal an die IT-Unternehmen. Sie müssen in Sachen Datenschutz umdenken und deutsche Datenschutzbestimmungen und Verbraucherschutzvorschriften ernstnehmen“, sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 19.11.2013 – 15 O 402/12 ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Interessant ist das Urteil allemal – sicherlich wird Google Berufung einlegen; in anderen Fällen hat sich das Unternehmen ja auf die Fahnen geschrieben, möglichst einfach über Nutzungsbedingungen oder eventuelle Änderungen zu informieren.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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6 Kommentare

  1. …und mal wieder glaubt ein deutsches Gericht, einem US-Unternehmen etwas vorschreiben zu können. Was wollten sie machen, wenn Google das Urteil ignoriert? An den deutschen Grenzen Anti-Google-Filter aufstellen (mit Wachhäuschen und Grenzbeamten, die alle Einreisenden auf Google-Content untersuchen)?

  2. Haha, was für eine Frace. Vornerum schönen Schein machen, hintenrum über NSA und Co. alles absaugen.

  3. Ich habe das Gefühl das es eh egal ist, was in den Datenschutzbestimmungen steht. Einerseits macht Google eh was es will und andererseits schaut der BIG-Brother von Übersee eh zu 😉

  4. Sebastian: Stell doch das Essen ein, Du wirst sowieso sterben!

  5. @Sebastian: Hier geht’s um die AGB von Google Deutschland. Was sie machen wollen wenn Google das Urteil ignoriert? Dann gibt’s sicher eine Geldstrafe. Siehe Microsoft, ist auch ein US-Unternehmen.

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