Samsung-Aktion: Cashback und MwSt. zurück
Erst vor ein paar Tagen hat Samsung mit dem „Superdeal Tablet“ eine Cashback-Aktion gestartet, nun folgt bereits die nächste. Man will offensichtlich zum Jahresende noch einmal ordentlich die Kasse klingeln lassen. Die aktuelle Aktion fährt unter der Flagge Samsung #superdeals und je nach Produkt bekommt der Käufer Cashback oder 19 Prozent. Muss man natürlich entscheiden und vergleichen ob das gewünschte Gerät dabei ist und ob der Preis für einen passt.
Je hochpreisiger Fernseher, Soundbar oder UHD-Blu-ray-Player, desto höher fällt auch der Cashback bei diesem #superdeal aus: Wer sich beispielsweise für das QLED-TV-Modell Q7F in 75 Zoll entscheidet, erhält 600 Euro sofort an der Kasse zurück. Beim Kauf der Soundbar Sound+ MS750 mit integriertem Subwoofer es 100 Euro zurück, der UHD-Blu-ray-Player UBD-M9500 bringt 50 Euro Cashback. Die Samsung #superdeals für TV- und AV-Produkte gelten vom 19. bis zum 31. Oktober 2017.
Samsung schreibt: Wer sich auch in der kalten und dunklen Jahreszeit fit halten will, greift bei den #superdeals zum Fitnessarmband Gear Fit2. Zum Eintauchen in virtuelle Welten lädt die Gear VR with Controller ein, außerdem kann die Gear 360 (2017) 360-Grad-Videos live auf Facebook und YouTube übertragen. Der Aktionszeitraum dauert vom 19. Oktober bis zum 2. November 2017. Die Registrierung erworbener Aktionsprodukte zum Erhalt der Rückzahlung muss bis spätestens 17. November 2017 unter dieser Adresse erfolgen, außer bei Käufen im Samsung Online Shop. Hier erfolgt eine Verrechnung direkt im Warenkorb.
Weiterhin kann man „19 Prozent Mehrwertsteuer sparen“. Das gilt beim QLED Gaming Monitor LC32HG70 in 32 Zoll (81,28 cm). Die Aktion gilt vom 19. Oktober bis zum 17. November 2017. Die Registrierung des Aktionsgeräts muss spätestens am 01.12.2017 erfolgen. Beim Kauf im Samsung Online-Shop oder teilweise auch bei einzelnen Händlern erfolgt die Auszahlung der Mehrwertsteuerrückerstattung direkt durch Verrechnung mit dem Kaufpreis.
Zum Schluss gibt es noch 30 Euro Cashback beim Kauf einer SSD. Hierbei handelt es sich um das Modell Samsung SSD 850 PRO (512 GB). Die Aktion läuft vom 19. bis zum 31. Oktober 2017, eine Registrierung muss spätestens bis zum 16. November 2017 erfolgen.
Cashback sofort an der Kasse? Unwahrscheinlich, dass der Handel Geld auszahlt.
Immer diese Verarscherei mit dem angeblichen Mwst.-Rabatt oder hier Erstattung.
Wenn Firmen damit werben, man bekäme die Mwst. geschenkt, bekommt man auch keine 19% sondern nur knapp 16%. Im Endpreis selbst sind trotzdem weiterhin 19% Mwst. enthalten.
@plopp: Ich hatte das mal im MediaMarkt bei einem Galaxy Tab. Cashback wurde direkt vom Kaufreis abgezogen.
Muss natürlich nicht immer so sein.
@ Hauser
Superschlechtes Trolling. Ich nehme Dir nicht ab das Du in Mathe a) so inkompetent bist und b) nicht in der Lage bist die Teilnahmebedingungen zu lesen. Falls doch, stell einen Antrag für einen Betreuer, dass grenzt schon hart an Geschäftsunfähigkeit.
@smichale
Anstatt zu pöbeln könntest du es ihm auch kurz erklären ohne dass das viel länger gedauert hätte. Das Internet ist nunmal voller Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Vorbildung. Man kann auf verschiedene Art damit umgehen.
Nicht böse gemeint.
Aber Hauser hat mit seiner Aussage Recht. Da könnte mal smichale erklären, was er damit Aussagen will anstatt zu trollen.
So oder so liegen die Preise im Samsung Shop selbst inkl. des Cashback immernoch höher als im freien Handel. Von daher bringt das ganze gleich null.
Dann also nochmal für alle die Rechnung:
Nettopreis = 100€, zuzügl. 19% MWSt also 119€ brutto
– zieht man davon den MWSt-Satz (19%) ab, zahlt man noch 96,39€ (=81€ netto + 19% MWSt)
– zieht man davon den MWSt-Betrag (19€) ab, zahlt man noch 100€ (=84,03€ netto + 19% MWSt); das ist ein Preisnachlaß von 16% auf den Bruttopreis 119€
Es macht also einen Unterschied, ob man den SteuerSATZ oder den SteuerBETRAG erstattet bekommt – nur leider ist das vielen Menschen nicht so wirklich klar.
Das ist aber IMHO nicht das Problem des Verkäufers bzw Rabattanbieters – „MWSt geschenkt“ ist einfach nur werbewirksam schwammig formuliert, aber noch nicht wirklich gelogen.
@Wolf Genaugenommen sind es sogar nur 15,96%
Witzigerweise schreibt ATU das aber sogar immer ins kleingedruckte rein mittlerweile wenn sie wieder mit „MWSt. geschenkt“ werben.