EU-Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. EUR gegen Google

Satte Schlappe für Google. Gegen den Online-Giganten ist eine Geldbuße von 2,42 Milliarden Euro verhängt worden. Diese Geldbuße wurde von der Europäischen Kommission ausgesprochen. Laut dieser habe Google seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es einem anderen Google-Produkt – seinem Preisvergleichsdienst – einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hat. Google muss dies nun innerhalb von 90 Tagen abstellen. Erledigt Google dies nicht fristgerecht, so werden Zwangsgelder bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes der Muttergesellschaft Alphabet fällig.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Google hat viele innovative Produkte und Dienstleistungen entwickelt, die unser Leben verändert haben. Das ist eine gute Sache. Aber die Strategie von Google für seinen Preisvergleichsdienst bestand nicht nur darin, Kunden zu gewinnen, indem es ein besseres Produkt anbietet als seine Wettbewerber. Google hat vielmehr seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat.

Googles Verhalten ist nach den EU-Kartellvorschriften unzulässig. Google hat anderen Unternehmen die Möglichkeit genommen, im Wettbewerb durch Leistung zu überzeugen. Vor allem aber hat es verhindert, dass die europäischen Verbraucher wirklich zwischen verschiedenen Diensten wählen und die Vorteile der Innovation voll nutzen können.“

Statement EU

Ab 2008 begann Google, seine Strategie auf den europäischen Märkten grundlegend zu ändern, um seinen Preisvergleichsdienst nach vorne zu bringen. Diese Strategie stützte sich auf die marktbeherrschende Stellung von Google im Bereich der allgemeinen Internetsuche statt auf einen Leistungswettbewerb auf den Preisvergleichsmärkten:

  • Google hat seinen eigenen Preisvergleichsdienst systematisch am besten platziert: Wenn ein Verbraucher einen Suchbegriff in die Suchmaschine von Google eingibt, werden die Ergebnisse des Preisvergleichsdiensts von Google ganz oder sehr weit oben auf der Suchergebnisliste angezeigt.
  • Google hat konkurrierende Preisvergleichsdienste in seinen Suchergebnissen benachteiligt: Konkurrierende Preisvergleichsdienste werden in den Suchergebnissen von Google auf der Grundlage der generischen Suchalgorithmen des Unternehmens platziert. Google hat in diesen Algorithmen eine Reihe von Kriterien berücksichtigt, aufgrund derer konkurrierende Preisvergleichsdienste schlechter platziert werden. Es ist nachgewiesen, dass der am besten platzierte Wettbewerber im Durchschnitt erst auf Seite vier der Suchergebnisse von Google angezeigt werden und andere Anbieter sogar noch weiter unten platziert sind. Auf Googles eigenen Preisvergleichsdienst werden diese generischen Suchalgorithmen und dadurch berechnete schlechtere Platzierungen nicht angewendet.

Infolgedessen ist der Preisvergleichsdienst von Google für die Verbraucher in den Suchergebnissen von Google wesentlich sichtbarer als andere Preisvergleichsdienste.

Verbraucher klicken nachweislich wesentlich öfter auf die sichtbareren Ergebnisse, d. h. die Ergebnisse, die nach einer Google-Suche weiter oben erscheinen. Selbst auf einem Desktop-Computer entfallen auf die zehn höchstplatzierten generischen Suchergebnisse auf Seite 1 insgesamt etwa 95 % aller Klicks (bei dem ersten Suchergebnis sind es rund 35 % aller Klicks). Auf das erste Ergebnis auf Seite 2 der generischen Suchergebnisse von Google entfällt nur rund 1 % aller Klicks. Dies lässt sich nicht allein dadurch erklären, dass das oberste Ergebnis relevanter ist, da festgestellt wurde, dass sich die Zahl der Klicks um rund 50 % verringert, wenn das erste Ergebnis an dritte Stelle gerückt wird. Dieser Effekt ist bei mobilen Geräten sogar noch ausgeprägter, da das Display kleiner ist.

Somit verschafft Google seinem eigenen Preisvergleichsdienst durch dessen Platzierung ganz oben in den Suchergebnissen und durch die schlechtere Platzierung seiner Wettbewerber einen erheblichen Vorteil gegenüber konkurrierenden Diensten.

Auch weitere, noch laufende Untersuchungen gegen Google führt die die EU-Kommission ins Feld:

1)   Im Zusammenhang mit dem Betriebssystem Android hat die Kommission die Sorge, dass Google bei einer Reihe von Anwendungen und Diensten für mobile Geräte im Rahmen einer allgemeinen Strategie die Auswahl verringert und Innovationen verhindert, um seine beherrschende Stellung im Bereich der allgemeinen Internetsuche zu schützen und auszubauen.

2)   Über AdSense könnte Google nach der vorläufigen Auffassung der Kommission eine Verringerung der Auswahl bewirken, indem es verhindert, dass Websites von Dritten auf Suchmaschinenwerbung von seinen Wettbewerbern zugreifen.

Die Kommission wird zudem der Frage weiter nachgehen, wie Google andere spezialisierte Google-Suchdienste auf seinen Suchergebnisseiten behandelt.

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28 Kommentare

  1. Smalltown Horst says:

    …und bei Google knallen die Sektkorken, weil die Strafe (Buße!) nur so gering ausgefallen ist.

  2. Smalltown Horst says:

    Ja, total interessant.

  3. Also 2,4 Milliarden sind schon eine anständige Strafe, bedenkt man, dass Alphabet letztes Jahr einen Gesamtgewinn von knapp 5 Milliarden erzielt hat.
    Ich glaube nicht, dass hier noch Sektkorken knallen werden.

  4. Seit wann ist Google Shopping ein Preisvergleichsdienst?? Es ist ein Werbeformat – jeder, der dort gelistet wird, zahlt für Klicks, genauso wie auf andere Werbeeinblendungen bei Google. Nur die Darstellung ist in letzter Zeit einem Preisvergleich ähnlich. Allerdings werden bei weitem nicht alle Angebote berücksichtigt, was für einen Preisvergleichsdienst eigentlich sehr wichtig wäre.

  5. Statement von Google kam mittlerweile:

    Zur heutigen Entscheidung der EU-Kommission zu Google Shopping hier unser Statement: „Beim Online-Shopping möchte man die gesuchten Produkte schnell und einfach finden. Und Werbetreibende möchten für eben solche Produkte werben. Aus diesem Grund zeigt Google Shopping-Anzeigen, die unsere Nutzer mit Tausenden von großen und kleinen Werbetreibenden auf eine für beide Seiten nützliche Art zusammenbringen. Bei allem Respekt, wir stimmen den heute verkündeten Schlussfolgerungen der EU Kommission nicht zu. Wir werden die Entscheidung ausführlich prüfen, auch in Erwägung eines Einspruchs gegen die Entscheidung. Entsprechend werden wir weiterhin unseren Standpunkt klar machen.“

  6. @Alex: Kein Preisvergleichsdienst listet alle Angebote. Schließlich lassen sich die meisten dafür bezahlen, dass ihre Angebote aufgenommen werden.

  7. Womit sich Gerichte heutzutage auseinandersetzen müssen … Natürlich platziert Google die eigenen Ergebnisse oder Preisvergleiche deutlich prominenter, das macht doch aber jeder andere Anbieter auch, soweit er die Möglichkeit dazu hat. Und es ist ja nicht so, als sei der Verbraucher gezwungen, Google zu nutzen. Insofern fehlt mir durchaus das Verständnis für solche Urteile.

  8. @Cruiz: Stimmt. Wobei für Preisvergleiche immer noch bestimmte Anforderungen an Treansparenz bestehen, vgl. http://www.vzbv.de/dokument/vergleichsportale-muessen-transparenter-werden
    Dennoch bleibt Google Shopping eine Werbeplattform, denn hier werden keine Produkte verglichen, sondern explizit gegen Bezahlung pro Klick (nicht gegen Provision) beworben. Nur wenn ich Vergleichsportale auch als reine Werbeportale betrachte, dann wäre G.Shopping ein Konkurrent für die.
    Sonst könnte jemand argumentieren, die Text-Anzeigen vor den Suchergebnissen bei Google benachteiligen andere Anbieter von Kleinanzeigen, weil Google eigene Textanzeigen „bevorzugt“.

  9. Die Strafe ist einfach nur lächerlich und zeigt die Rückständigkeit der EU in solchen Fragen mehr als deutlich auf.

    Google Shopping hat noch nicht einmal diese Bedeutung, dass es so viel Wert sein sollte. Und überall werden doch trotzdem Angebote wie Idealo bevorzugt, weil sie besser sind als das Werbeangebot von Google.

    Schon die Strafe gegen Microsoft von vor paar Jahren zeigte mehr als deutlich die Ahnungslosigkeit der EU: nicht das Browserauswahlfenster brachte den Erfolg für die Konkurrenz, sondern die Tatsache, dass der Firefox und Google Chrome die besseren Produkte sind. Wettbewerb wirkt, während sich der EU-Schwachsinn als nutzlos erwiesen hat.

  10. Keiner ist gezwungen Google zu nutzen, daher ist das Urteil schlichtweg Bullshit! Die EU will einfach Kasse machen, man braucht’s ja für die Banken…

  11. Ich verstehe es irgendwie nicht. Könnt ihr mich mal aufklären?! Was genau wird denn Google nun vorgeworfen?
    Wenn ich nach etwas suche, gebe ich z.B. „LG G4 Preisvergleich“ in die Google-Suche ein.

    Der erste Treffer ist dann idealo, eine andere Preissuchmaschine, dann kommt billiger gefolgt von Geizhals. Google sehe ich da nirgends.

    Oder sollte ich statt die Google Suche auf Google Shopping gehen? Wer bitte schön macht denn das? Dann nutze ich doch gleich Preisportale wie billiger/guenstiger…. Aber auch da werden die Treffer nach Gutdünken der Preissuchmaschine ausgegeben.

    Wo ist denn mein Denkfehler?

  12. @Jörg
    du hast ganz oben einen spezielen Reiter „shopping“ und auch diverse Anzeigen drüber oder rechts wo eventuell noch idealo und Co drin steht – aber auch diese führen sofort zu google shopping

  13. Schröppke says:

    @max Der Zustand zählt, also wieviele auf Google suchen. Und nicht wieviele von denen woanders suchen könnten.

  14. Bleibt nur zu Hoffen, dass die Mrd sinnvoll in den weiteren Breitbandausbau gesteckt werden.

    Dann hätte das ganze wenigsten etwas Gutes. Wirklich einzustehen ist aber diese Entscheidung in meinen Augen trotzdem nicht.

    Ich sah nie was schlimmes daran. Das ist Werbung. Darüber „scrollt“ man mit den Augen automatisch. Von irgendwas muss ja auch Google seine Technik auch bezahlen.

  15. @Schröppke: Ja, stimmt. Und genau das ist m.E. ein völlig falscher Ansatz.

  16. Ich finde das Urteil (auch) Blödsinn. Seit wann sind Unternehmen verpflichtet Konkurrenzprodukte anzupreisen? Es ist ihre Suchmaschine, und nicht die der EU, und können daher damit machen, was sie wollen. Kein Mensch wird dazu gezwungen, ihre Dienste, Produkte zu nutzen. Einfach nur lächerlich.

  17. @max
    Du hast nicht verstanden um was es geht.
    Das Urteil als solches und die Strafe sind gerechtfertigt da Google offensichtlich seine marktbeherrschende Stellung, die es ohne Frage hat, eben missbrauchte um ihren eigenen Produkten einen Vorteil zu verschaffen.

  18. @Marko ab dem Zeitpunkt wo sie eine Marktbeherrschende Stellung innehaben und diese weiter ausbauen wollen und damit zementieren
    noch hat man die Wahl aber wie lange noch?

  19. Wenn ich bei bing bspw. nach „MacBook Pro“ suche, erhalte ich – ebenso wie bei Google – direkt Anzeigen von Händlern mit entsprechenden Preisangaben. Müsste hier die EU dann nicht auch einschreiten? Finde das ganze Thema etwas kleinkariert, die EU sollte ihre Mittel besser an anderer Stelle einsetzen…

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