Deutsche Telekom verstößt mit StreamOn gegen die Netzneutralität

Die Deutsche Telekom steht wegen StreamOn schon länger in der Kritik: Das kostenlose Zusatzangebot mag auf den ersten Blick für Kunden klasse wirken. Denn durch die zubuchbare Option werden zahlreiche Dienste wie Netflix oder auch Spotify nicht auf das monatliche Datenvolumen angerechnet. Wer ein wenig um die Ecke denkt, merkt aber schnell, dass generell günstigeres Datenvolumen sicher eher von Vorteil wäre. Außerdem wurde immer wieder der Vorwurf laut, dass die Deutsche Telekom mit StreamOn die Netzneutralität verletze. Genau das ist jetzt bestätigt – durch die Bundesnetzagentur.

Zumindest einzelne Punkte der Zubuchoption sollen laut Bundesnetzagentur gegen die Netzneutralität verstoßen. Grundsätzlich wird das Prinzip von StreamOn allerdings nicht in Frage gestellt. Im Wesentlichen sei es zulässig, bestimmte Dienste nicht auf das monatliche Datenvolumen anzurechnen. Allerdings gebe es laut der Behörde Mängel im Kleingedruckten.

Beispielsweise reduziert die Deutsche Telekom im Tarif L beim Videostreaming die Datenübertragungsrate auf SD-Qualität – beim Audiostreaming gibt es aber wieder keine Einschnitte. Hier kritisiert die Bundesnetzagentur, dass die Deutsche Telekom aber in beiden Fällen gleich handeln müsste. Entweder man reduziere grundsätzlich oder gar nicht. Die unterschiedliche Verfahrensweise für Audio und Video verstoße gegen die Netzneutralität.

Kritik übt die Bundesnetzagentur aber auch daran, dass StreamOn nicht im europäischen Ausland funktioniere. Auch hier müsste die Deutsche Telekom nachbessern. So gibt man dem Anbieter nun zwei Wochen Zeit für eine Reaktion, um die Mängel zu beseitigen. Ansonsten hätte die Bundesnetzagentur nach dem Paragraf 126 Telekommunikationsgesetzes Spielraum, um der Deutschen Telekom das Anbieten von StreamOn zu untersagen und / oder Strafen zu verhängen.

 

(via Finanznachrichten)

 

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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31 Kommentare

  1. Reißerischer Titel, der auch noch falsch ist. Auch dass die BNA das bestätigt hat ist so nicht richtig und wird dann auch im nächsten Satz geschrieben, dass nur Teile gegen die Netzneutralität verstößt.

    Leider lässt die Qualität hier immer mehr nach, was ich echt schade finde..

  2. Naja die Telekom hat ja nun 2 Wochen Zeit um das ganze zu ändern. Es wird nicht lange dauern und es wird eine BNA Konforme Version dieses Angebots geben.

  3. Naja, der Titel lautet bei Heise.de und anderen genau gegenteilig. StreamOn verstoße NICHT gegen die Netzneutralität ..bis auf ein paar Punkte im Kleingedruckten.

    Ich bin gespannt ob die Telekom im Sinne des Kunden reagiert und StreamOn aufwertet. Ich werde mir Magenta L bald buchen und dann wäre HD-Streaming natürlich toll. StreamOn im EU Ausland wäre krass, da die Telekom wie allen anderen Anbieter ca 8€ pro GB an den Roaming-Netzbetreiber zahlen muss. Das wäre ein teurer Spaß für die Telekom. Eine Alternative, wie die Telekom beim Roaming reagieren könnte, fällt mir jetzt nicht ein. Beim Audio/Videostreaming könnte man den Audiostream sicherlich auf 64/128kbit beschränken, falls das technisch überhaupt umsetzbar ist.

  4. André Westphal says:

    @sasha

    In der aktuellen Form verstößt StreamOn halt dagegen – wenn man die genannten Punkte ändert, dann nicht mehr. Steht ja auch so im Artikel, dass das grundsätzliche Prinzip nicht das Problem ist, sondern gewisse Punkte. Vermutlich wird die Deutsche Telekom nun schnell Anpassungen vornehmen.

  5. Ich stimme @sasha zu. Man kann die Wahrheit aus verschiedenen Richtungen beleuchten, insbesondere beim Journalismus – vor allem aber bei schäbigen, reißerischen Panikmache Überschriften.
    Es hätte X andere Möglichkeiten gegeben, eine inhaltlich korrekte und prägnante Überschrift zu wählen. Alles andere ist peinlich und gehört auf Bild.de.
    Inhaltlich viel wichtiger ist meiner Meinung nach der Punkt, dass das Angebot in seinen Grundzügen nicht gegen die Netzneutralität verstößt. Also das genaue Gegenteil von dem, was deine Überschrift kommuniziert.

  6. Ich muss noch einmal betonen, dass mich das mit der Clickbait / Panikmache Überschrift sehr enttäuscht.
    Ich komme hier her, um neutrale (Apple, Android, was sonst so in der IT passiert..) Berichte, die nicht von großen Firmen wie Heise oder Golem geschrieben werden, zu lesen und meist einen eher anwenderbezogenen Touch haben. Von Golem habe ich mich schon distanziert, weil dort schon im Artikel zu viel gehetzt und schlecht berichtet wird (meist Anti-Apple).
    Dass hier nun auch erste Anzeichen eines solchen Journalismus zu finden sind, finde ich sehr schade. Wenn es nicht mehr darum geht: „Was finden wir ehrlich, richtig und wichtig?“ sondern „Wie kommen wir auf möglichst viele Clicks?“

  7. Die jetzige Überschrift ist Click Bait – man bekommt einen völlig falsche Erwartungshaltung durch die Überschrift.

    Ansonsten halt ein Typisch deutsches Angebot, andere Länder haben ja keine Traffic Probleme die so ein Angebot nötig machen würden.
    Bei uns wird der der D1/D2 Kunde noch fröhlich gemolken 🙁

  8. Finde die Überschrift ebenfalls unpassend. Da fehlt mindestens das Wort teilweise. Dachte auch es wird verboten und nach dem Lesen weiß man das es erlaubt bleibt.

  9. Sehe es genauso wie sasha: Clickbait Titel. Ganz schlecht.

  10. @Sascha: gewöhn dir halt an die Artikel immer ganz zu lesen. Das macht sowieso oft Sinn 😉

  11. @me: Deswegen ist es ja Clickbait. Das Thema zu StreamOn und der Bundesnetzagentur habe ich heute schon ein paar Mal gelesen, aber nie mit der klaren Aussage, dass StreamOn gegen die Netzneutralität verstoße. Das war mir neu. Und es stimmt auch nicht. Deswegen klarer Clickbait. Du kennst das Wort?
    Alle anderen Quellen formulieren es besser.

  12. @me…es ergibt mehr Sinn! „Sinn machen“ gibt es nicht, außer in drittklassigen RTL2 „Realityshows“.

  13. Blitzmerker

  14. Deutsche Telekom verstößt aber mit StreamOn gegen Netzneutralität. Also kann die Überschrift nicht so falsch sein. Man muß nur genauer hinlesen wie genau dagegen verstossen wird.

  15. @me
    Naja, ich hatte das heute schon mehrfach gelesen, daher war ich etwas erstaunt, dass hier zu sehen und am Ende war es der gleiche Inhalt, nur eben mit einer m.E. falschen Überschrift. Das nochmals zu lesen hätte nicht sein müssen..

  16. @sasha
    Mit dem Titel klicken halt mehr Leute auf den Link…

    „Bundesnetzagentur untersagt Details des „StreamOn“-Tarifs der Telekom“
    bei Heise steht das im Titel. Ist echt sympatischer, weil man dann weiss worum es in dem Text geht. Allerdings hätte ich da nicht drauf geklickt, weil mich die Details nicht interessieren.

    „Deutsche Telekom verstößt mit StreamOn gegen die Netzneutralität“
    wie hier ist nüchtern gesehen schon mehr an der Bildzeitung oritentiert. Aber hat mehr Klicks, auch meinen.

  17. @Sascha
    Danke für deinen Artikel. Ich stimme dir voll und ganz zu. Und im Gegensatz zu all den anderen Tatsachenverdrehern hier, verstehe ich die Grundlagen und den Inhalt zu 100%. Fakt ist, dass StreamOn in der aktuellen Form gegen die Netzneutralität verstößt, denn wenn ich StreamOn buche, buche ich den ganzen Service und nicht nur Teile davon. Selbst wenn ich wollte, könnte ich diese Option nicht in Teilen buchen.
    Wenn die Telekom den Service nicht ändert, muss sie aufgrund des Verstoßes eine nicht unerhebliche Strafe zahlen. Und es spielt überhaupt keine Rolle, ob nur Teile geändert werden, denn am Ende gibt es ein anderes Produkt.
    Danke für die Information.

  18. Sry, meinte natürlich André

  19. Ich verstehe die meisten Kommentare nicht -_-

    StreamOn ist ohne wenn und aber ein Schlag in die Fresse für die Netzneutralität

    Die Meinung der Bundesnetzagentur steht auf einen anderen Blatt

  20. Biff Tannen says:

    Ich sehe die Überschrift auch als inhaltlich korrekt an. Ein „teilweise“ dazwischen hätte aber auch nicht wehgetan.
    Am Besten gefällt mir aber die Überschrift von winfuture: „StreamOn: Bundesnetzagentur gestattet Verletzung der Netzneutralität“.

    Ich hoffe wirklich, dass sich bei uns dieser StreamOn-Quatsch nicht komplett etabliert…

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