Deutsche Telekom verstößt mit StreamOn gegen die Netzneutralität

Die Deutsche Telekom steht wegen StreamOn schon länger in der Kritik: Das kostenlose Zusatzangebot mag auf den ersten Blick für Kunden klasse wirken. Denn durch die zubuchbare Option werden zahlreiche Dienste wie Netflix oder auch Spotify nicht auf das monatliche Datenvolumen angerechnet. Wer ein wenig um die Ecke denkt, merkt aber schnell, dass generell günstigeres Datenvolumen sicher eher von Vorteil wäre. Außerdem wurde immer wieder der Vorwurf laut, dass die Deutsche Telekom mit StreamOn die Netzneutralität verletze. Genau das ist jetzt bestätigt – durch die Bundesnetzagentur.

Zumindest einzelne Punkte der Zubuchoption sollen laut Bundesnetzagentur gegen die Netzneutralität verstoßen. Grundsätzlich wird das Prinzip von StreamOn allerdings nicht in Frage gestellt. Im Wesentlichen sei es zulässig, bestimmte Dienste nicht auf das monatliche Datenvolumen anzurechnen. Allerdings gebe es laut der Behörde Mängel im Kleingedruckten.

Beispielsweise reduziert die Deutsche Telekom im Tarif L beim Videostreaming die Datenübertragungsrate auf SD-Qualität – beim Audiostreaming gibt es aber wieder keine Einschnitte. Hier kritisiert die Bundesnetzagentur, dass die Deutsche Telekom aber in beiden Fällen gleich handeln müsste. Entweder man reduziere grundsätzlich oder gar nicht. Die unterschiedliche Verfahrensweise für Audio und Video verstoße gegen die Netzneutralität.

Kritik übt die Bundesnetzagentur aber auch daran, dass StreamOn nicht im europäischen Ausland funktioniere. Auch hier müsste die Deutsche Telekom nachbessern. So gibt man dem Anbieter nun zwei Wochen Zeit für eine Reaktion, um die Mängel zu beseitigen. Ansonsten hätte die Bundesnetzagentur nach dem Paragraf 126 Telekommunikationsgesetzes Spielraum, um der Deutschen Telekom das Anbieten von StreamOn zu untersagen und / oder Strafen zu verhängen.

 

(via Finanznachrichten)

 

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31 Kommentare

  1. @Bavarian Geek
    Das wäre der Fall wenn die Telekom bestimmte Dienste in ihrem gesamten Netz bevorzugen würde. Tut sie aber nicht. Kunden bekommen letztendlich nur Volumen geschenkt, aber davon werden andere Kunden nicht beeinflusst.

  2. @Seppel

    Nein, ich sehe das anders. Es wurde eine Grundsatzentscheidung erwartet, ob solche Angebote wie StreamON erlaubt sind. Die heutige Entscheidung sagt ja, StreamOn verletzt also nicht grundsätzlich die Netzneutralität. Dass nun ein paar kleine Details geändert werden müssen, ist dabei relativ unwichtig. Daher ist die Überschrift falsch bzw sie vermittelt einen falschen Eindruck. Jemand der nur die Überschrift liest, erhält eine falsche Information. Die Telekom kann ihre StreamON Strategie beibehalten (mit kleinen Änderungen des Angebots) und andere Anbieter werden folgen bzw fühlen sich auf der sicheren Seite (Vodafone).

  3. Natoll 😉 Haben wir endlich ein Ergebnis. Alle haben nach Bundesnetzagentur geschrien, jetzt wird sicherlich einfach Audio auch gedrosselt und dann ist es schon fair 😀 Das wollte bestimmt niemand damit erreichen 😉

  4. Biff Tannen says:

    @HO, jemand, der nur die Überschrift liest kann nicht erwarten informiert zu sein.

    Im Grunde ist es völlig unerheblich, ob es um Kleinigkeiten geht oder nicht. In der aktuellen Form verstößt die Telekom mit StreamOn (laut BNA) gegen die Netzneutralität und darf es so nicht weiter anbieten. Dennach ist die Überschrift nicht falsch, sondern einfach nur wenig informativ.

  5. Woher kommt Andre westphal eigentlich bzw. Wie ist er zu diesem Blog gekommen? Die grammatik ist meist unterirdisch, Texte abgehackt geschrieben und jetzt kommen auch noch clickbait Titel dazu? Dieser Blog ist super, und was von den anderen Autoren kommt top aber die Artikel von André sind deutlich unter dem üblichen Niveau. Aber vielleicht ist das ja auch nur meine Meinung…

  6. Frank, wo hätten Sie denn gern, dass der Autor herkommt? Syrien? Sachsen? Sibirien? Die Antwort scheint eh egal solange es nicht der eigene Geburtsort ist.

    Solch böswillige Rhetorik ist hier langsam tatsächlich auf Bildniveau vor dem sich doch angeblich so viele Kommentatoren fürchten.

  7. Wenn man den Kommentar ganz liest merkt man doch es geht weniger darum wo er geboren wurde sondern mehr darum wo man ihn „aufgetrieben“ hat um in diesem Blog Artikel zu schreiben. Finde die Überschrift auch total daneben weil sie impliziert das StreamOn als Ganzes gegen die Netzneutralität verstößt. Ist jetzt auch nicht zum ersten Mal passiert in den letzten Wochen.

  8. Ich nutze es nicht soweit ich weiß ist es bei unseren Firmentarif aktiv. HAbe auch mal Test weise ein Video geschaut und wurde nicht angerechnet bzw. nicht sofort. Ich frage mich immer was ihr unterwegs so schaut das ihr so viel Datenvolumen braucht. Also ich ich bin immer so um 1GB weil nicht mehr schaue was ich lade und auch Updates mache. Vorher bei meinem eigenen Tarif bin ich nie über 300MB gekommen und ich lese Mails fast ausschließlich nur noch am Handy. Und auch meine Websites besuche ich zu 90% nur noch mit dem Handy. Und Streamen mache ich zuhause am TV alles unter 60″ ist mir zu klein zum Filme schauen und da habe ich eine LTE flat (Hybrit aber da aber nur 2Mbit DSL nutze ich nur LTE) der Telekom und zwar in der Nachbarschaft alleine da es nicht buchbar war aber nach gefühlten 1000 anrufen bei der Telekom habe die das doch gemacht. 😉

  9. @Simon
    Das ist schön für dich, geht hier aber gerade voll am Thema vorbei.

  10. Ich bin ganz froh das es Streamon gibt, auch wenn es gegen netzneutralität verstösst. Ich hab nämlich kein wlan.

  11. Und nun? Die Telekom hat angekündigt nichts zu verändern. Das Zeifenster wurde vergrößert. Alles wird so bleiben. In der EU muss und kann das Angebot nicht greifen. Die Telekom müsste 7.50 Euro pro Gigabyte an die ausländischen Carrier zahlen. Das wird man nicht tun. Vodafones GigaCube läuft auch nur in Deutschland.

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