Befürworter des Leistungsschutzrechtes wird erst einmal in den Google News verbleiben

Am 01. August 2013 ist es soweit, das Leistungsschutzrecht tritt in Kraft. Das Leistungsschutzrecht soll Presseverlagen das ausschließliche Recht geben, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen, wie es ganz offiziell heisst. Damit müssten Anbieter wie Google die Darstellung von kleinen Textauszügen auf ihren Webseiten bei den Verlagen lizenzieren oder darauf verzichten, Google News wäre das aktuelle Opfer.

Google News

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Heißt: Zeitung XYZ könnte eine Summe verlangen, damit ihre Kurztexte bei Google gefunden werden und ich von Google auch noch die Seite besuche. Mitte Juni die Notbremse von Google: wer in den Google News verbleiben möchte, der muss ausdrücklich zustimmen.

Die Verlage dürfen sich also aussuchen, ob sie ihre Angebote weiter bei Google News präsentieren und so jede Menge Publikum erreichen wollen – oder ob sie auf Google News verzichten. Und was machen diejenigen eigentlich, die mit am lautesten für das Leistungsschutzrecht eingetreten sind, nennen wir sie mal Axel Springer? Die lassen ihre Inhalte jetzt inkonsequenterweise weiter von den Google News listen, aus den Zeilen kann man meiner Meinung nach lesen, dass da noch ein Rechtsstreit anliegen könnte:

In dieser Übergangsphase erteilt die Axel Springer AG der Google Germany GmbH ein Opt-in zur Nutzung ihrer Inhalte in Form von Textauszügen, allerdings unter der Maßgabe und mit ausdrücklichem Hinweis, dass dies nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht.„, so das Zitat, welches man bei Meedia findet.

Wie ist eure Meinung zum Thema, würdet ihr die Befürworter des LSR in Aggregatoren wie Google News und Co vermissen?

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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17 Kommentare

  1. „ohne Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht.“ Wenn sie die Bedingungen nicht anerkennen, sollen sie doch einfach draussen bleiben. Bzw. als Google würde ich bei so einem Zitat Springer gar nicht mehr in Google News nehmen.

  2. Springerpresse ignoriere ich sowieso schon, ein Rausschmiß aus Google News wäre für mich eine Wohltat!

  3. Die Annahme der „einseitig von Google gesetzten“ Konditionen ist doch die Bedingung dafür, dass sie weiter gelistet werden. Ein Vertrag funktioniert nun einmal so, dass einer etwas vorschlägt und der andere es annimmt oder Verbesserungsvorschläge macht. Unterschreiben und auf der anderen Seite sagen „es ist mir egal, was da drin steht“ ist keine Möglichkeit. Das sollte jemand mal den Springer-Juristen erklären…

  4. Herrlich. Einerseits will der Verlag die Nutzer von Google KOSTENLOS (!) abgreifen, kontert aber direkt, das man die Bedingungen eigentlich nicht akzeptiert.

    Falsche Welt!

    Sollen sie doch draussen bleiben aus den Google News. Mal sehen, wie lange einige das durchhalten…

  5. Och, hätte sicherlich was Gutes, wenn die Springer Ergüsse aus Google News verschwinden würden.

  6. Es handelt sich hier um Akkumulation einer Marktmacht seitens Google. Google kann die Verlage offenbar zwingen, auf ihre „Rechte“ kostenlos zu verzichten. Ein anderer News-Aggregator kann das vielleicht nicht. Dadurch wird die Macht von Google noch größer. Ob das in unserem Sinn ist oder im Sinn der Verlage, wage ich zu bezweifeln.

    Es gibt eben Dinge, die im Sinne des Schutzes unserer aller Freiheit zu regeln sind, und nicht im Sinne der Gewinnmaximierung von Konzernen.

  7. Ich finde es ja echt toll, dass Google sich mit seiner Marktmacht gegen die Absurdität des LSRs stellen kann, aber die deutsche Politik hat es damit mal wieder wunderbar geschafft, zu verhindern, dass evtl. ein deutsches Start-up in Konkurrenz dazu an den Start gehen kann.
    Mal angenommen, es gibt in Deutschland jemanden, der DIE zündende Idee hat, wie man journalistische Inhalte noch viel toller und schöner gesammelt ordnen und miteinander mit einem Mehrwert verknüpfen und verlinken kann, kann der es doch vergessen, die kostenlose Erlaubnis à la Google News zu bekommen.
    Und unser Wirtschaftsminister weint wieder, weil die ganzen tollen Internetunternehmen nur aus den USA kommen…

  8. nein

  9. rgr hat da nicht unrecht. Siehe Rivva, de Dienst muss ab 01.08. seine Vielfalt massiv einschränken. Das Gesetz dass Springer zugute kommen sollte spielt nun Google massiv in die Hände. Am besten den Scheiß rückgängig machen. Wird bei der Regierung leider nicht passieren.

  10. Springer Press kommt zurück ?!?!? Nein bitte nicht, das sich sowas Presse nennen darf 🙁 Aber dem Pöbel gefällt es eben 🙁

  11. Sebastian Schumacher says:

    find die lösung von google super und imho das einzige was dem gesetz gerecht wird.

  12. Ich versteh immer noch nicht, wieso nun alle Aggregatoren Angst haben sollten, denn bislang ist die Frage immer noch nicht geklärt, was mit „kleinsten Textausschnitten“ gemeint ist.

    § 87f (1) „Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“

    Denn dieser letzte Passus wurde doch genau dafür eingebaut, um Snippets aus dem LSR auszuschließen… oder sehe ich das falsch?

  13. Eben, die Frage ist nicht geklärt, das werden die Gerichte entscheiden müssen, weil der Gesetzgeber wieder mal nicht Willens war dies genau zu formulieren. Nur als one man show willst Du Dich nicht mit Verlagen anlegen und evtl. einen Musterprozess führen.

  14. Taudorinon says:

    @rgr deshalb ist es auch unverständlich das der Presse eine Lex-Google gewährt wurde. Google geht den nächsten Schritt. Gab’s schon mal in Belgien als sich die Verlage erst aus dem Index geklagt haben und anschließend wieder rein. Aber wie können es ja wieder besser. ..

  15. Nein

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