Recht auf Vergessenwerden: Frankreich mit den meisten Löschanträgen

Das vom Europäischen Gerichtshof gefällte Urteil zum Recht auf Vergessenwerden sorgte bereits für zehntausende Löschanträge von Personen, die gerne Dinge über sich aus dem Suchindex von Google verbannt haben möchten. Das Urteil wurde seinerzeit nach einer Klage eines Spaniers gesprochen, allerdings sind es nicht die Spanier, die die meisten Löschanträge stellen. Die Aufschlüsselung nach Ländern hat Google jetzt in einem Brief an die EU veröffentlicht.

Google Office

Spitzenreiter bei den Löschanfragen ist demnach Frankreich, 17.500 Anträge wurden dort gestellt, die wiederum 58.000 Urls enthalten. Auf Platz 2 rangiert Deutschland mit 16.500 Anfragen, die 57.000 Urls beinhalten. Den letzten Podiumsplatz belegt das Vereinigte Königreich. Hier wurden 12.000 Anfargen gestellt, die 44.000 Urls betreffen. In Spanien gab es lediglich 8.000 Anträge, in Italien 7.500 und 5.500 Anträge wurden aus den Niederlanden gestellt.

In 53% der Fälle kam Google den Anfragen in vollem Umfang nach, also so wie sie gestellt wurden. 32% der Fälle wurden allerdings komplett abgelehnt. Für Google bedeutet das Urteil nach wie vor einen großen Aufwand, da jeder Antrag geprüft werden muss. Dafür wurde extra ein Expertenteam zusammengestellt, das beratend zur Seite steht. Ich bin gespannt, wie das Ganze weiter geht, der Weisheit letzter Schluss scheint diese Lösung nicht zu sein, dazu ist sie irgendwie zu undurchdacht. Entweder Content ist falsch und muss gelöscht werden oder er ist korrekt und darf bleiben. Die Verweise einer Suchmaschine zu entfernen kann einfach nicht die Lösung sein.

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*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

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4 Kommentare

  1. Hier gehts doch nur darum in kleinen Schritten Google zu schaden. Und eine grössere Fragmentierung bei Produkten hinzubekommen.

  2. @Sascha: Mich nervt etwas wie du hier dauernd Politik gegenüber dem Urteil machst.
    Spielen wir es doch einmal durch und nehmen an, dass irgendein Rüpel etwas Übles über deine Tochter schreibt (üble Schl@mpe die es mit jedem treibt etc.).
    Du propagierst immer, dass die Inhalte aus der Quelle raus müssen.
    So, der Server sitzt im Ausland und schert sich einen Dreck um deine Anfrage, ist es dann nicht trotzdem richtig, dass Google den Verweis auf die Seite entfernt, sodass dies nicht als erstes angezeigt wird, wenn jemand den Namen deiner Tochter sucht?
    Ich kann verstehen, dass es für Personen wie caschy und dich nicht so relevant ist, da stehen seitenweise positive wie negative Kommentare online, aber für Personen die nicht so in der Öffentlichkeit stehen und über die nur wenig online zu finden ist, kann dieses Urteil weitreichende Auswirkungen haben (etwa die Möglichkeit einen Job zu bekommen).

    Bin gespannt auf deine Antwort.

    Gruß Texmex

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