Einigung von BITKOM und GEMA zu Online-Musik

Schau an, da bewegt sich vielleicht ein bisschen etwas in Streaming-Deutschland. Wer nicht lange lesen will, hier die Fakten in Kurzform:

– In Download-Shops künftig Hörproben von 90 Sekunden möglich
– Lizenzierung von Streaming-Angeboten ermöglicht neue Dienste
– BITKOM wird Verhandlungen in anderen Bereichen fortsetzen

Das interessante der drei Punkte? Endlich könnten Dienste wie Spotify und Co auch hierzulande auf ein geregeltes Nachschlagewerk bezüglich der Lizensierungskosten zurückgreifen: Der Vertrag regelt die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen. Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück nun in der Regel zwischen 6 und 9 Cent netto.

Ich darf weiterhin zitieren: Der neue Gesamtvertrag von BITKOM und GEMA, der rückwirkend zum 1. Januar 2002 gilt, enthält zudem eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Musikstücken über das Internet. „Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können“.

Aber wo Licht ist, ist bekanntlich auch Schatten: Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem Vertrag bisher noch nicht abgedeckt, auch YouTube und Co sind nicht dabei. Auch wenn mich diese Meldung nicht vollends vom Hocker reisst – es ist für mich schön zu sehen, dass sich zumindest ein bisschen was tut – im Internet-Entwicklungs-wie-wa-Wunderland Deutschland. (via)

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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18 Kommentare

  1. „- In Download-Shops künftig Hörproben von 90 Sekunden möglich“

    Na – WENN, dann will ich ganz „klauen“, oder eben garnicht. Und wenn ich kaufen wollte, dann brauch ich keine 90 Sek., da langen locker 30 aus.

  2. Hört sich ja ganz gut an, aber wieso rückwirkend zum 1. Januar 2002? Was bringt das, außer das die GEMA mehr abrechnen kann?

  3. Hmm, ein erster kleiner Schritt. Ich denke das wird noch ein langer Weg werden. Zum Glück gibt es ja Proxys und Spotify 🙂

  4. Rein werbefinanzierte Dienste werden aus geschlossen? Dann überweisen wir halt alle 1ct an YouTube 😀

  5. Na da hoffen wir mal, dass es Spotify jetzt nach Deutschland schafft. Auf ein volles Youtube bin ich gar nicht mehr so scharf. Es gibt schließlich tape.tv und Putpat, wo man auch bequem nach Musikvideos suchen kann.

  6. Lizensierungskosten –> Lizenzierungskosten

  7. Haha.. 6 Cent Netto… Google/YouTube wird nicht mal 0.5 Cent pro 3 Minuten zahlen wollen…

  8. Werbefinanzierte Dienste sind in Deutschland sowieso böse, wegen Datenschutz. Hier wird der Konsument noch zu einer Erkenntnis kommen müssen.

  9. Bin gerade verwundert, dass die GEMA sich überhaupt mal einen Zentimeter bewegt. War mir bisher eigentlich nur als sturer Verein bekannt, der Kindergärten abmahnt und auch auf den allerletzten Cent nicht verzichten will.

    6 Cent pro Titel, da weiß ich ehrlich gesagt nicht, wie z.B. simfy bei 4,99€ im Monat noch Gewinn machen will. Das wären ja nicht einmal 100 Titel?!

    Die sollen sich mit Apple mal lieber in Sachen iTunes in the Cloud / iTunes Match einigen 😛

  10. @JürgenHugo: es soll durchaus auch musik geben, bei der ein 30s-ausschnitt nicht mal ansatzweise einen eindruck verschaffen kann und sich der mitsing-tralala-refrain nicht per se alle paar zehn sekunden wiederholt.

  11. Bevor die sowas machen sollten die mal lieber dafür sorgen das nicht jeder mit ner DSL1000 Leitung rumkrebst, vorher bringt mir sowas gar nichts ^^

  12. @JürgenHugo:

    Ich weiß ja nicht, was du so für Musik hörst, aber 90 Sekunden freuen mich ehrlich gesagt. In 30 Sekunden bekommt man von einem Lied, zumindest jenseits der aktuellen Pop-Charts, kaum einen guten Eindruck.

    Als Beispiel mal East Hastings von Godspeed You! Black Emperor… würde man da ab 8:30 für 30 Sekunden lang reinhören, man würde fast nur Stille hören. Der Track geht insgesamt fast 18 Minuten und ist damit nichtmal der längste auf dem Album. Da reichen nichtmal 90 Sekunden für einen „Eindruck“

  13. Ich red ja von mir: wenn mich schon 30 Sek. langweilen, dann will ich gar nicht mehr hören. Ich meine aber eins:

    Es wird immer Leute geben, die das „rauben“ wollen, es wird immer Leute geben, die dafür bezahlen ´egal, wie lange man sich das vorher anhören kann.

    Ich könnte zur Not 3 Wochen mit den Comps rummachen, ohne Musik zu hören aber auch so: das, was ich herunterladen darf (oder könnte…), soviel kann ich mir nie anhören.

  14. Es stimmt nicht ganz, was du sagst. Durch den neuen Vertrag werden die 6-9ct pro Song für Download-Anbieter (wie iTunes) fällig. Einen ähnlichen Vertrag wollte die GEMA auch schon seit langem mit Spotify abschließen, aber denen war die Kalkulation viel zu riskant. Nun gibt es eine monatliche Pauschale von etwa einem Euro, die von Seiten Spotifys fällig werden.

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