Einer abonniert – mehrere nutzen: Das Sharing von Konten bei den unterschiedlichsten Diensten ist mittlerweile unter Freunden und in Familien gang und gäbe. Warum auch nicht? Schließlich teilt man sich z. B. mit anderen Leuten auch das Auto, die Wohnung oder nur sporadisch genutztes Handwerkszeug. Da liegt es nahe, bei digitalen Gütern ähnlich zu verfahren. Besonders das Teilen von Konten bei Streaming-Anbietern wie Netflix erfreut sich wachsender Beliebtheit. Allein in den USA sollen laut einer Studie der Citigroup zu 46 Mio. zahlenden Kunden nochmals 54 Mio. Nutzer dazu kommen, die Netflix via Sharing mitverwenden. Ob das noch lange gutgehen kann, ist jedoch fraglich.
So gehen den Streaming-Anbietern durch das Konto-Sharing laut Schätzungen der Analysten jährlich Einnahmen von ca. einer halben Mrd. US-Dollar verloren. Bisher fördern die Anbieter das Teilen der Zugangsdaten dennoch: Beispielsweise können vier unterschiedliche Geräte Netflix parallel über ein einziges Konto nutzen. Laut den Bestimmungen von Netflix möchte man mit dieser Regelung eigentlich besonders Familien entgegen kommen. Auf der hauseigenen Website gibt sich der US-Konzern sogar noch freigiebiger:
„Wenn Sie Ihr Netflix-Konto mit Freunden und Familienmitgliedern teilen, kann es sein, dass diese auch gerade Netflix nutzen, wenn Sie einen Titel ansehen wollen“,
heißt es dort überraschend locker. Wesentlich strikter geht Sky vor. Wer etwa Sky Go oder Sky Snap verwendet, darf seine Daten ausschließlich anderen Personen zur Verfügung stellen, die im selben Haushalt leben. Außerdem lässt sich der Service zeitgleich nur an einem einzigen Gerät verwenden. Sky droht bei Missbrauch gar mit Vertragsstrafen, welche mehr als 480 Euro betragen können. Ob eine derartige Strafe aber bisher jemals erhoben wurde, lässt die Firma offen.
So oder so wird das Konto-Sharing aktuell zwar von dem Gros der Anbieter toleriert, dazu zählen auch Watchever, Amazon Instant Video oder Maxdome, man bewegt sich aber sowohl als Kontoinhaber als auch als Mitbenutzer in einer rechtlichen Grauzone. Im Falle eines Falles müsste man feststellen, ob das Teilen des Passworts mit Dritten eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Leider fehlen dazu bisher in Deutschland bindende Urteile. Haftbar wäre im Zweifelsfall in erster Linie derjenige, der den Vertrag mit dem Streaming-Anbieter abgeschlossen hat. Erstmal haben die Anbieter aber wenig Interesse ihren Kunden Ärger zu machen: Gerade Netflix hat große Expansionspläne und baut seinen Dienst in Deutschland noch stufenweise aus. Da ist das Interesse an negativer Publicity durch juristische Zankereien mit den eigenen Kunden freilich gering. Auf lange Sicht sollte man sich jedoch nicht darauf verlassen, dass das Teilen von Accounts munter so weiterläuft wie bisher.
Passend dazu ist übrigens laut TorrentFreak der erste 4K-Content aus dem Netflix-Angebot als illegale Kopie aufgetaucht. Es handelt sich um die erste Folge der Erfolgsserie „Breaking Bad“. Stolze 18 GByte bringt die Episode in 4K nun auf die Waage und kursiert bei diversen Torrent-Sites. Bisher galten die 4K-Streams dank High-Bandwidth Digital Copy Protection (HDCP) 2.2 als unangreifbar.
Wie man sieht, scheint sich das geändert zu haben. Die 4K-Streams enthalten jedoch versteckte Watermarks, so dass diejenigen, welche den Leak begründet haben, eventuell auf eine böse Überraschung gefasst sein müssen. Sollte eine professionelle Gruppe dahinter stecken, wurden die Wasserzeichen vielleicht aber auch erkannt und entfernt. Zumindest dürften Netflix und Sony, welche „Breaking Bad“ an den Streaming-Anbieter lizenziert haben, mit Hochdruck nach den Uploadern der Datei fahnden. Netflix hat in einer Stellungnahme bereits bestätigt, dass das Unternehmen alles tun werde, um weitere Raubkopien zu verhindern.
Nun ja, insgesamt sind beide Entwicklungen vorhersehbar gewesen: Das Sharing von Accounts ist mittlerweile groß in Mode. Es ist damit zu rechnen, dass die Anbieter dies um des lieben Friedens willen sicherlich noch eine Zeit lang mitmachen. Sobald der Markt einigermaßen stabil aufgeteilt ist, dürften die Streaming-Platzhirsche jedoch eventuell sogar vereint gegen das Sharing vorgehen. Dass wiederum irgendwann der Kopierschutz umgangen werden würde, war wohl auch Netflix selbst klar. Bleibt abzuwarten, wie das Katz-und-Maus-Spiel zwischen Netflix und den Raubkopierern in Zukunft weitergeht.
Es sollte nicht „legal oder Illegal“, sondern „laut AGBs erlaubt oder verboten“ heißen.
Und ich dachte beim Lesen noch so WTF, welcher Autor ist das denn bitte?
Letzten Endes ist es halt rechtlich eine Grauzone, darauf kann man sich einigen ;-). Theoretisch könnte es dazu irgendwann auch mal ein Urteil geben, das sich dann ja auch auf spezifische Punkte in AGBs berufen könnte.
Aber ne Überschrift wie „Netflix: Konto-Sharing – Laut AGBs erlaubt oder verboten“…Na jaaaaa….Die liest sich nicht so dolle ^^. Zum Aufschlüsseln mit mehr Details ist der Text dann ja da :-).
Ich freue mich schon auf den Tag, an welchem ich Filme nur noch alleine schauen darf und dies bestenfalls auch noch nachweisen muss, bevor der Film startet, jedoch nachdem ich gezahlt habe.
@ Viernes
Es gibt ja schon ausreichend Techniken, die erfassen wie viele Nutzer im Raum sind. Geht ja auch mit Kinect z. B. Leider habe ich nicht mehr den Link dazu, das ist schon länger her, dass ich dazu mal ne News geschrieben habe. Damit wäre es dann schon möglich z. B. bei einem Film-Stream festzulegen wie viele Personen im Wohnzimmer sitzen dürfen, um den zu konsumieren. Dazu gab es mal ein interessantes Patent – drehte sich aber eher um zielgerichtete Werbung. Sollte erkannt werden wie viele Personen und wer genau im Raum ist, um die Werbung zu individualisieren (auch beim Streaming). Aber wie gesagt, ist länger her.
@André Westphal,
„Leider fehlen dazu bisher in Deutschland bindende Urteile“
>> In Deutschland folgt die Rechtsprechung soweit ich weiß dem Positivismus. Urteile sind nicht bindend für andere Gerichte – ausschließlich Gesetze sind bindend.
Das verwechselst du glaube ich mit den Präzedenzfällen aus dem angloamerikanischen Raum.
@ Erik
Wenn das Bundesverfassungsgericht ein Urteil sprechen würde, wäre es auch für andere Gerichte bindend. Sonst nicht – außer für die Beteiligten halt. Aber zumindest wäre es nach einem (oder mehreren Urteilen) wahrscheinlich, dass andere Gerichte sich daran orientieren würden bzw. zumindest könnten.
Streng genommen haste sonst natürlich recht :-).
Ich will ja nicht trollen, aber (das böse Wort): Was denn nun, André? “Ob das noch lange gutgehen kann, ist jedoch fraglich.“ oder “Es ist damit zu rechnen, dass die Anbieter dies um des lieben Friedens willen sicherlich noch eine Zeit lang mitmachen“? 😉
Ich versteh nur nicht warum man jetzt einen Beitrag erstellt.
Wahrscheinlich wurde jetzt eine Diskussion auf mydealz augeschnappt, morgen steht hier denn „Ist es legal oder illegal ein Netflix Konto im Ausland per VPN zu bestellen?
Ganz ehrlich solange es so angepriesen wird ist doch gut.
Wenn Netflix dagegen vorgeht, kann man ja gerne darüber berichten.
Solange sie es aber nicht machen, machen sie entweder genug Geld oder wollen mehr Macht.
Und hierzu:
Gewünscht ist das Account-Sharing sicher insgesamt nicht und ich denke mit der Formulierung „Freunde“ sind bestimmt vor allem WGs gemeint – nicht Freunde in nem eigenen Haushalt.
Man lebt in einer WG sicher nicht auch nur mit Freunden zusammen.
Und wenn Netflix es nicht so will, dass es von mehreren Standorten abrufbar sein soll, dann sollten sie es pro Haushalt beschränken.
Das wäre sehr leicht per IP machbar.
Solange es aber nicht durchgesetzt wird bzw. anders formuliert sollte man sich darüber keine Sorgen machen. Punkt.
Die Anbieter haben einfach viele Jahre verschlafen und kommen langsam erst voran.
Natürlich werden immer mehr exklusiv Serien produziert, teilweise sind die Filme aber echt sehr alt und neue Filme lassen auf sich warten.
Warum nicht eine FullFlat für 20-30€ pro Monat mit aktuellen Filmen sprich 45-60 Tage nach Kinostart, dass wär mal was.
Urheberrechtsverstoß ist ja wohl an den Haaren herbei gezogen. Und die Definition von „Legalität“ sollte sich der Autor besser nochmal ansehen. Netflix macht seine AGB, aber keine Gesetze.
Benutzen wir hier jetzt Raubkopiermörderterroristenbullshitvokabular?
@ SteeBee
Erstmal wird es noch gutgehen – auf lange Sicht, ist es halt die Frage – also das ist zumindest meine Meinung :-).
@ PsychoHH
Netflix hält halt bewusst vieles diffus – andere Anbieter aber auch. Nur Sky ist halt sehr rigide. Ich persönlich bin deswegen auch einer der letzten Fans physischer Datenträger, so bequem Streams sein mögen. Denn da kann ich (bisher) zumindest die Disk wann und wo ich will einwerfen und keiner wertet mein Nutzungsverhalten aus. Da zahle ich auch lieber etwas mehr für eine Blu-ray. Aber eine große Zukunft sehe ich für die UHD Blu-ray da leider nicht mehr :-(.
@André,
das wird glaube ich von AGB zu AGB entschieden und da spielt Analogie keine große Rolle. Und BVerfG – das tangiert soweit ich weiß ausschließlich Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und die Definition / Abgrenzung von Begriffen und trifft hier nicht zu 🙂
@ 2cent
Ich bin selbst kein Jurist, aber je nachdem wie es sich rechtlich verhält bei spezifischen AGB-Punkten, kann es meines Wissens nach durchaus zu zivilrechtlichen Konsequenzen kommen, wenn eine Verletzung vorliegt. Aber da will ich mich insgesamt nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen, weil das für mich als Nicht-Juristen zu komplex wird. Genau so gibt es umgekehrt natürlich manche AGB-Punkte, die rechtlich nicht haltbar sind.
Kaffeesatzleserei.
Fast wie bei der Bild…
Imho.
Ich bin sehr enttäuscht. Diesen Artikel hätte ich eher bei bild.de erwartet.
Die Überschrift stellt eine Frage. Beantwortet wird sie im Artikel nicht. Stattdessen wiederholt man, was bekannt war. Wie soll man auch sonst auf eine Frage antworten, die sich gar nicht stellt, wenn man die ToS gelesen hat.
Was netflix meint, wenn sie „Freunde“ schreiben, ist herzlich egal. Freunde sind Freunde. Und ich gehe fest davon aus, dass die ToS nicht von einem Fremdsprachler übersetzt und freigegeben wurden. Die wissen schon ganz genau, was sie da geschrieben haben.
Was bleibt, nennt man heutzutage Clickbaiting. Vielen Dank.
@ Erik
Ja, bzgl. der AGBs hast du recht. Stimmt übrigens: Hier wäre vermutlich eher der Bundesgerichtshof zuständig und könnte ne Vorlage liefern. Das hat zwar nichts mit dem Thema zu tun, aber die haben ja z. B. auch das umgangssprachloch „Kalkofe Urteil“ genannte Urteil gesprochen, was insgesamt für die Satire viel ermöglicht hat.
Rein theoretisch könnte es also auch mal ein Urteil zum Konto-Sharing geben. Sollte der Bundesgerichtshof eines sprechen, wäre das zwar nicht bindend, aber es wäre dann wahrscheinlich, dass niedrigere Instanzen dem folgen. Aber dann müsste es natürlich eh erstmal einen Rechtsstreit geben.
Ich bin der Meinung das es bei Netflix erlaubt ist, darum ist auch nur von Geräten die Rede. Das mit den Passwörtern schließt es meiner Meinung nach auch nicht aus. Damit zum Beispiel mein Bruder Netflix nutzen kann, muss ich ihm Netflix halt nur einrichten, er muss dafür ja das Passwort nicht kennen. Mache ich einmalig. Ändern kann er es ja dann auch nicht ohne dieses zu wissen. Solange nicht in den AGB steht das Sharing verboten ist und von Geräten, Familie und Freunden die Rede ist, ist es meiner Meinung nach nichts mit Grauzone. Zumindest bei Netflix.
Der einzige Vorteil des teuersten Netflix-Tarifs ist es, bis zu vier parallele Streams laufen lassen zu können. Kein Mensch würde diesen Tarif auswählen, wenn er den Account allein nutzen wollen würde und Netflix würde so einen Tarif auch gar nicht erst anbieten, wenn sie ernsthaft etwas dagegen hätten. Natürlich wissen wir nicht, ob das immer so bleibt aber derzeit ist zumindest der 12-Euro-Tarif nichts anderes als eine Einladung zum geteilten Account.
Naja das Nutzen von Netflix per VPN dürfte laut den Nutzungsbedingungen schon illegal sein, aber wie gesagt, bisher macht Netflix da nichts.
Da steht eben auch nichts das man Netflix nur von einem Endgerät nutzen darf, anders als z.B. bei Maxdome.
Was ich irgendwie nicht ganz nachvollziehen kann, ist warum die Sachen noch bei Torrent landen…. Mittlerweile ist Streaming doch schon echt erschwinglich geworden. Und oft ist ein Account bei den Sharehostern viel teurer als ein Account bei den Streaming-Anbietern…
@ Richard Alpert
Es ist eben aktuell eine offene Rechtslage bzw. rechtliche Grauzone. Ich nehme aber gerne die Kritik an und formuliere die Überschrift nächstes Mal anders :-). Kann man aber auch etwas konstruktiver sagen ^^. Clickbaiting ist hier nicht das Ziel und wird es nie im Blog sein.
@ all
Finde es übrigens gut, dass viel zum Artikel gesagt wird. Auch wenn der Beitrag jetzt nicht so gut wegkommt, freue ich mich immer, wenn ich aus den Comments was ziehen kann. Bin hier als Autor ja neu und verbessere mich gerne in eurem Sinne ;-).