freenet: Online-Kündigung darf nicht erschwert werden

freenet wurde vom Landgericht Hamburg angewiesen, den Prozess für Online-Kündigungen zu vereinfachen. Diese Entscheidung folgte einer Klage der Verbraucherzentrale Bayern. Ursprünglich führte ein Kündigungslink auf der Startseite von freenet lediglich zu einem Kontaktformular, über das Kunden mehrere Schritte durchlaufen mussten, bevor sie ihre Kündigung endgültig einreichen konnten.

Das Gericht stimmte der Argumentation der Verbraucherzentrale zu, wonach die Kündigung eines Vertrags genauso einfach sein sollte wie dessen Abschluss. „Der Kündigungsprozess sollte für Verbraucher leicht und direkt sein, ohne unnötige Komplikationen, die möglicherweise abschreckend wirken könnten“, erklärte Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Nach einer Abmahnung hatte Freenet zwar Änderungen vorgenommen, jedoch ohne eine offizielle Unterlassungserklärung abzugeben, was zur Klage führte. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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17 Kommentare

  1. Da sollte o2 mal genau hinschauen. Hab mich vor ein paar Tagen erst über dieses Taktik aufgeregt, als ich einen Mobilfunkvertrag kündigen wollte.

  2. Das ist nich nur bei Freenet so, auch bei vielen anderen Anbietern.
    Man muss anrufen um die Kündigung zu bestätigen; wie doof ist das bitte? Klar, die wollen einem was neues aufschwatzen, aber holy f, was soll das? Sollen sie ein schriftliches Angebot machen.. Abgesehen davon sind die Angebote meist Müll; vorgestern noch bei meiner Frau erlebt.

  3. 1&1 ist auch schwer zu kündigen.

  4. Naja Freenet macht es weiterhin, seit dem ich kündigen wollte kann ich mich nur zur Kündigung vormerken und kriege täglich Spam mit „wichtige Info zu ihrer Rufnummer“…
    War das erste und letzte mal das ich bei dem Laden war

  5. Ihr macht’s komplizierter, als es ist. Online geschlossene Verträge können online gekündigt werden. Meine Lösung: E-Mail an die Adresse im Impressum, alle weiteren Schreiben des Anbieters ignorieren. Hat bisher immer geklappt, auch wenn ich von manchen Anbietern keine Kündigungsbestätigung erhalten habe, wurden die Verträge fristgemäß beendet.

  6. Bei Drillisch ist es gar nicht möglich online zu kündigen. Da können nur Kündigungen online vorgemerkt werden, die telefonisch bestätigt werden müssen.

  7. Ich kann nicht für jede Marke von Drillisch sprechen (aber im Prinzip sind die Websites identisch), aber man findet über eine Suche im Internet recht leicht allgemeine Kontaktformulare und spezielle Formulare zur Kündigung. Darüber hat es bei mir immer funktioniert und ich musste nie anrufen. Damit möchte ich das Gebahren der Vormerkung einer Kündigung, um diese dann noch telefonisch bestätigen zu müssen, nicht gut heißen, die Möglichkeit online zu kündigen gibt es aber.

    simplytel:

    https://www.simplytel.de/kontakt

    https://service.simplytel.de/public/contract/termination

    Für Winsim (und vermutlich andere Marken von Drillisch) sind die Links identisch aufgebaut.

  8. Das ganze mit dem Rückruf zum Kündigen ist schon lange nicht mehr nötig!
    Denn irgendwo auf den Website der Mobilfunk-Unternehmen ist ein Kündigungsformular.
    Entweder nur zum Kündigen oder ein Kontaktformular mit Kündigungsoption.

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