Disneys kommender Streaming-Dienst: Auch Marvel- und Star Wars-Titel werden exklusiv

Als wäre es nicht zu erwarten gewesen: Bob Iger – seines Zeichens CEO bei Disney – hat nun ganz offiziell verkündet, dass auch kommende Marvel- und Star Wars-Titel in Zukunft nur noch exklusiv auf der 2019 startenden Streaming-Plattform des Unternehmens zu sehen sein werden. „I have described a very rich, treasure trove of content for this app. We’re going to launch big, and we’re going to launch hot.“ tönte Iger bei der „Bank of America Merrill Lynch 2017 Media, Communications & Entertainment Conference in Los Angeles.

 

Außerdem werde der Dienst zu Beginn bereits über vier oder fünf Disney Original-Serien verfügen, ebenso wie über drei oder vier ganz exklusive Disney-Filme. Zudem munkelt man bereits, dass die internationalen Versionen der Plattform aufgrund unterschiedlicher Rechtslagen für Streaming-Dienste bereits vor US-Start losgehen könnten. Zu angepeilten Preisen schwieg sich Iger hingegen noch aus.

(via CNBC)

 

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Nordlicht, Ehemann und Vater. Technik-verliebt und lebt fürs Bloggen. Außerdem: Mail: benjamin@caschys.blog / Mastodon

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33 Kommentare

  1. Kein Interesse!

  2. Danke Disney! Super Entscheidung! Ich war mir nicht sicher, ob ich meine Töchter von der „Pink-Disney-Bulemie-Prinzessinnen“-***eiße würde fernhalten können. Netflix hatte mit „Prinzessin Sophia“ ein besonders abschreckendes Format im Angebot. Jetzt weiß ich mein Töchter sicher vor diesem Disney-Schund. Großartig!!! Schade um die wenigen Perlen, aber notfalls gibt es ja Blue-Ray.

  3. @Oliver 8. September 2017 um 11:21 Uhr
    Hast du mal einen Link o.ä. zu der Thematik? Habe nichts mitbekommen.

  4. @morf er spielt auf das Urteil mit der streaming Box TVFrog an. Es gibt die Argumentation, dass hierdurch Streaming nun komplett verboten oder gar strafbar für den Nutzer wäre. Das ist aber nur eine verkürzte Einschätzung bzw. Interpretation ohne tatsächliche Rechtssprechung und somit nur Spekulation. Die Grauzone bleibt grau.

  5. Danke @Dirk. Also so wie ich es mir schon gedacht habe, heiße Luft um nichts.

  6. @Oliver
    „Die Richter in Brüssel stellten fest, dass der Vertrieb speziell präparierter Mediaplayer zum Streamen offensichtlich illegaler Inhalte die Urheberrechte der Inhaber verletzt.“

    Das EU-Urteil betrifft „speziell präparierter Mediaplayer zum Streamen offensichtlich illegaler Inhalte“, ich lese da nichts von der Abschaffung der geliebten Grauzone.

  7. @morf dann lies den Artikel doch mal bis zum Ende

  8. @morf Ich zitiere auch mal eben von einer Zeile nach deinem Zitat: „Die Richter urteilten in diesem Zusammenhang auch, dass allein die Kenntnis, dass es sich bei einem Stream um offensichtlich illegal bereitgestellte Filme, Serien oder z.B. Sportübertragungen handelt reicht. Zur Beurteilung der Kenntnis und Offensichtlichkeit gehen Gerichte normalerweise von einem “durchschnittlich informierten Nutzer” aus, der einen Sachverhalt mit seinem “gesunden Menschenverstand” bewerten kann.

    Ein am oberen Bildschirmrand eingeblendetes Senderlogo eines Bezahlsenders wie Sky oder die kostenlose Bereitstellung eines brandaktuellen Kino-Blockbusters dürfte demnach offensichtlich genug sein, um einen von Movie4k verlinkten Stream als eindeutig illegales Angebot zu identifizieren.“

  9. Ich denke das bezieht sich auf das Streamen über eben diese präperierten Mediaplayer… Naja, ist ja auch egal. Denn wie in dem anderen Artikel steht:

    „Dem Medienanwalt Christian Solmecke zufolge ist dennoch nicht mit einer Abmahnwelle zu rechnen, denn „Nutzer können nur über ihre IP-Adressen zurückverfolgt werden. Genau diese IP-Adresse ist jedoch nur dem illegalen Portal bekannt, welches meist anonym operiert und oft keine IP-Adressen speichert.“

    Dass das technisch natürlich dennoch möglich ist und mithilfe von Providerdaten zumindest Verdachtsmomente bei häufiger Nutzung solcher Dienste aufwirft, ist eine andere Sache. Der notwendige Aufwand ist aber vermutlich so hoch, dass die Film und Musikndustrie wohl weiterhin darauf setzen wird, die Streaminganbieter zu verfolgen, nicht die einzelnen Nutzer. Nach dem Motto: „No supply, no demand.““

    Kann man dem eh nicht Herr werden. 😉

  10. @morf dass es unwahrscheinlich ist erwischt zu werden, macht es auch nicht legal. Nach aktueller Gesetzeslage ist das Streamen über Plattformen wie Movie4k etc. eindeutig illegal und eben KEINE Grauzone mehr. Die Aussage der Richter bedeutet nämlich, dass es egal ist über welches Gerät gestreamt wird, auch wenn sich dieses spezielle Urteil nur auf diese eine spezielle Box bezieht. Es genügt die Kenntnis, dass der Stream ein illegales Angebot ist – egal wo oder wie gestreamt wird. KEINE GRAUZONE mehr!

  11. @Benjamin: Für Marvel Serien auf Netflix gilt das aber soweit ich anderenorts gelesen habe nicht, richtig? Bloß die Filme sollten betroffen sein?

  12. Ich hoffe mal das amerikanische Unternehmen über CETA ( Kanada Niederlassung) gegen die GEZ klagen und Recht bekommen. Damitt wäre das Freihandelsabkommen von Gabriel ein Eigentor. Und dann würde es meiner Meinung nach einen Run auf Streamingdienste geben wenn das ÖR ihr Medienangebot (nicht das Informationsangebot) plötzlich Optional machen müssten…

    Ist und bleibt aber Wunschdenken und Hoffen…

    Dass das Interesse seitens Amazon Prime und Netflix besteht gegen den unlauteren Wetttbewerb im Medienbereich (nicht im Informationsbereich) vorzugehen ist ein offenes Geheimnis (hab ich gehört 😉 )

  13. Schnabeltasse says:

    Weg mit den Exklusivrechten!

    Was soll das, dass Sender oder Dienste, die nur übertragen, entscheiden, was man wann auf welchem Weg sehen kann?

    Bestes Beispiel: neue Staffeln von TBBT zeigt Pro Sieben zur Hälfte(!) und legt dann dann erst einmal vier Monate lang eine Pause ein. Mag sein, dass die Zeit benötigt wird um Synchronisierungen zu produzieren. Und ja, das kostet auch einiges. Aber wenn der Content von CBS veröffentlicht wurde möchte ich wenigstens die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, ob ich das amerikanische Original sehen will oder auf die deutsche Bearbeitung warten will.

    Anderes Beispiel: In den USA sind die Staffeln 7 und 8 von Modern Family bereits gelaufen. Hierzulande hat RTL Nitro die Erstausstrahlungsrechte. Ob und wann die beiden Staffeln laufen ist bislang noch nicht bekannt (soweit ich weiss). Das englische Original kann man hierzulande nur bis Staffel 7 schauen und muss dazu ein Abo bei Amazon Prime, maxdone oder iTunes haben. Nrtflix-Kunden sind gekniffen.

    Meinetwegen können Eigenproduktionen ja eine Zeit lang exklusiv sein. Aber selbst dann hat man als deutscher Zuschauer nicht alle Möglichkeiten. Wie bekloppt das Exklusivsystem ist konnte man sehr gut am Beispiel House of Cards segen. Netflix als Produzent hat die letze(n) Staffel(n) in Deutschland nicht zuerst den eigenen Kunden gezeigt…neeee, ein Sky-Abo brauchte man dazu.

    Getoppt wird das alles nur noch vom Fußball. Für die Möglichkeit, alle Spiele schauen zu können muss man seit dieser Saison drei Dienste abonnieren.

    Und zum Schluss hat doch auch GoT gezeigt, dass das Potential erreichbarer Kunden viel höher ist, wenn man nicht auf Exklusivität setzt. Vor ein paar Tagen stand ja hier, dass geschätzte 150 Mio. Zuschauer die letzte Staffel nicht über die offiziellen Verbreitungskanäle gesehen haben.

    Es ist ein Wahnsinn. Deswegen: weg mit Exklusivrechten!

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