Landgericht München: Apps von Facebook, WhatsApp und Instagram in Deutschland rechtswidrig

Überraschendes Urteil. Das Münchener Landgericht urteilt, dass das „Anbieten und Inverkehrbringen“ der Apps WhatsApp, Instagram, Facebook Messenger und Facebook in Deutschland rechtswidrig sei.

So, wie sie aktuell in Deutschland zur Verfügung stehen, dürfen sie eigentlich nicht angeboten werden, so das Landgericht in seinem Urteil, welches aber noch nicht rechtskräftig ist.

Sicherlich wird das Unternehmen Berufung einlegen – alternativ die Apps umbauen. Wie es zu dem Urteil kam? Blackberry hat geklagt, Facebook verwende widerrechtlich Patente. Offenbar möchte Blackberry noch etwas Geld mit Patentresten machen, die man noch aus den guten Tagen hat.

Facebook wehre sich laut Süddeutscher Zeitung auch grundsätzlich gegen Blackberrys juristische Angriffe: „Wir haben die Gültigkeit der Blackberry-Patente, die der Unterlassungsklage zugrunde liegen, angefochten und warten auf die Entscheidung des Bundespatentgerichts.“

Eine Sprecherin des Gerichts erklärte gegenüber der Süddeutschen:

„Durch die Urteile ist faktisch das Anbieten und Liefern der vorgenannten Anwendungen in der BRD zur Benutzung in der BRD verboten, soweit sie die klagegegenständlichen Patente nutzen.“ Facebook könne dem Verbot nachkommen, indem es Apps „überhaupt nicht mehr anbietet und liefert oder diese vorher so modifiziert, dass die konkret angegriffene Funktionalität abgeändert wird“.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram. PayPal-Kaffeespende.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

17 Kommentare

  1. um welche funktionalität geht es denn?

    • Richard Rosner says:

      Aus verlinktem Artikel:
      Im Verfahren stritten die Rechtsanwälte der beiden Parteien vor dem Richter über komplexe technische Details der Software; etwa darum, ob Whatsapp beim Verschicken der gesamten „Historie“ eines Chats – also des Verlaufs – per Mail an Dritte eine Technik nutzt, auf die Blackberry ein Patent hält. Oder darum, welche Teile dieses Vorgangs von Whatsapps Software ausgeführt werden und welche vom Betriebssystem iOS, für das gar nicht Facebook sondern der Hersteller Apple verantwortlich ist. Zudem wurde unter anderem über Freundschaftsvorschläge in der Facebook-App und das Umsteigen von einem Chat zum anderen in Messenger-Apps gestritten.

  2. PeterAuchLustig says:

    Was ist das denn? BRD?

  3. LG München I – ich wiederhole mich!!!

  4. „Offenbar möchte Blackberry noch etwas Geld mit Patentresten machen, die man noch aus den guten Tagen hat.“

    Der gute alte Patenttrollvorwurf. Aber aufgepasst, es wurde in den Patentgesetzen explizit vorgesehen, dass man _alle_ Patente zu Geld macht, auch wenn man gar kein eigenes Produkt dazu hat. Ein entsprechender Passus fehlt nämlich im Gesetz und ist auch nach 40 Jahren „Patenttrollerei“ nicht aufgenommen worden. Große Tech-Firmen sind noch schlimmer, die erzeugen Patente, die sie weder selbst in Produkte nutzen noch an andere lizenzieren.

  5. Lieber caschy was soll dieser unnötige Patenttrollvorwurf. Wenn man sich in der Materie nicht auskennt sollte man auch Mal einfach nichts sagen. Kommt einfach mies von dir rüber.

  6. Bitte mal die o.g. Apps für Deutschland deaktivieren, solange das Urteil gesprochen ist. Da kann sich mal jeder auf das eigentliche im Leben konzentrieren ;). Bei ähnlichen Fällen wo es um Hardware ging, wurde doch zum Beispiel ein Verkaufsverbot ausgesprochen, bis die Sache vom Tisch ist.

    • Daniel FPunkt says:

      Kann sofort losgehen, jedoch muss BlackBerry eine Sicherheitsleistung bezahlen damit das Verbot durchgesetzt wird.

  7. Manfred Hessel says:

    Soweit ich weiß, sind reine Softwarepatente in der EU gar nicht patentfähig. Daher dürfte FB denke ich für seine Patentanfechtung gute Chancen haben. Es wäre vielleicht sinnvoller gewesen, darauf hinzuweisen, als dass Blackberry „wenig mehr als ein Patenttroll“ ist…

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.