Landgericht Mannheim: Auch Wiederverkäufer dürfen keine Oppo-Geräte anbieten
Wir hatten bereits im Sommer des vergangenen Jahres berichtet, dass Oppo und OnePlus eine Patentschlappe gegen Nokia vor dem Landgericht Mannheim einstecken mussten. Konkret geht es da um einen abgelaufenen Lizenzvertrag. Wobei Oppo Nokia-Technologien auch ohne Lizenzgebühren zu bezahlen weiternutzte. Laut Nokia verstoßen Oppo-Geräte gegen ein Patent zur Wi-Fi-Implementierung, das sich auf das Scannen nach Wi-Fi-Netzwerken bezieht. Bestandteil des Disputs waren jedoch auch 5G-Lizenzen.
Ein knappes Jahr später haben sich Oppo und OnePlus weitgehend vom deutschen Markt zurückgezogen. Über die eigenen Online-Shops werden bereits seit längerem keine Smartphones mehr vertrieben. Das Landgericht Mannheim hat nun abermals zugunsten von Nokia Technologies geurteilt. Hier geht es jetzt direkt gegen einige Einzelhändler, weiterhin in der Sache „Oppo“.
Demnach dürfen auch die Wiederverkäufer, die weiterhin Oppo-Geräte in Deutschland angeboten haben, keine der Patent-verletzenden Geräte mehr verkaufen. Folgende Einzelhändler sind hiervon betroffen: Brodos, Komsa, Otto, Cyberport, Drillisch, 1&1, Logitel, Expert, Freenet und auch MMS-E-Commerce. Derzeit sind Oppo-Geräte aber nach wie vor im Handel, auch unter anderem bei MediaMarkt Saturn, zu finden.
Es bleibt spannend, wie sich die Sache entwickelt. Oppo hat inzwischen seinen deutschen Web-Auftritt komplett leergeräumt. Bei OnePlus stehen die Zeichen ebenfalls auf „Rückzug“ aus dem deutschen Markt. Ich denke nicht, dass man sich da (zu derzeitigen Konditionen) einig wird, wenngleich Nokia fordert im Rahmen von Verhandlungen oder im Rahmen eines Schiedsverfahrens ein faires Ergebnis für beide Parteien zu erzielen. Für eine Einigung zieht sich die Sache fast schon zu lange hin.
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Mittlerweile ist ja auch selbst der Oppo-Store nicht mehr von Deutschland aus zu erreichen. Das finde ich schon ein wenig unfair, da damit auch bisherige Besitzer nicht alle Funktionen ihres gekauften Geräts mehr nutzen können.
Das mag unfair wirken, ist aber genauso korrekt. Diese Nutzer können sich im Übrigen an Oppo der den Händler wenden, denn nach gaaaaaaanz schneller und oberflächlicher Prüfung könnte es sich um einen Mangel handeln, der entsprechende Rechte auslöst. Müsste man sich aber noch im Detail ansehen.
Kommt es auch zu einen Verkaufsvetbod für Privat Verkäufer?