Facebook: Seitenbetreiber sollen ihren rechtlichen Verpflichtungen einfacher nachkommen können

Das Thema DSGVO hat nicht nur bei uns im Blog für allerlei Hintergrundänderungen gesorgt, europaweit herrschte bereits vor dem 25. Mai dieses Jahres reichlich Panik und Ungewissheit, in welcher Form die neue Verordnung einzelne Seitenbetreiber und andere Privatpersonen beeinflusst. Sie sorgte sogar dafür, dass zahlreiche Blogs kurzerhand dicht machten, da man sich mit möglichen rechtlichen Konsequenzen schlichtweg überfordert sah.

Sicherlich, das trifft nicht auf alle Seiten zu und vielerorts handelte man vermutlich auch einfach nur aus Unwissenheit heraus, da die ganze Verordnung gar nicht so einfach zu durchblicken war und weiterhin ist. Auch bei Facebook und jedem einzelnen dort ansässigen Seitenbetreiber macht die Rechtssprechung keine Ausnahme. So fällte der Europäische Gerichtshof am 5. Juni dieses Jahres ein Urteil, das vor allem die Nutzung von Facebook-Seiten betraf.

Damit auch hier nicht wieder völlige Panik und gefährliches Halbwissen um sich schlägt, informiert Facebook nun in einem separaten Beitrag darüber, was das Urteil für die Betreiber von Facebook-Seiten zu bedeuten hat. So sei bereits im Jahr 2011 entschieden worden, dass die Betreiber jener Seiten „unter bestimmten Voraussetzungen mit Facebook gemeinsam als Verantwortliche für die Nutzung von Daten zur Erstellung von Facebook-Seitenstatistiken anzusehen sind„. Dies sei zum Beispiel dann der Fall, wenn der Betreiber selbst festlegen kann, wie Daten zur Bereitstellung von Statistiken verarbeitet werden, und wenn diese Daten dann mit auf der Seite platzierten Cookies erhoben werden.

Da man sich bei Facebook durchaus bewusst sei, dass solche Auflagen bei Seitenbetreibern durchaus für Ungewissheit sorgen können, wolle man die entsprechenden Möglichkeiten erweitern, dass wirklich jeder Einzelne seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann, ohne beim EuGH-Urteil auf die Nase zu fallen.

Unserer Ansicht nach ist es nicht sinnvoll, Seitenbetreibern eine gleichrangige Verantwortung für die von Facebook durchgeführte Datenverarbeitung aufzuerlegen; dies hat auch der EuGH anerkannt. Wir werden unsere Nutzungsbedingungen bzw. Richtlinien für Seiten aktualisieren, um die Verantwortlichkeiten sowohl von Facebook als auch von Seitenbetreibern klarzustellen, und damit auch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für die Seitenbetreiber zu erleichtern. Details zu unseren aktualisierten Bedingungen werden wir in Kürze bekanntgeben. In der Zwischenzeit können Facebook-Seiten wie gewohnt genutzt werden.

Natürlich wurde in der Zwischenzeit auch die Datenrichtlinie des sozialen Netzwerks angepasst, um der DSGVO zu entsprechen, so Facebook. Das sollten diejenigen mit Facebook-Account aber inzwischen selbst mitbekommen haben, da ihr der neuen Datenrichtlinie bereits hättet zustimmen müssen.

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Nordlicht, Ehemann und Vater. Technik-verliebt und lebt fürs Bloggen. Außerdem: PayPal-Kaffeespende an den Autor. Mail: benjamin@caschys.blog / Mastodon

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6 Kommentare

  1. Sorry, Stand jetzt ist der Betrieb rechtlich nicht abgesichert. Da kann Facebook viel machen. Müssen sie auch weil Seiten geschlossen werden.
    PS: Und dass meine Daten hier verarbeitet werden durch Absendung eines Kommentars ist für euch nicht nachvollziehbar von mir bestätigt worden ohne Box zum Ankreuzen…

  2. Matthias Faust says:

    Mal ganz ehrlich… die DSGVO geht mir im Moment gehörig auf den Sack!

    Natürlich begrüße ich es das dem ganzen Datengesammel, -verkauf, … und Tracking ein Riegel vorgeschoben werden soll. Und ich als Nutzer (theoretisch) mehr Kontrolle über meine Daten erhalten sollte.

    Aber im Moment realisiert sich dies eher dadurch das gerade kleinere Seiten (Foren, Firmenhomepages, Blogs, …) gar nicht wissen wie sie dies rechtssicher umsetzen sollen. Und greifen zu der momentan einfachsten und sichersten Lösung, sie stellen ihr online Angebot ein. Oder verstümmeln es – z.B. keine Google Maps Einbindungen mehr -> der Komfort von dynamischen Karten verschwindet, Youtube Videos werden nicht mehr eingebunden oder insoweit verstümmelt das man keine Vorschaubilden mehr zu Gesicht bekommt oder erst irgendwo in irgendwelchen Einstellungen ein Häkchen finden muss um sie sehen zu können, Kommentarfunktionen verschwinden aus Blogs o.O externe Bilder verschwinden aus Foren und Blogs… usw.

    Große Anbieter und Firmen werden jetzt schön in Anwälte und co. investieren um weiterhin im Netz präsent bleiben zu können. Aber was ist mit den ganzen kleinen Betrieben, Vereinen, oder Privatpersonen die dank irgendwelcher kleiner Werbeeinnahmen ein Gewerbe anmelden mussten? Die Blicken nicht mehr durch, können sich eine anständige Rechtsberatung nicht leisten und machen einfach dicht. Punkt. Aus. Und dabei hatte ich mich gerade in den letzten Jahren gefreut das selbst die Kleinen endlich auch im Netz präsent wurden, speziell hier in meiner Region. Verschwinden nun wieder alle. Experiment Internet gestorben.

    Wäre es denn so schwer gewesen nicht einfach nur ein Gesetz in die Menge zu werfen sondern auch Lösungswege aufzuzeigen, für die man nicht erst tief in die Tasche greifen muss? Oder ist es Absicht das die Internetlandschaft jetzt verstümmelt und ausgedünnt wird – die Großen freuen sich…?

    Ja, klingt jetzt vielleicht übertrieben, ist aber genau das was ich die letzten Wochen zu sehen und zu hören bekomme.

    • Wir haben unsere Restaurant-Seite auch geschlossen, nach Beratung mit Anwälten (schön viel Geld durch Anwäle weg).

      Resultat: Alles zu unsicher, keiner kann was genaues sagen. Viel gefährliches Halbwissen im Internet, was dann teuer enden kann (dank dt. Abmahnanwälte).

      Im Ausland interessiert sowas hingegen keine S…

      Wir hatten eigene Texte, Fotos auf der Seite, einen Textlink zur FB Seite und Google Maps eingebunden. Klingt unproblematisch, jedoch hätten wir mit unserem Webhostingbetreiber einen Spezialvertrag abschliessen müssen, denn immerhin protokolliert dieser alle Seitenbesucher (auch wenn wir es im Kundenmenü abgestellt haben). Diese Garantie haben verständlicherweise nicht bekommen. (Stichwort Mindestspeicherfrist, was ja ääh angeblich in DE gar nicht so wirklich existiert… ja ist klar ;-))

      Würde ich selbst eine Firma haben, würde ich alle EU-Besucher über Cloudflare sperren und meine Dienste nur ausserhalb der EU anbieten. Die sind doch nicht mehr ganz Dicht in der EU. Mit Daten“schutz“ hat das alles nichts zu tun. Wenn es um Datenschutz gehen würde, würden die sich um die Milliardenkonzenerne Google, Facebook usw. kümmern, daß diesen untersagt wird zu protokollieren.

      Stattdessen müssen Millionen Seitenbetreiber nur Vorkehrungen treffen? Einfach nur lächerlich. Aber naja.. #Neuland scheint es nicht nur für Deutschland zu sein. Bin gespannt, wann der Kill-Switch der EU kommt. Ein Knopfdruck in Brüssel und Datenverkehr aus den USA, Asien usw. wird blockiert. Ich bin mir ziemlich sicher, daß ich das noch erleben werde.

      • Hallo Philipp,
        meinst du das jetzt ernst? Bin mir grad nicht so sicher.
        Es gibt im Netz zahlreiche Dienste (ja von Anwälten) die für nur ca. 10-50 Euro dir durch einen Kurs alles sagen was du machen musst. Natürlich musste man als Seitenbereiter einiges machen – ging mir auch so. Aber wenn deine Anwälte davon abgeraten haben, dann haben sie keine Ahnung oder meinten es nur so, wenn du nix an der Webseite änderst. Alles andere ist Quatsch.
        Natürlich brauchst du einen Auftragsdatenverarbeitung (ADV) Vertrag mit Google und deinem Hoster. Aber bieten beide und viele mehr an. Und wenn es einer nicht macht, dann macht dieser sich strafbar und ich würde an deiner Stelle wechseln. Klingt aber auch umständlicher als es ist.
        Aber eine Webseite von einem Restaurant offline zu nehmen.. sorry versteh ich nicht. Wenn du Hilfe brauchst, geb Bescheid.

      • Ich hatte mir den Gesetzestext ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&rid=1 ) direkt angesehen. Da sind bsp. in Artikel 13 genau die Punkte genannt, über die man auf einer Website informieren muß. Das kann man so 1:1 abarbeiten – dann ist das Thema erledigt.

        > jedoch hätten wir mit unserem Webhostingbetreiber einen Spezialvertrag abschliessen müssen

        Ein Webhostingbetreiber, der keinen Standardvertrag zur Auftragsverarbeitung anbietet, bewegt sich seit der Gültigkeit der DSGVO auf sehr dünnem Eis. Das sollte eigentlich jeder Dienstleister schaffen.

  3. Etwas wundert mich die Aufregung um die EuGH-Entscheidung zu Facebook.

    Das ist ein Vorabentscheidungsersuchen, aus dem sich noch nicht unbedingt etwas ergibt. Zusätzlich enthält die Entscheidung andere Punkte, die sehr interessant sind.

    Erst einmal ist nun wieder das Bundesverwaltungsgericht dran, das klären muß, wie sich die Verantwortung des Fanpage-Anbieters und Facebook konkret aufteilt. Das wird noch eine ganze Weile dauern, bis da eine Entscheidung gefällt ist. Alle Vorinstanzen hatten die Verantwortung nicht beim Fanpage-Anbieter, sondern ausschließlich bei Facebook gesehen.

    Das ist aber inkonsequent: Wer eine Website baut, ist verantwortlich. Wer seine Website löscht und auf eine Facebook-Fanpage umzieht, der soll nicht mehr verantwortlich sein? Daß da der EuGH nicht mitspielt, ist naheliegend.

    Ferner sind die Vorlagenfragen 3/4 und 5/6 hochrelevant. Das Unabhängige Datenschutzzentrum (ULD) hatte dem Fanpage-Betreiber eine Anordnung zur Abschaltung geschickt. Da Facebook nicht direkt greifbar war. Denn in Deutschland gibt es nur eine Facebook-Firma, die für Werbung zuständig ist. Die Datenerfassung sitzt in Irland. Die irländische Aufsichtsbehörde hatte keine Veranlassung gesehen, einzugreifen.

    Dagegen die EuGH-Entscheidung:

    Vorlagenfragen 3/4: Das ULD könne direkt gegen Facebook Deutschland vorgehen. Das gilt auch dann, wenn Facebook Deutschland gar nichts mit der eigentlichen Datenverarbeitung zu tun hat.

    Vorlagenfragen 5/6: Das ULD muß das Verfahren nicht an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Irland abtreten, diese um eine Meinung fragen oder dieser die Entscheidung überlassen. Facebook wird in Deutschland genutzt – also kann das alles innerhalb von Deutschland geklärt werden.

    Beide Entscheidungen zusammengenommen bedeuten, daß die Möglichkeiten von Aufsichtsbehörden, direkt gegen einen internationalen Konzern vorzugehen, erheblich verbessert wurden. Und sich diese nicht durch „geschickte Organisation“ (dafür sei Irland zuständig, nicht Deutschland) abschotten können.

    Das ULD hatte 2011 den „Umweg“ über den Fanseitenbetreiber gewählt. Nun kann das direkt gegen Facebook gehen.

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