Seit 1. Januar 2023: Umsatzsteuer entfällt bei Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen

Zum Jahresbeginn ist ein neues Jahressteuergesetz in Kraft getreten. Der Bundesrat hat dieses Gesetz am 16. Dezember 2022 bereits durchgewunken. Jenes sieht Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen vor. So gehört zu den Maßnahmen der Abbau von bürokratischen Hürden, aber auch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage.

Seit dem 1. Januar 2023 fällt beim Kauf einer Photovoltaikanlage für ein Wohngebäude keine Umsatzsteuer mehr an. Folglich gilt dies nicht für Leasing oder Miete einer PV-Anlage. In diversen Online-Shops werden auch sogenannte Balkonkraftwerke mit Liefertermin im Januar bereits mit 0 Prozent anstatt von 19 Prozent Umsatzsteuer (umgangssprachlich: Mehrwertsteuer) ausgewiesen. Der Nullsteuersatz ist für Photovoltaikanlagen gültig, die nach dem Jahresbeginn geliefert oder installiert werden. Heißt nun nicht unbedingt, dass die Anlagen damit billiger werden, Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet den Nullsteuersatz an Kunden weiterzugeben. Geboten sei dies von Händlern und Handwerkern freilich schon. Durch den Steuersatz von 0 Prozent sind auf Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen und somit entfällt die etwaige Erstattung der Umsatzsteuer vom Finanzamt.

Der Entfall der Umsatzsteuer gilt für Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden bei Anlagen mit einer Peak-Leistung von 30 kWp. Für größere Mehrfamilienhäuser sind gar 15 kWp pro Wohneinheit möglich.

Neben dem Kauf fällt auch bei der Einspeisung von Strom künftig keine Umsatzsteuer mehr an. Vorausgesetzt, der Betreiber verzichtet nicht auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt ist aber nach wie vor notwendig. Es profitieren also nicht nur die Neuanschaffungen. Hier waren bislang leider nur Anlagen von 10 kWp befreit. Außerdem steigt für neue Anlagen die Einspeisevergütung – zumindest marginal.

Während Kauf und Installation der Komponenten nicht mehr besteuert wird, werden bei Garantie- und Wartungsverträgen sowie bei Reparaturen ohne gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen reguläre 19 Prozent Umsatzsteuer fällig.

Schauen wir mal, inwieweit man da wieder Anreize für einen Kauf schaffen kann. Ich für meinen Teil spiele mit dem Gedanken eines Balkonkraftwerks, welches nun ebenfalls (steuerlich) subventioniert wird. Neben dem Umwelt-Aspekt dürfte sich bei den gestiegenen Strompreisen bei vielen ohnehin eine PV-Anlage rechnen. Warten wir mal, ob es da weiteren Subventionen oder erhöhten Einspeisevergütungen bedarf. Von der Energiewende sind wir jedenfalls noch ein gutes Stück entfernt.

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21 Kommentare

  1. „Neben dem Kauf fällt auch bei der Einspeisung von Strom künftig keine Umsatzsteuer mehr an. Vorausgesetzt, der Betreiber verzichtet nicht auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt ist aber nach wie vor notwendig. Es profitieren also nicht nur die Neuanschaffungen. Hier waren bislang leider nur Anlagen von 10 kWp befreit. Außerdem steigt für neue Anlagen die Einspeisevergütung – zumindest marginal.“

    Das ist mindestens missverständlich, wenn nicht sogar falsch.

    Umsatzsteuer bei der Einspeisung fällt auch weiterhin an. Nur wird für neue Anlagen niemand mehr die Regelbesteuerung wählen, sondern für die Kleinunternehmerregelung optieren, da die Vorsteuer nicht mehr geltend gemacht werden kann. Bei Bestandsanlagen mit Regelbesteuerung gibt es also weiterhin die Umsatzsteuerpflicht auf eingespeisten Strom.

    Die Umsatzsteuer ist von der Einkommensteuer unabhängig. Dort gab es für manche Anlagen bis 10kWp die Möglichkeit der Befreiung, die jetzt auch für größere Altanlagen wegfallen ist.

    Die Einspeisevergütung stiegt bereits zu Ende Juli 2022, nicht erst jetzt.

  2. wenn ich bei mydealz vorbeischaue, geben viele Händler die Steuersenkung direkt an die Kunden weiter. Könntet ihr eigentlich als einen weiteren Punkt rechts in der Umfrage aufnehmen 😉

    • Bei Mydealz siehst du halt nur die Händler, die das tun. Wenn du aber zum Solartechniker deines Vertrauens gehst, zahlst du evtl. 19% mehr für Paneele.

      Ich glaube, ein Angebot muss ca. 10% unter dem sonst niedrigsten Idealo/Geizhals/Strassenpreis liegen, um auf Mydealz gepostet zu werden, wobei auf diese Regelung oft nicht geachtet wird.

  3. Interessant, Norma24 (der Online-Shop von Norma) hat lustigerweise die aktuellen Angebote zu Balkonkraftwerken mal direkt im Preis angehoben, obwohl die ja dann günstiger werden müssten (Bspw. 650 Watt Paket kostete vorgestern noch 799 Euro, nun 864,05 Euro)

    • Hast du wirklich gedacht, das du durch die Änderung etwas sparst?
      Selbst wenns nun vereinzelt ein paar Angebote gibt, die günstiger sind, als die im letzten Jahr. Mit der Zeit werden die Preise wieder höher, sodass nur mehr Gewinn gemacht wird.

    • Natürlich haben die Händler das. Sie wären auch ganz schön dumm dies nicht zu tun bei einem Produkt bei dem der Bedarf deutlich größer als das Angebot ist.

  4. Danke für die Informationen. Langsam aber sicher muss ich mir wohl doch Gedanken über die Anschaffung eines Balkonkraftwerks machen.

  5. An der eigentlichen Kalkulation hat sich eigentlich nach wie vor nichts geändert. Bei einer großen Anlage sind die Kosten für die PV Module schon fast irrelevant, egal ob 19% drauf kommen oder nicht. Schon allein die Handwerkerleistung und die oftmals notwendige Umrüstung der Elektrik im Keller ist in meinem Fall teurer als die Module selbst. Hier bin ich noch in Klärung ob solche Dienstleistungen und „Nebenkriegsschauplätze“ auch vergünstigt werden.
    Ich sehe hier den „Wallbox“ Effekt. Als diese nahezu kostenlos subventioniert wurden explodierten die Preise für die Dinger. Und ich glaube auch dass man Ähnliches bei den Modulen/Speichern sehen wird, weil jeder Händler ja weiß, dass jetzt ein Rabatt gewährt wird.
    Ähnliche „Abzocke“ sieht man ja schon bei Speichern. Da werden eigentlich billige LFP Zellen für schweineteures Geld auf den Markt gebracht. Im Speicher sind 1000€ pro kwh Kapazität ja schon fast die Regel geworden. Für das Geld ist es ja schon fast 1/3 günstiger sich ein E-Auto zu kaufen und da den Strom reinzuverklappen.

    Naja, man darf gespannt sein. Anlage 1 geht bei mir im März ans Netz und die nächsten 15kwp dann Anfang nächsten Jahres.

    • So lange die Nachfrage das Angebot übersteigt gibt es ja auch keinen Grund für irgendwen die 19% weiter zu geben oder bei Akkus nicht fette Aufschläge zu kassieren. Aber wenn die Produktion weiter steigt und das Angebot dann irgendwann die Nachfrage übersteigt, werden wir Preiskämpfe sehen.

  6. Händler und Installateure vorher genau prüfen! Es wird von Staats wegen zwar die Umsatzsteuerbefreiung vorgegeben, aber das Wirtschaftsministerium hofft nun (nach eigener Aussage), dass die beteiligten Firmen diese auch an ihre Kunden weitergeben. Also wieder nur eine vom Staat vorgegebene Möglichkeit mit einem bitte-bitte ohne bindende Festlegung. Stichworte: Eigenverantwortung und „das regelt der Markt“

  7. Andy_Piano says:

    Gut, dass meine Anlage bereits im August zu alten Konditionen bestellt und im Dezember geliefert wurde und nur noch darauf wartet, vom Fachmann angeschlossen zu werden. Da kann der Preis also nicht mehr angehoben werden und ich profitiere voll. Manchmal muss man auch Glück haben,

    • Also ich habe verglichen mit dem Vorjahr, bei zwei Komponenten insgesamt 600 Euro gespart…

    • Allerdings bezahlst du so auch noch die 19% auf die Komponenten, nur die USt. für den Elektriker sparst du damit.

  8. Wenn der Bund einen Boom erleben will sollte er die Vergütungen einführen wie sie in den Niederlanden üblich ist:
    Beispiel: Ertrag 9000 KW am Endes des Jahres 6000 KW selbst verbraucht, der Rest von 3000 KW wird mit ca 10 Cent vergütet. Da wird nicht noch der Eigenbedarf teuer vom Anbieter berechnet wie bei uns!

    • Das geht bei uns nur, wenn man noch illegal einen alten Ferraris Zähler nutzt. Bei der Anmeldung einer großen PV kein Thema, da bekommt man eh einen anderen Zähler, aber bei BKWs die nicht angemeldet werden durchaus ein (noch) gangbarer Weg. Hier wird 1:1 „verrechnet“ weil der alte Zähler auch theoretisch bei kleinen 600W Anlagen im Sommer rückwärts laufen kann, wenn die wirklich mal an die 600W Grenze kommen und man einspeist und die Energie nicht gleich wieder im Haus verballert. In Holland kein Problem und legal, bei uns leider schon. Ist am Jahresende bei EINEM BKW marginal und eine geldwerte Vorteils-Bagatelle, aber hier wird bei uns halt auch sehr viel Wind um nix gemacht.

  9. Solarprodukte in Holland kaufen in Deutschland verkaufen?
    Hallo!

    ich stehe kurz davor mich neben meinen fest angestellten Arbeitsverhältnis mit Kleingewerbe(nicht Kleinunternehmerregelung) selbstständig zu machen. Durch Beziehung zum Grosshandel in Holland könnte ich Produkte für Solar zu günstigeren Konditionen bekommen, diese nach Deutschland transportieren und verkaufen. Ab 01.01.2023 darf ich beim Verkauf von Solarprodukten an Kunden keine Umsatzsteuer berechnen. Da ich keine Umsatzsteuer kassiere, muss ich auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Was passiert mit den Rechnungen wie Benzin, Automiete etc. wo ich Umsatzsteuer zahle? Bekomme ich diese vom Finanzamt erstattet?

    Meine Frage: Muss ich auf Produkte, die ich in Holland ohne Umsatzsteuer einkaufe später in Deutschland irgendwelche bis auf Einkommenssteuer noch zusätzlich Steuern(Zoll oder Umsatzsteuer) zahlen?

    ich möchte keine böse Überraschungen erleben.

    Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus.

    • André Westphal says:

      Für solche Fragen, kann ich dir nur ernsthaft raten, die nicht in Communities umzuhören, sondern einen Steuerberater zu bezahlen. Der kann dir solche Fragen verbindlich beantworten. Wenn du ein Gewerbe aufmachen möchtest, solltest du da so oder so einen Steuerberater engagieren, der für dich bzw. mit dir auch weitere Themen wie den Vorsteuerausgleich und die Jahressteuer bespricht und abwickelt.

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