kinox.to: Vodafone muss weiter sperren

Interessante Geschichte, die nun vom Oberlandesgericht München bestätigt wurde. Der Betreiber Vodafone muss in seinem Netz weiterhin dafür sorgen, dass ein komplettes Web-Angebot gesperrt wird, weil ein einzelner geklagt hat. Wie das Ganze begann? Aufgrund einer einstweiligen Verfügung musste Vodafone den Zugang zu kinox.to sperren.

Konkret ging es um den Film Fack ju Göhte 3, der wurde auf besagter Plattform gestreamt, was Constantin Film natürlich nicht schmeckte. Vodafone ging erst gegen die einstweilige Verfügung vor, zog dann vor das Landgericht und musste vor das OLG. Nun allerdings stellte sich das Oberlandesgericht München (OLG) vor Constantin und entschied, dass der Anbieter weiterhin zu blocken habe.

Bislang war es so, dass Vodafone recht halbherzig kinoX.to sperrte. Trugen Nutzer einen anderen DNS als den des Anbieters ein, so war wieder freie Fahrt auf das Streaming-Portal angesagt. Laut Constantin Film habe man versucht, den Betreiber der Seite zu kontaktieren, was nicht gelang. Stattdessen nahm man Vodafone in die Pflicht. Vodafone ermögliche den Zugang zu der Webseite und sei so als Störer für die Urheberrechtsverstöße haftbar zu machen, argumentierte Constantin.

Vodafone-Sprecher Volker Petendorf wird in diversen Medien im Rahmen einer dpa-Meldung wie folgt zitiert„Wir bedauern sehr, dass das OLG München der Auffassung von Vodafone nicht gefolgt ist und dem Antrag von Constantin zur Sperrung der Angebote des Portals „kinox.to“ für Internetkunden der Vodafone Kabelsparte stattgegeben hat. Vodafone wird jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und nach deren Prüfung entscheiden, ob in der Angelegenheit ein Hauptsacheverfahren angestrengt wird.“

Die Neufassung des Telemediengesetzes hat grundsätzlich keine rechtliche Grundlage verändert, so die Richter in München. Ein Internet-Provider, der Nutzern Zugang zu einer illegalen Streaming-Seite anbietet, könne als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Sollte sich das Urteil komplett durchsetzen, dann dürfte auf einige Webseiten etwas zukommen – und nicht nur auf die, sondern auch auf alle deutschen Provider.

Das Internet ist kaputt. Sieht man ganz schön auch an Dingen wie Artikel 13, der sicher schon während der WM am 20. und 21. Juni im Europaparlament verabschiedet wird. Dieser stellt wohl mit die größte Bedrohung der Meinungsfreiheit im Internet dar. Memes, Videos, Remixe, Mashups, Parodien oder Texte mit Zitaten wären beispielsweise nach Artikel 13 in Gefahr.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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14 Kommentare

  1. Ich habe bisher immer nur davon gehört, dass sich das Verfahren gegen Vodafone richte. Wären die anderen Provider nicht gleichermaßen betroffen? Oder wurden da schon entsprechende Vorkehrungen getroffen?

  2. Thomas Baumann says:

    Oh mein Gott, unsere Werke werden auf DVD gebrannt und verbreitet!
    Verklagen wir den der sie gebrannt hat!
    Erreichen wir grad nicht.
    Ok, verklagen wir die Rohlinghersteller! Wie werden die Raubkopien verbreitet?
    Per Internet, teilweise auch per Post.
    Ok, also auch alle ISP’s verklagen, und erstrecht die Post, DHL und wie sie alle heißen!

    (kein Scherz, in einigen Ländern sind – speziell BD – Rohlinge verboten!)

    Ich kann es natürlich verstehen warum die dagegen vorgehen wollen. Klar, die Herstellung von Filmen kostet Geld. Aber so ein Vorgehen zeigt nun wirklich einen RTIQ (für die die das Kürzel nicht kennen: RaumTemperatur Intelligenz Quotient)

  3. Artikel 13 von was? Um welche Richtlinie oder Verordnung geht es genau?

  4. Der Bogen von Raubkopien auf Kinox zu „Memes, Videos, Remixe, Mashups, Parodien oder Texte mit Zitaten“ ist aber ein ganz schön weiter….. sollte man meiner Meinung nach nicht in einen Topf werfen, nur weil beides vielleicht unter den gleichen Artikel oder das gleiche Gesetz fällt.

  5. Im Artikel klingt es, als würde Vodafone mittlerweile mehr tun als eine simple DNS-Sperre. Was sie aber nicht tun, immer noch nur DNS.

  6. „ermögliche den Zugang zu der Webseite und sei so als Störer“

    Verrückte Argumentation. Wenn demnächst Frauen in einer Disco belästigt werden, wird der Besitzer verklagt, weil er den Männern „Zugang zur Disco“ gewährte? Schreibt mir ein Stalker Drohbriefe, verklage ich die Post? Und wenn ein Krimineller mit dem Bus zu einem Überfall gefahren ist, ist natürlich das Busunternehmen Schuld, und muss demnächst jeden Fahrgast erst überprüfen?

    Solche blödsinnige Rechtssprechung gibt es glaube ich nur in Deutschland. Genau wie den Quark mit den Abmahnungen.

    • Glauben heißt nicht wissen.

      Es gibt (fast) kein Land mehr mit freiem Internet. In UK gibt es demnächst sogar eine allgemeine Pornosperre, die nur noch legal umgangen werden kann wenn man sich mit einer art Postident vorher als vollährig ausgewiesen hat.

      Mimimi Deutschland mimimi führt nicht weiter. Die Nutzer in aller Welt müssen gemeinsame, internationale Gegenwehr organisieren. Nicht nur politisch, auch technisch. Bei der Wikipedia und anderen Projekten haben wir es doch auch geschafft uns international zu vernetzen. Für jede technische Maßnahme der Bürokraten gibt es doch eine Umgehung. Da müssen die Nerds kreativer werden.

    • Ja,bis vermutlich auch so ein AFD Hater!
      Der Laden um die Ecke kann auch nicht Drogen Verkaufen.

      Und wenn du oder der Disco Besitzer dabei zuckugen wie gerade jemand Vergewaltig oder Ermordet wird,
      dann bist du Täter,
      dafür musst du nicht Mitmorden oder mit Vergewaltigen!
      ———————————————————–
      >§ 323c
      Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

      (1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
      ———————————————————–
      https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html

      Und jetzt erklär mal wie du auf das Schmale Brett kommts,das das Internet ein Rechtsfreier Raum ist,
      ist es genausowenig wie ne Dsisco.

      Aber vermutlich SPD oder CxU Wähler,oder mindetesn von deren Wasserträgern wie FDP/Grünen/Linken.

  7. Heisenberg says:

    Wofür zahlt man noch Mal Urheber steuert an das Medien Verbrecher Syndikat auf jedes Medium welches man Kauf?
    Deckeln die raffgierigen solche Fälle nicht damit?

  8. Egal. Wichtig ist, dass prinzipiell gegen Raubkopierer und Nutzer solcher Foren wie Kinox vorgegangen wird. Es ist halt Diebstahl. Dann einfach die Strafen gegen die erhöhen die es Nutzen. 3 Monate Haft,. Zack fertig. Dann wird das Risiko auch keiner mehr eingehen.

    • Unsinn. In Ländern mit Todessstrafe wird auch nicht weniger gemordet.

      • Die Urheber müssen dich nicht überzeugen um ihre Rechte durchsetzen zu können.
        Das Problem ist doch eher, dass ganz oft die Urheber damit gar nichts zu tun haben, sondern über drei Ecken irgend ein Verwerter (großer Verlag, großes Medienhaus) irgendwelche Anwaltskanzleien damit beauftragt irgend einen technischen Dienstleister zu spionieren und IPs sammeln zu lassen um irgend jemand mit seriellen Abmahnschreiben zu überziehen, der einzelne Künstler, Sänger, Autor, usw. weiss davon oft gar nichts.

        Das müsste man ändern. Es müsste so sein, dass der Künstler selbst zB eine Anwaltskanzlei beauftragt (das muss selbstverständlich auch möglich sein, zumindest in der Welt der Erwachsenen..). Aber diese ganze Industrie, die sich da verselbstständigt hat, müsste sich dann eine andere Beschäftigung suchen. Und das würde dann natürlich nur in exzessiven Fällen geschehen, wo zB jemand „Raubkopien“ nicht nur privat verteilt, sondern zB irgendwie Geld damit verdient, sei es über Werbebanner auf seiner Torrent-Site. Selbstverständlich muss gegen SOWAS eine Gegenwehr der Urheber immer möglich sein.

        Was die Leute ärgert ist die teure Abmahnung für einen popligen Popsong, der auch zigmal am Tag im Radio hoch und runter läuft, den der Sohn irgendwo unerlaubt runtergeladen hat oder so eine haarsträubende Geschichte nun in IP censoring einzusteigen, weil irgendwo ein Film rechtswidrig geteilt wird. Das steht einfach in keinem Verhältnis.

    • Weiso sollte man gegen die Nutzer Vorgehen?
      Das Nutzen ist in Deutschland in keinster form illegal!

      Der Staat weiß ja das es kinox.to und co. gibt,
      und dann darf man es als Bürger auch nutzen.

      Wer Radio hört,muss auch nicht überprüfen ob der Radiosender Lied XY spielen darf,
      sonst stlle ich mich neben dich,spiel nen Lied ab,udn schwups,bist du Nutzer von Illegaler Musik!

      Zu Recht muss man in Deutschland davon ausgehen,das wer Sendet das auch darf,
      denn der Normale kann nicht wissen,ob Netzkino und co. nun legal Streamen oder nicht.

      Auf Watchbox.de kann man z.b The Spectacular Spider Man oder MUTANT X gucken,
      woher soll ich wissen ob in diesem Fall RTL die Rechte dafür hat?

      Das wäre ja Selbszenur pur,
      und würde dazu führen das man Auschließlich Facebook,Twitter,Instagramm,Youtube und was sonst noch so von Journalisten Beworben wird nutzen darf!

      Der Staat hat die Pflicht,leute die Illegal handeln daran zu hindern das sie weiterhin Illegal Handeln.

      Es ist nicht meine Pflicht als Bürger bei allem was nicht nutze,erst mal zu Prüfen,ober der Betreiber auch alles Richtig macht.
      Man sieht ja,Youtube ist wit schlimmer als kinox.to,denn kinox.to udn co. verlinken nur auf Video hoster,
      Google dagegen Speichert dei inhalte selber.

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