Digitale Patientenakte: Gesundheitsminister Spahn will zügig Rechtssicherheit für Krankenkassen schaffen


Die Digitalisierung macht vor wenigen Dingen halt, die auch unser tägliches Leben betreffen. Diesmal ist es die elektronische Gesundheitsakte, für die Rechtssicherheit geschaffen werden soll. Krankenkassen, die digitale Patientenaktien bieten wollen, sollen das auch vor 2021 schon tun können, dafür muss laut Gesundheitsminister Jens Spahn aber eine entsprechende Regelung auf den Weg gebracht werden.

Ziel soll es laut Spahn sein, dass Patienten Zugriff auf ihre Patientendaten erhalten, sei es via Smartphone oder Tablet. Die aktuelle Rechtslage ist im Bezug auf die elektronische Übermittlung von Patientendaten nicht eindeutig, das muss geändert werden. Im Zuge dessen sollen Nutzer dann via Authentifizierungsverfahren Zugriff auf besagte Daten erhalten, abgesichert ähnlich wie beim Online-Banking.

Patientendaten werden aber auch bei Rechtssicherheit nur dann übertragen, wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht. Und die elektronische Patientenakte ist auch kein Ersatz für die elektronische Gesundheitskarte, nur zusätzliche Option. Wichtig sei hier vor allem, dass die verschiedenen digitalen Patientenakten der unterschiedlichen Krankenkassen auch untereinander kompatibel sind.

„Kassen, die das früher machen wollen, bekommen jetzt die notwendige Rechtssicherheit“, sagte Spahn der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. „Versicherte sollen auch per Tablet und Smartphone auf ihre elektronische Patientenakte zugreifen können. […] Wenn die Digitalisierung im Gesundheitswesen ein Erfolg werden soll, müssen sich die Nutzungsbedingungen den Nutzern anpassen und nicht umgekehrt.“

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*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

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8 Kommentare

  1. Michel Ehlert says:

    Bevor das was wird bin ich Rentner

  2. Dieser Dienst könnte damit gemeint sein: https://www.vivy.com

  3. LarsderallesZerbersteneBoss says:

    Es würde einfach reichen, wie Google/Apple Pay. Die Karte aufm Handy per NFC.
    Das gleiche mit unseren Ausweis und Führerschein.

  4. ‚…nur zusätzliche Option.‘
    Das will ich schwer hoffen, meine Daten haben in einer Datenbank die Kassen/Ärzte/Kliniken/etc.-Mafia nach belieben hin und her schieben können, nichts verloren!

    • Deine Akte beim Arzt kann heute schon beliebig weitergegeben werden!

      • Nope! Zuletzt beim Arzt eine Einverständniserklärung unter der Nase geschoben bekommen, wegen DSGVO, bei ‚Daten erfassen/ speichern…‘ Häkchen gesetzt, bei ‚weitergeben/ Verarbeitung durch dritt-… bla, bla…‘ kein Häkchen gesetzt und den Abschnitt durchgestrichen!

        • Und warum soll das nicht auch bei der digitalen Akte so gewährleistet werden? Zudem es leider kein Garant hierfür ist…

  5. Güenxmürfel says:

    Die digitale Patientenakte bietet dir als Patient vor allem einfache Einsicht in die vom Arzt eingetragenen Daten und Diagnosen, sowie verschiebe Medikamete. Auch die Daten und Befunde von Laboren kann man einsehen. Ich nehme derzeit an einem Betatest der TK zur digitalen Patientenakte teil und muss sagen, dass ich wirklich sehr angetan davon bin. So konnte ich z.B. herausfinden, dass mir andere Diagnosen genannt wurden, als die die der Arzt der Krankenkasse übermittelt hat. Außerdem wurde eine Leistung abgerechnet, die garnicht stattgefunden hat. Ich habe das der Kasse gemeldet und schleunigst den Arzt gewechselt. Mein Arzt war sichtlich verwirrt woher ich die Informationen hatte. Für die Transparenz im Umgang mit Ärzten ist die digitale Patientenakte Gold wert.

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