Bundesnetzagentur schiebt hohen Kosten bei Rufnummerportierung einen Riegel vor

Die Bundesnetzagentur hat in Deutschland ein Auge darauf, dass die Telekommunikationsunternehmen auch nicht über die Stränge schlagen, gerade was zusätzliche Gebühren angeht. Nicht die einzige Aufgabe der BNetzA, aber eine für den Kunden umso interessantere. Eine Verbraucherbeschwerde hat dazu geführt, dass sich die BNetzA mit den Portierungsentgelten bei der Freikom GmbH beschäftigt hat. 39,90 Euro wollte das Unternehmen für die Portierung einer Ortsnetzrufnummer haben.

Zu viel, wie nun entschieden wurde. Ausreichend sei ein Betrag von 9,61 Euro netto (11,43 Euro brutto), das ergibt sich aus dem europäischen Vergleich. Freikom bleibt unterdessen aber freigestellt, ob genau diese Summe abgerechnet wird. Möglich wäre nämlich auch weniger oder gar der Wegfall der Gebühr. Nur mehr als 9,612 Euro netto dürfen es eben nicht sein.

Die Bundesnetzagentur weist aber auch darauf hin, dass diese Regelung nur für die Freikom GmbH bindend ist. Jedoch auch als Signalwirkung für die Überprüfung anderer Portierungsentgelte zu sehen sei. Mal sehen wie lange wir noch bis zu 30 Euro für die Portierung von Rufnummern auf den Tisch legen müssen. Denn auch wenn man die Kosten oftmals als Gutschrift beim neuen Anbieter erhält, entstehen erst einmal Kosten, die nach Meinung der BNetzA zu hoch sind.

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25 Kommentare

  1. Dann hat bei der Agentur offenbar ein Umdenken stattgefunden. Als ich dort 2016 die Portierungsgebühren ansprach, bekam ich die Antwort, dass Gebühren in Höhe von ca. 23 bis 29,95 EUR inkl. MwSt.nicht zu beanstanden seien. Für mich sind solche Gebühren immer noch künstliche Hürden für den Anbieterwechsel. Schließlich muss ich auch keine Gebühren zahlen, wenn ich meine Stromzählernummer zu einem anderen Energieanbieter mitnehme. Bei vielen Telefonanbietern sieht es dagegen so aus, dass sie von gehenden Kunden Portierungsgebühren nehmen und sie neuen Kunden erstatten. Muss man nicht verstehen, oder?

    • „Bei vielen Telefonanbietern sieht es dagegen so aus, dass sie von gehenden Kunden Portierungsgebühren nehmen und sie neuen Kunden erstatten. Muss man nicht verstehen, oder?“

      Kann mir nur vorstellen, das es Lockangebote seitens der Anbieter sind.

      • Deliberation says:

        Natürlich ist das Eine eine Maßnahme, um neue Kunden zu gewinnen und das Andere, um wie Jo gesagt hat den Anbieterwechsel zu erschweren. Für einen Markt, der sich an Leistungen für den Kunden orientieren sollte, ein Unding!

  2. Achtung: es gibt Unterschiede zwischen Fest- und Mobilnetz. Die Regelung der BNetzA bezieht sich auf eine Festnetznummer.

    • Das ist sehr richtig, das ist leider die Artikelqualität hier. Pressemeldungen übernehmen und auch noch falsch. Mobilfunknummernportierung ist nachwievor auf 30 € gedeckelt und entsprechend verlangen die meisten Anbieter das auch.

      • Sascha Ostermaier says:

        Was genau ist den falsch im Artikel? Das würde mich bei so ner steilen Behauptung dann doch mal interessieren.

        • Deliberation says:

          Wenn man „Rufnummerportierung“ in Google eingibt, erscheinen nun mal mehr Artikel über die Portierung im Mobilfunknetz, als über das Festnetz. Die Überschrift des Artikels ist damit nicht falsch, aber mindestens unpräzise und auch etwas irreführend.

          • Man liest nicht die Überschrift und googelt, sondern liest den Artikel! Da steht’s auch: ‚…39,90 Euro wollte das Unternehmen für die Portierung einer Ortsnetzrufnummer haben.‘ Also, erst zu Ende lesen, dann maulen!

            • Deliberation says:

              Die Erwähnung der Trefferquote bei Google sollte den allgemeinen Sprachgebrauch repräsentieren, nicht zum Googlen auffordern, wenn man die Überschrift liest. Darüber hinaus sind Überschriften nun mal ein Anker für den folgenden Text. Dieser ist notwendig, damit der eigene Selektionsfilter funktioniert. Alle Texte erst lesen zu müssen, damit man Überschriften richtig versteht, ist also kontraproduktiv.

        • Zusätzlich zum vagen Begriff Rufnummernportierung (hier ging es ja um Festnetz), wird in der Überschrift suggeriert, dass es eine generelle Regelung gäbe (schiebt Riegel vor). Im Artikel wird dann in einem kleinen Satz erwähnt, dass das nur für eine Firma gilt (von der ich vorher noch nie gehört habe), allerdings (immerhin) als Signal zu verstehen sei. Von Riegel vorschieben kann so also eigentlich nicht die Rede sein. Aber es klicken halt mehr auf so eine Überschrift, als auf „Bundesnetzagentur deckelt Gebühren für Portierung einer Festnetznummer bei einem kleinem Anbieter“.

          Natürlich wäre es schön, wenn die dann auch mal bei den Mobilfunkbetreibern schauen, das geht aber so ja aus der Meldung nicht hervor. Deshalb finde ich es schade, in der Überschrift so mit den Hoffnungen der Nutzer hier zu spielen.

  3. In den allermeisten Fällen ist es sowieso ein Nullsummenspiel, nehme ich die alte Rufnummer zum neuen Anbieter mit, bekomme ich eine Wechselgebühr die in der Regel in der Höhe den Gebühren entspricht.

  4. Im Mobilfunk gehört das ebenso geregelt.
    Beispiel: Die Discounter von GTCom-Partner bzw. Drillisch.

    Rein kommt man easy. Raus nicht mehr. Selbst ein Wechsel von einem Discounter zum anderen, bei der selben Dachgesellschaft wohlgemerkt, kostet die vollen 29,90 Euro.

    Wo soll da die Leistung sein? Die Nummer wird ja nicht mal wirklich portiert, sondern nur innerhalb des Konzerns umgebucht. Beutelschneiderei mMn.

    • Wenn du mobil intern wechselst zwischen Drillisch Marken beispielsweise ist das keine Portierung im Sinne der BnetzA, hier geht es um Wechsel zwischen verschiedenen Anbietern, hier greift auch keinerlei Regulierung. Die Preisobergrenze liegt bei 30,72 brutto. (ursprünglich mal 29,95, aber bedingt durch die Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19% angestiegen). Fürs Festnetz greift diese Regelung meines Wissens nach nicht automatisch, daher jetzt auch das Einschreiten der BNetzA, eine eindeutige Regelung wie im Mobilfunk mit verbindlichem Höchstbetrag wäre auf jeden Fall überfällig.

  5. Wer bei Vodafone seinen alten Vertrag kündigt und einen neuen abschließt, kann innerhalb von Vodafone seine Nummer gar nicht mitnehmen.

    Portierung muss nämlich nur zwischen den Providern möglich sein, innerhalb nicht. Das finde ich viel bedenklicher als die Kosten bei einer Portierung, da man nur mit sehr hohem Aufwand bei einem Vertragswechsel seine Nummer behalten kann (zuerst Portierung zu einem anderen Provider und dann von dort wieder zurück – das geht…)

    • Selbst zwischen versch. Providern ist eine Portierung m.E. nicht zwingend möglich. Der alte Provider muss zwar die Nummer zur Portierung freigeben, der neue muss die aber nicht unbedingt übernehmen – oder ist das inzwischen anders?

      • Korrekt! Kein Anbieter ist verpflichtet, einen Import einer MSISDN zu ermöglichen, nur der Export muss zwingend möglich sein. Faktisch bietet aber so gut wie jeder Anbieter mittlerweile auch die Möglichkeit des Imports einer Nummer an aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit.

    • Wie könnte man Druck machen?

      • Wozu Druck machen? Dass ein Anbieter keinen Import ermöglicht ist doch die absolute Ausnahme, das hat der Wettbewerb doch wunderbar geregelt, ich seh hier absolut keine Notwendigkeit einer Regulierung. Denke die BNetzA teilt diese Auffassung und sieht hier ebenfalls keine Notwendigkeit einer (Über)regulierung.

        • Druck … schrieb ich nicht zu deinem Posting sondern zum Posting von Norman. Kann man an den zarten Längs-Strichen sehen – aber nur schwer.

          • Ah okay alles klar, hab ich übersehen, allerdings teile ich die Meinung nicht, das ist dann doch immer noch die Sache des Anbieters was er im Rahmen einer Verlängerung anbietet im Vergleich zu Neuabschluß, soviel unternehmerische Freiheit sollte man dann doch noch ermöglichen und der Kunde hat ja die Wahl zu einem Mitbewerber zu wechseln. Und ja, mir ist bewusst, dass bei einem Kabel TV Anbieter es halt wenn nix DSL verfügbar mit brauchbarem Speed keine Alternativen möglich sind, da wiederum ist halt der Gesetzgeber gefragt, analog zu DSL auch bei Kabel Internet alternativen Anbietern die Möglichkeit zu geben, Produkte anzubieten, ganz ähnlich wie es die Telekom mit ihrem Vorleistungsprodukt BSA auch muss, warum die monopolartigen bzw. oligopolartigen Kabelanbieter das nicht müssen hat sich mir nie erschlossen, hier sollte mit gleichem Maß gemessen werden.

            • Ich klink mich aus, ich habe nur vom KUNDEN Druck gesprochen nicht von Behörden-Druck.

              • Mein Gott, kündigen ist die Art von Druck die du machen kannst, entweder es gibt dann ein für dich akzeptables Winback Angebot oder halt nicht, wenn nicht, dann halt PGH = Pech gehabt, ist doch ne einfache Sache, was für eine Art von Druck willst du dann denn noch machen als Kunde? Die Genfer Konventionen der Menschenrechte dürften wohl nicht relevant sein…

  6. Unitymedia hat mir 25€ für die Portierung meiner Festnetznummer zur Telekom berechnet.

    In meine Augen überwiegend Abzocke da ich ernsthaft bezweifle, dass dem Anbieter durch die Portierung einer Rufnummer nennenswerte Kosten entstehen.

    • Deliberation says:

      Einerseits ja, andererseits ist eine Regulierung dennoch fraglich, da ja z.B. auch nicht der Hersteller von Fiji-Wasser dazu gezwungen wird, sein Wasser zum Selbstkostenpreis anzubieten. Wo bleibt bei einer Regulierung von Staatsseite die Regulierung des Marktes durch Angebot und Nachfrage?

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