Amazon: Urteil gegen Dash Buttons sei innovationsfeindlich

Wir berichteten in diesem Beitrag darüber, dass Amazon eine Schlappe vor einem deutschen Gericht hinnehmen musste. Dabei ging es um die Dash Buttons, die in Deutschland bis zur „Rechtskonformität“ nicht mehr angeboten werden dürfen. Das Gericht entschied dabei für die Verbraucherzentrale, die geklagt hatte. Laut Urteil werde nicht hinreichend über den Preis informiert, der Nutzer kenne die Bedingungen der Bestellung nicht. Mittlerweile gibt es auch von Amazon ein Statement zum Thema, welches wir euch nicht vorenthalten wollen.

Das heutige Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich – es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen. Daher werden wir Rechtsmittel einlegen.

Was sagt ihr zu diesem Thema? Denkt ihr wirklich, dass die Lösung von Menschen genutzt wird, die wissentlich nicht den Preis recherchieren, obwohl er ihnen nicht egal ist? Sollte man die „Generation Degeneration“ durch Verbote schützen?

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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86 Kommentare

  1. Mein Vorschlag wäre:
    In der Konfiguration des Buttons – es ist ja immer genau EIN Produkt – ein Preislimit eintragen. Also wenn das Produkt normalerweise so um 5,99 kostet, dann trägt man ein: „Sofortkauf wenn Preis <= 6,99" – sollte der Preis dann doch mal höher sein, meldet sich die App, das Produkt liegt im Warenkorb und man kann entscheiden, ob man wirklich kaufen möchte.

    Das Gericht hält sich an die Gesetzgebung, das ist in Ordnung und das Gesetz ist schon gut gemeint. So ein Dash-Button ist einfach eine neue Idee die zum Zeitpunkt der Gesetzgebung nicht bedacht wurde/werden konnte. Und nun muss da entweder etwas am Gesetz passieren oder Amazon muss einen "Umweg" finden um es konform zu bekommen.

    Den Button aufwendiger gestalten (Display) halte ich für nicht zielführend (Akkuverbrauch oder höhere Kosten) (über e-ink wäre so etwas ja stromsparend denkbar, ist aber teurer)
    Aber bitte – ohne die Buttons geht die Welt auch nicht unter.

    • Selbst bei Anzeige des Preises gibt es rechtlich noch Probleme: Ein gravierendes ist auch noch § 312j Abs. 2 BGB wonach „unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt“ die im EGBGB genannten Informationen dem Verbraucher klar zur Verfügung gestellt werden müssen. Ohne Änderung des Gesetzes sehe ich wenig Hoffnung, einen Dash Button einfach und gleichzeitig rechtskonform hinzubekommen.

    • Andere Idee:
      Der Button arbeitet nur als „spontaner Ideensammler“ und setzt die Artikel auf eine Liste. Vom Handgerät wird man dann sofort erinnert, was (zu welchem Preis) auf dem Einkaufszettel ist und kann dann die Bestellung auslösen (oder eben nicht). Das böte auch die Möglichkeit, verschiedene Artikel zusammenzufassen (Versandkosten, Umwelt). Allerdings eben auch, dank dieser Liste die Dinge vor Ort zu kaufen…

  2. Kobi Kobsen says:

    Wer das Ding nicht will soll es einfach lassen. Und wer das trotzdem möchte, kann man ja in nem plakativen kurzen Text darauf aufmerksam machen, dass der Preis für sein Toilettenpapier zwischen 3,49 und 4,25€ variieren kann. „Sind sie damit einverstanden“ – ja okee, dann gut und dann sollte kein „Verbraucherschutz“ mich als mündiger Verbraucher bevormunden. Da gibt es wie gesagt noch genug sinnvolles was diese Pupser machen könnten.

    Man sollte einfach grundsätzlich die Möglichkeit bekommen, für sich selbst zu sorgen – besonders dann, wenn ich nicht von solchen Behörden „geschützt“ werden möchte. Das ist ein Diktat, eine Entmündigung, kein Schutz. Ausser ich hab die Wahl.

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