Balkonkraftwerke: VDE für einfachere Regeln – u.a Duldung Schuko-Stecker
Seit dem 1. Januar 2023 fällt beim Kauf einer Photovoltaikanlage für ein Wohngebäude keine Umsatzsteuer mehr an. Auch Balkonkraftwerke oder sogenannte Mini-PV-Anlagen werden mit 0 Prozent anstatt von vormals 19 Prozent Umsatzsteuer (umgangssprachlich: Mehrwertsteuer) ausgewiesen. Damit klingt eine Anschaffung eines … Balkonkraftwerke: VDE für einfachere Regeln – u.a Duldung Schuko-Stecker weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden