YouTube muss weder IP-Adressen noch E-Mail-Adressen seiner Nutzer herausgeben

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Urteil zum Thema YouTube und der Herausgabe von Nutzerdaten bei Urheberrechtsverletzungen gefällt. So weist man in einer Pressemitteilung darauf hin, dass YouTube (und andere Betreiber von Videoplattformen) keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen ihrer Nutzer herausgeben müssen, selbst wenn jene urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich hochgeladen haben.

Geklagt hatte da die Constantin Film AG, weil sie die Daten von drei Nutzern haben wollte, die bei YouTube die Filme „Parker“ und „Scary Movie 5“ hochgeladen hatten. An jenen hält Constantin bei uns die Rechte. Der Bundesgerichtshof beruft sich nun bei seiner Entscheidung auch auf ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, der über ähnliche Fragen ebenfalls durch Urteil vom 9. Juli 2020 – C-264/19 entschieden hatte.

YouTube muss zwar Namen und Anschrift der Nutzer nach § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG herausgeben, nicht aber die E-Mail-Adressen, IP-Adressen oder Telefonnummern. Der Begriff „Anschrift“ im Sinne von § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG decke sich vielmehr mit dem Begriff „Adressen“ in Art. 8 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/48/EG. Postadressen sind nun konkret herauszugeben – sonst nichts.

YouTube hatte allerdings vorher mitgeteilt keine Postanschrift der Nutzer zu besitzen, sodass Constantin nun gar keine Daten der Nutzer bekommt. Liest sich für Inhaber von Urheberrechten erst einmal schlecht. Allerdings gibt es da gerade umfangreiche Überarbeitungen, die Plattformen wie YouTube da in Zukunft strenger ins Gericht nehmen sollen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.

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12 Kommentare

  1. Hmm, verstehe ich jetzt mal gar nicht. Läd man ein Video hoch, bei dem auch nur ein Schnipsel eines bekannten Liedes im Hintergrund läuft, sperrt YouTube das Video sofort. Bei Filmen soll das nicht möglich sein?

    Bei YT braucht man ja nicht mal eine richtige Adresse um sich anmelden zu können. Ist das jetzt eine Einladung an alle Filmpiraten oder wie soll ich das Urteil sonst verstehen?

  2. Ich hoffe Constantin Film AG geht durch die entgangenen Gewinne in Höhe von drölf arschdylionen Euro nicht pleite.

    Ich wünsche der Filmindustrie alles erdenkliche Gute

    • der entgangene Gewinn liegt schon einige Jahre her… der Laden existiert immernoch. Alles gut!

    • Klaus Mehdorn Travolta says:

      Hmm; also wenn ich nicht in den Zoo gehe und mir Bär und Giraffe anschaue dann kaufe ich mir diese Tiere auf jeden Fall ja unbedingt für den Hausgebrauch.
      Müsste also die Zoohandlungs-Industrie mal langsam in die Pötte kommen und schleunigst Tierparks Zoos und auch Zirkus’e verklagen. 😉

  3. Es muß einfach werden wie bei Musik: auch neue Filme zu attraktiven Bedingungen per Stream überall und immer verfügbar, das ist das beste Mittel gegen Piraterie. Vor allem werbefrei, dann wird youtube uninteressant. Bietet Medien am besten für nen Pauschalpreis günstig an dann macht sich keiner mehr die Arbeit des Hochladens oder Kopierens. Hat bei napster und Co. auch funktioniert. Auf die Dauer machen Bezahlschranken und die Jagd nach sogenannten Raubkopieren nur die Anwälte reich.

    • Also du schlägst gerade vor, jemand müsste sowas wie Netflix erfinden?
      Oder wie ist dein Post zu verstehen?

      • Gott ich musste grade sooo laut lachen.
        Zu Andreas Verteidigung: maxdome hat nicht funktioniert … 😉

        • Doch nennt sich jetzt joyn und kann sensationelle zahlen vorzeigen. Gerade bei der jungen Zielgruppe.

          Amazon arbeitet auch daran Prime Video kostenlos mit Werbung anzubieten.

          Pluto TV ist auch im Kommen. (auch vollkommen gratis)

          Deezer bzw. Spotify mit Werbung funktionieren auch super.

          Auch wenn ich in meinem Alter ganz klassisch beim file sharring bleibe.

      • „immer und überall“ klingt für mich eher nach dem Vorschlag einer einheitlicheren Streaming-Lösung.
        Bei Musik gibts bei Amazon, Spotify, Tidal, Napster, … einen zum Großteil identischen Katalog.
        Bei Filmen und Serien kocht jeder sein eigenes exklusives Süppchen. Man muss also erst mal schauen wo das verfügbar ist und ggf. dafür dann nochmal zusätzlich ne Gebühr abdrücken.

      • Der vergleich hinkt.
        Bei Spotify findest Du nahezu alles an Musik. So ein Angebot gibt es im Film Bereich nicht, das Angebot ist stark fragmentiert auf etliche verschiedene Anbieter und es kommen gefühlt täglich neue Anbieter mit exklusiven Inhalten dazu.

        Von daher wäre ein Spotify für Filme und Serien durchaus wünschenswert.

  4. Ach cool klingt ja so als könnte Youtube das neue burning Series werden.(die werbeeinnahmen die man durch den geklauten content verdient kann man bestimmt behalten)

    Aber bei Filmen und Spielen ist es ja auch mittlerweile oft so, dass die bei Google drive oder archive.Org und nicht mehr auf to-Seiten hochgeladen werden.

    Hoster wie uploaded oder oboom werden ja nur noch von gammelseiten angeboten die einem ein Abo aufzwingen wollen.

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